Sitzung: 14.06.2023 ULV-Ausschuss
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Persönlich beteilig: 1, Anwesend: 15
Vorlage: 2023/0985
Vorberatung |
ULV-Ausschuss am 25.11.2020, TOP 8 ö |
Sachvortragende(r): |
Jan Köhnen, Teamleiter SG 33, Öffentliche Sicherheit, Gemeinden |
Der Landrat führt in das Thema ein und begrüßt die anwesenden Vertreter der Jägerschaft. Sodann informiert er über die persönliche Beteiligung von KR Ludwig Maurer nach Art. 43 Abs. 1 Satz 1 LKrO. Dementsprechend werde dieser an Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen.
Jan Köhnen, Teamleiter im Sachgebiet 33, hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 5 zum Protokoll).
KR Manfred Schmidt informiert, dass er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Das Thema Seuchenprävention sei eine staatliche Aufgabe, bei entsprechender Beteiligung des Landkreises würde sich dies auch auf die Kreisumlage auswirken.
Im Übrigen äußert sich das Gremium wohlwollend über die Verlängerung der pauschalen Abschussprämie.
Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss
1. Die Revierinhaber im Landkreis
Ebersberg erhalten weiterhin und rückwirkend zum 01.04.2023 (Beginn des
Jagdjahres) für jedes außerhalb des gezäunten Ebersberger Parkes erlegte Stück
Schwarzwild eine pauschale Abschussprämie von 80,-- € als freiwillige Leistung
des Landkreises Ebersberg. Diese Förderung des Schwarzwildabschusses ist
vorläufig auf drei Jagdjahre, d. h. bis zum 31.03.2026 befristet.
2. Der Forstbetrieb Wasserburg
erhält unabhängig davon als Jagdausübungsberechtigter im (gezäunten)
Ebersberger Park für jedes dort erlegte und verwertbare Stück Schwarzwild
weiterhin und rückwirkend zum 01.04.2023, vorläufig befristet bis zum
31.03.2026 eine Pauschale von 11,-- € als Ersatz für die entfallene Befreiung
von der Gebühr für die vorgeschriebene Untersuchung auf Trichinen.