Sitzung: 25.05.2023 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Vorlage: 2023/0979
Vorberatung |
01.
Jugendhilfeausschuss am 14.04.2021, TOP 11ö 05.
Jugendhilfeausschuss am 20.10.2021, TOP 3ö 20.
Sitzung des Kreistages am 15.05.2023, TOP 4ö |
Sachvortragende(r): |
Florian Robida, Leiter des Kreisjugendamtes Ebersberg |
Florian Robida führt kurz in den Sachverhalt ein.
Der Jugendhilfeausschuss besteht aus beschließenden und aus beratenden Mitgliedern. Die beratenden Mitglieder werden von den in Artikel 19 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) genannten Stellen benannt und vom Kreistag bestellt.
Nach Artikel 19 Absatz 1 Ziffer 6 AGSG in Verbindung mit § 3 Absatz 3 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Ebersberg gehört dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied eine für den Jugendamtsbezirk zuständige kommunale Gleichstellungsbeauftragte an.
Bisher nahm die amtierende Familienbeauftragte des Landkreises, Frau Theresa Gökden, diese Position ein. Sie wird seit 20.10.2021 durch Frau Johanna Kopec vertreten. Frau Theresa Gökden wechselte mit Wirkung zum 01.09.2022 an einen anderen Dienstort, weshalb das Amt der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten neu zu besetzen ist.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 15.05.2023 Frau Oberregierungsrätin Margit Schubert zur kommunalen Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises bestellt.
Frau Margit Schuster stellt sich dem Gremium kurz vor.
Es folgt keine Wortmeldung.
Der Jugendhilfeausschuss fasst
folgenden Beschluss:
1.
Der Jugendhilfeausschuss
stellt fest, dass Frau Theresa Gökden mit Wirkung vom 25.05.2023 als beratendes
Mitglied im Jugendhilfeausschuss abberufen wird.
2.
Den beratenden Sitz für die
kommunale Gleichstellungsbeauftragte (Artikel 19 Absatz 1 Ziffer 6 AGSG in
Verbindung mit § 3 Absatz 3 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises
Ebersberg) nimmt mit Wirkung vom 25.05.2023 Frau Oberregierungsrätin Margit Schubert
ein.