Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Sachvortragende(r):

Sven Kautz, Mitarbeiter SG 61, Kreisjugendamt

Sven Kautz informiert in seinem Sachverhalt über die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen, für die der für den Landkreis Ebersberg zuständige Landgerichtsbezirk geeignete Bewerberinnen und Bewerber suche. Die Wahl findet bundesweit im ersten Halbjahr 2023 für die Amtszeit der Jahre 2024 bis 2028 statt.

Sven Kautz erläutert, welche zwingenden gesetzlichen Voraussetzungen die Bewerber erfüllen müssen und informiert über die öffentliche Auslegung gem. § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) der Liste mit den Interessenten im Foyer des Landratsamtes, als auch über die einwöchige Einspruchsfrist gemäß § 37 GVG. Nachdem die Einspruchsfrist beendet ist, liegt dem Jugendhilfeausschuss nun gem. § 35 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) die Jugendschöffenliste zur Beschlussfassung vor, die bis spätestens 05.06.2023 dem Amtsgericht Ebersberg übermittelt werden muss.

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich.

Sven Kautz beantwortet zufriedenstellend die Verständnisfragen aus dem Gremium.

Ruth Kaufmann, beratendes Mitglied, merkt an, dass Listen-Nr. 91 gemäß ihrer Internetrecherche eine freischaffende Juristin sei. Sie stellt die Frage, ob dies eventuell ein Ausschlusskriterium darstelle.

Nach kurzer Beratung wird der Beschlussvorschlag um diese Anmerkung ergänzt und zur Abstimmung gestellt.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorgelegten Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsdauer vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 mit folgender Anmerkung:

Der Jugendhilfeausschuss bittet um Prüfung, ob die juristische Tätigkeit von Listen-Nr. 91 ein Ausschlusskriterium für die Bewerbung als Jugendschöffin sein könnte.