Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Persönlich beteilig: 1, Anwesend: 15

Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 25.11.2020, TOP 8 ö

Sachvortragende(r):

Jan Köhnen, Teamleiter SG 33, Öffentliche Sicherheit, Gemeinden

Der Landrat führt in das Thema ein und begrüßt die anwesenden Vertreter der Jägerschaft. Sodann informiert er über die persönliche Beteiligung von KR Ludwig Maurer nach Art. 43 Abs. 1 Satz 1 LKrO. Dementsprechend werde dieser an Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen.

Jan Köhnen, Teamleiter im Sachgebiet 33, hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 5 zum Protokoll).

KR Manfred Schmidt informiert, dass er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Das Thema Seuchenprävention sei eine staatliche Aufgabe, bei entsprechender Beteiligung des Landkreises würde sich dies auch auf die Kreisumlage auswirken.

Im Übrigen äußert sich das Gremium wohlwollend über die Verlängerung der pauschalen Abschussprämie.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss

1.    Die Revierinhaber im Landkreis Ebersberg erhalten weiterhin und rückwirkend zum 01.04.2023 (Beginn des Jagdjahres) für jedes außerhalb des gezäunten Ebersberger Parkes erlegte Stück Schwarzwild eine pauschale Abschussprämie von 80,-- € als freiwillige Leistung des Landkreises Ebersberg. Diese Förderung des Schwarzwildabschusses ist vorläufig auf drei Jagdjahre, d. h. bis zum 31.03.2026 befristet.

2.    Der Forstbetrieb Wasserburg erhält unabhängig davon als Jagdausübungsberechtigter im (gezäunten) Ebersberger Park für jedes dort erlegte und verwertbare Stück Schwarzwild weiterhin und rückwirkend zum 01.04.2023, vorläufig befristet bis zum 31.03.2026 eine Pauschale von 11,-- € als Ersatz für die entfallene Befreiung von der Gebühr für die vorgeschriebene Untersuchung auf Trichinen.