Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Vorberatung        

01. Jugendhilfeausschuss am 14.04.2021, TOP 11ö

05. Jugendhilfeausschuss am 20.10.2021, TOP 3ö

20. Sitzung des Kreistages am 15.05.2023, TOP 4ö

Sachvortragende(r):

Florian Robida, Leiter des Kreisjugendamtes Ebersberg

Florian Robida führt kurz in den Sachverhalt ein.

Der Jugendhilfeausschuss besteht aus beschließenden und aus beratenden Mitgliedern. Die beratenden Mitglieder werden von den in Artikel 19 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) genannten Stellen benannt und vom Kreistag bestellt.

Nach Artikel 19 Absatz 1 Ziffer 6 AGSG in Verbindung mit § 3 Absatz 3 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Ebersberg gehört dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied eine für den Jugendamtsbezirk zuständige kommunale Gleichstellungsbeauftragte an.

Bisher nahm die amtierende Familienbeauftragte des Landkreises, Frau Theresa Gökden, diese Position ein. Sie wird seit 20.10.2021 durch Frau Johanna Kopec vertreten. Frau Theresa Gökden wechselte mit Wirkung zum 01.09.2022 an einen anderen Dienstort, weshalb das Amt der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten neu zu besetzen ist.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 15.05.2023 Frau Oberregierungsrätin Margit Schubert zur kommunalen Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises bestellt.

Frau Margit Schuster stellt sich dem Gremium kurz vor.

Es folgt keine Wortmeldung.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass Frau Theresa Gökden mit Wirkung vom 25.05.2023 als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss abberufen wird.

2.   Den beratenden Sitz für die kommunale Gleichstellungsbeauftragte (Artikel 19 Absatz 1 Ziffer 6 AGSG in Verbindung mit § 3 Absatz 3 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Ebersberg) nimmt mit Wirkung vom 25.05.2023 Frau Oberregierungsrätin Margit Schubert ein.