Vorberatung        

ULV- Ausschuss am 06.07.2022, TOP 7Ö

Sachvortragende(r):

Martin Riedl, Sachbearbeiter SG 16, Abfallwirtschaft, Kreisstraßen

Der Landrat begrüßt Daniel Drachenberg vom Staatlichen Bauamt Rosenheim.

Martin Riedl, Sachbearbeiter SG 16, hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll) und beantwortet zufriedenstellend Verständnisfragen aus dem Gremium.

KR Manfred Schmidt informiert über die zwingende Einhaltung der Verordnung zum Schutz des Landschaftsbestandteils bei der Errichtung und Instandhaltung der Radwege. Dahingehend erkundigt er sich, inwieweit dies gewährleistet sei.

Die zwingende Einhaltung der Verordnung sei bekannt, die Verwaltung handele ohnehin ausschließlich gemäß der Beschlusslage und keinesfalls eigenmächtig, so Martin Riedl.

Ergänzend zum Sachvortrag berichtet der Landrat über die ursprünglich geplante Errichtung des Geh- und Radwegs zwischen Schwaberwegen und Anzing noch in diesem Jahr. Die Planung nebst landschaftspflegerischem Begleitplan liege zwar zwischenzeitlich vor, erfülle jedoch noch nicht alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen (im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes BNatschG sowie des Bayerischen Naturschutzgesetzes BayNatschG). Dementsprechend erfolge die Umsetzung des Bauvorhabens voraussichtlich erst im Jahr 2025.

KRin Bianka Poschenrieder zeigt sich erstaunt über die Bauzeit von vier bis fünf Monaten für die Erneuerung der Brücke über die Moosach bei Moosach-Altenburg. Eine derartig lange Zeitspanne sei nicht nachvollziehbar, zudem sei auch die mangelnde Förderfähigkeit bedauerlich.

Daniel Drachenberg führt aus, dass für die Errichtung von Ersatzneubauten grundsätzlich eine derartige Bauzeit zu veranschlagen sei, das Bauamt bemühe sich dennoch stets um Prozessverkürzungen. Theoretisch sei zudem der Bau einer Interimslösung denkbar, aufgrund der damit verbundenen Kosten sowie der Notwendigkeit eines vorübergehenden Grunderwerbs jedoch keinesfalls empfehlenswert. Die konkreten Versagungsgründe für die Förderfähigkeit seien ihm nicht bekannt. Er vermute, dass die Maßnahme im vorliegenden Fall einem Erhaltungsbau gleichzusetzen sei, die Straße sei rund sechs Meter breit und einer baulichen Veränderung dieser bedürfe es damit nicht.

Förderfähig seien Projekte mit baulicher Veränderung bestehender Verkehrswege in Lage, Querschnitt oder Tragfähigkeit, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse (Verkehrsfluss bzw. –sicherheit) dringend erforderlich seien, so Martin Riedl. Vorliegend handele es sich zwar um einen Neubau, mangels baulicher Veränderung der Straße sei die Maßnahme jedoch nicht förderfähig.

KR Niklas Fent beantragt Einzelabstimmung der Projekte 13 (EBE 09) sowie 15 (EBE 13), dahingehend habe die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits in der Vergangenheit gefasste Beschlüsse abgelehnt.

KR Karl Schweisfurth erachtet die Errichtung von Radwegen im städtischen Bereich als überaus sinnvoll, unsicher sei er lediglich hinsichtlich der Notwendigkeit von Radschnellverbindungen im ländlichen Raum. Persönlich habe er den Eindruck, dass diese Strecken überwiegend von Freizeitradlern genutzt würden. Dahingehend erkundigt er sich nach vorliegenden Prognosen über die Anzahl von beruflich bedingter Wechsel vom Auto auf das Fahrrad.

Martin Riedl berichtet über bestehende Prognosen, die Aussagekraft dieser sei jedoch von geringem Wert. Grundsätzlich sei davon auszugehen, dass der motorisierte Verkehr für Berufspendler mit längerem Anfahrtsweg weiterhin den Hauptanteil darstellen werde. Dennoch sei die Errichtung derartiger Radwege sinnvoll und zu befürworten, sie dienen der Verkehrssicherheit und begünstigen den stetigen Ausbau eines flächendeckenden Radverkehrsnetzes.

Ein gut ausgebautes Radwegenetz wirke sich positiv auf die Akzeptanz des Radverkehrs innerhalb der Bevölkerung aus, so der Landrat. Durch die zunehmende Nutzung von Elektrofahrrädern habe sich auch das Nutzungsverhalten verändert.

Es folgt keine weitere Wortmeldung und der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung, über die Maßnahmen 13 und 15 des Straßenbauprogramms 2024 wird getrennt abgestimmt.


Der ULV-Ausschuss fasst folgende Beschlüsse:

1.    Abstimmung über die Maßnahme EBE 09, Ausbau der Kreisstraße zwischen Haging und Jakobneuharting

&

angenommen

Ja 11  Nein 3 Anwesend  14

2.    Abstimmung über die Maßnahme EBE 13, Verkehrssicherung in Glonn zwischen Heckenweg und Mattenhofener Straße

&

angenommen

Ja 11  Nein 3 Anwesend  14

3.    Abstimmung über das gesamte Straßenbauprogramm

A.    Das Straßenbauprogramm 2024 wird wie folgt festgestellt:

        Straßenbauprogramm 2024

  1. Maßnahmen auf Grund der ZEB
  2. EBE 01 bis 20, Grunderwerb für Ausgleich und Tausch
  3. EBE 01 bis EBE 20; Kleinflächenprogramm
  4. EBE 01 bis EBE 20; Kleinmaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
  5. ST 2351, Geh- und Radweg Grafing- Bahnhof bis Taglaching 
  6. Radschnellverbindung München- Markt Schwaben
  7. EBE 01, Poing- Gruber Straße, Geh- u Radweg und Erneuerung der Fahrbahndecke
  8. EBE 05 Deckensanierung OD Forstinning 
  9. Querungshilfe OD Forstinning
  10. EBE 05 Geh- und Radweg zwischen Schwaberwegen und Anzing
  11. EBE 05 Deckensanierung zwischen Schwaberwegen und Anzing
  12. EBE 06, Geh. u. Radweg Birkach- Abzweigung Aschau
  13. EBE 09, Ausbau der Kreisstraße zwischen Haging und Jakobneuharting
  14. Erneuerung Brücke Moosach- Altenburg
  15. EBE 13, Verkehrssicherung in Glonn zwischen Heckenweg und Mattenhofener  Straße 
  16. EBE 13, Geh- u. Radweg Glonn- Westerndorf- Abzweigung Herrmannsdorf
  17. EBE 14, Strassenentwässerung Ortsdurchfahrt Kastenseeon
  18. EBE 14, OD Kastenseeon – Deckenbau
  19. EBE 14, Geh- u. Radweg von Egmating nach Kastenseeon
  20. EBE 18, Ausbau von Markt Schwaben bis zur Landkreisgrenze FTO
  21. Lichtsignalanlagen
  22. ZEB – Straßensanierungen der nächsten Jahre

 

B.    Die zur Umsetzung dieses Programms erforderlichen Mittel sind in der Anlage Straßenbau 2023 bis 2027 dargestellt. Darüber wird im Zuge der Haushaltsplanaufstellung gesondert beraten
        An Ausgaben fallen an                                                         6.998.758 €
        Es werden Einnahmen erwartet von                                     890.000 €
        Die Nettobelastung des Kreishaushalts beträgt somit    6.108.758 €

&

angenommen

Ja 11  Nein 3 Anwesend  14