Sitzung: 25.05.2023 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Vorlage: 2023/0941
Sachvortragende(r): |
Sven Kautz, Mitarbeiter SG 61, Kreisjugendamt |
Sven Kautz informiert in seinem Sachverhalt über die Wahl der
Jugendschöffinnen und Jugendschöffen, für die der für den Landkreis Ebersberg
zuständige Landgerichtsbezirk geeignete Bewerberinnen und Bewerber suche. Die
Wahl findet bundesweit im ersten Halbjahr 2023 für die Amtszeit der Jahre 2024
bis 2028 statt.
Sven Kautz erläutert, welche zwingenden gesetzlichen
Voraussetzungen die Bewerber erfüllen müssen und informiert über die
öffentliche Auslegung gem. § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) der
Liste mit den Interessenten im Foyer des Landratsamtes, als auch über die
einwöchige Einspruchsfrist gemäß § 37 GVG. Nachdem die Einspruchsfrist beendet
ist, liegt dem Jugendhilfeausschuss nun gem. § 35 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz
(JGG) die Jugendschöffenliste zur Beschlussfassung vor, die bis spätestens
05.06.2023 dem Amtsgericht Ebersberg übermittelt werden muss.
Für die Aufnahme
in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich.
Sven Kautz
beantwortet zufriedenstellend die Verständnisfragen aus dem Gremium.
Ruth Kaufmann, beratendes
Mitglied, merkt an, dass Listen-Nr. 91 gemäß ihrer Internetrecherche eine
freischaffende Juristin sei. Sie stellt die Frage, ob dies eventuell ein
Ausschlusskriterium darstelle.
Nach kurzer Beratung wird der Beschlussvorschlag
um diese Anmerkung ergänzt und zur Abstimmung gestellt.
Der Jugendhilfeausschuss fasst
folgenden Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die vorgelegten Vorschlagslisten für die Wahl
der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsdauer vom 01.01.2024 bis
31.12.2028 mit folgender Anmerkung:
Der
Jugendhilfeausschuss bittet um Prüfung, ob die juristische Tätigkeit von Listen-Nr.
91 ein Ausschlusskriterium für die Bewerbung als Jugendschöffin sein könnte.