Vorberatung |
ULV- Ausschuss am 06.07.2022, TOP 7Ö |
Sachvortragende(r): |
Martin Riedl, Sachbearbeiter SG 16, Abfallwirtschaft, Kreisstraßen |
Der Landrat begrüßt Daniel Drachenberg vom Staatlichen Bauamt Rosenheim.
Martin Riedl, Sachbearbeiter SG 16, hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll) und beantwortet zufriedenstellend Verständnisfragen aus dem Gremium.
KR Manfred Schmidt informiert über die zwingende Einhaltung der Verordnung zum Schutz des Landschaftsbestandteils bei der Errichtung und Instandhaltung der Radwege. Dahingehend erkundigt er sich, inwieweit dies gewährleistet sei.
Die zwingende Einhaltung der Verordnung sei bekannt, die Verwaltung handele ohnehin ausschließlich gemäß der Beschlusslage und keinesfalls eigenmächtig, so Martin Riedl.
Ergänzend zum Sachvortrag berichtet der Landrat über die ursprünglich geplante Errichtung des Geh- und Radwegs zwischen Schwaberwegen und Anzing noch in diesem Jahr. Die Planung nebst landschaftspflegerischem Begleitplan liege zwar zwischenzeitlich vor, erfülle jedoch noch nicht alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen (im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes BNatschG sowie des Bayerischen Naturschutzgesetzes BayNatschG). Dementsprechend erfolge die Umsetzung des Bauvorhabens voraussichtlich erst im Jahr 2025.
KRin Bianka Poschenrieder zeigt sich erstaunt über die Bauzeit von vier bis fünf Monaten für die Erneuerung der Brücke über die Moosach bei Moosach-Altenburg. Eine derartig lange Zeitspanne sei nicht nachvollziehbar, zudem sei auch die mangelnde Förderfähigkeit bedauerlich.
Daniel Drachenberg führt aus, dass für die Errichtung von Ersatzneubauten grundsätzlich eine derartige Bauzeit zu veranschlagen sei, das Bauamt bemühe sich dennoch stets um Prozessverkürzungen. Theoretisch sei zudem der Bau einer Interimslösung denkbar, aufgrund der damit verbundenen Kosten sowie der Notwendigkeit eines vorübergehenden Grunderwerbs jedoch keinesfalls empfehlenswert. Die konkreten Versagungsgründe für die Förderfähigkeit seien ihm nicht bekannt. Er vermute, dass die Maßnahme im vorliegenden Fall einem Erhaltungsbau gleichzusetzen sei, die Straße sei rund sechs Meter breit und einer baulichen Veränderung dieser bedürfe es damit nicht.
Förderfähig seien Projekte mit baulicher Veränderung bestehender Verkehrswege in Lage, Querschnitt oder Tragfähigkeit, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse (Verkehrsfluss bzw. –sicherheit) dringend erforderlich seien, so Martin Riedl. Vorliegend handele es sich zwar um einen Neubau, mangels baulicher Veränderung der Straße sei die Maßnahme jedoch nicht förderfähig.
KR Niklas Fent beantragt Einzelabstimmung der Projekte 13 (EBE 09) sowie 15 (EBE 13), dahingehend habe die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits in der Vergangenheit gefasste Beschlüsse abgelehnt.
KR Karl Schweisfurth erachtet die Errichtung von Radwegen im städtischen Bereich als überaus sinnvoll, unsicher sei er lediglich hinsichtlich der Notwendigkeit von Radschnellverbindungen im ländlichen Raum. Persönlich habe er den Eindruck, dass diese Strecken überwiegend von Freizeitradlern genutzt würden. Dahingehend erkundigt er sich nach vorliegenden Prognosen über die Anzahl von beruflich bedingter Wechsel vom Auto auf das Fahrrad.
Martin Riedl berichtet über bestehende Prognosen, die Aussagekraft dieser sei jedoch von geringem Wert. Grundsätzlich sei davon auszugehen, dass der motorisierte Verkehr für Berufspendler mit längerem Anfahrtsweg weiterhin den Hauptanteil darstellen werde. Dennoch sei die Errichtung derartiger Radwege sinnvoll und zu befürworten, sie dienen der Verkehrssicherheit und begünstigen den stetigen Ausbau eines flächendeckenden Radverkehrsnetzes.
Ein gut ausgebautes Radwegenetz wirke sich positiv auf die Akzeptanz des Radverkehrs innerhalb der Bevölkerung aus, so der Landrat. Durch die zunehmende Nutzung von Elektrofahrrädern habe sich auch das Nutzungsverhalten verändert.
Es folgt keine weitere Wortmeldung und der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung, über die Maßnahmen 13 und 15 des Straßenbauprogramms 2024 wird getrennt abgestimmt.
Der ULV-Ausschuss fasst folgende
Beschlüsse:
1. Abstimmung über die Maßnahme EBE 09, Ausbau der Kreisstraße zwischen Haging und Jakobneuharting
& |
angenommen |
Ja 11 Nein 3 Anwesend 14 |
2.
Abstimmung über die Maßnahme EBE 13,
Verkehrssicherung in Glonn zwischen Heckenweg und Mattenhofener Straße
& |
angenommen |
Ja 11 Nein 3 Anwesend 14 |
3. Abstimmung über das gesamte Straßenbauprogramm
A. Das Straßenbauprogramm 2024 wird wie folgt festgestellt:
|
B. Die zur
Umsetzung dieses Programms erforderlichen Mittel sind in der Anlage Straßenbau
2023 bis 2027 dargestellt. Darüber wird im Zuge der Haushaltsplanaufstellung
gesondert beraten
An Ausgaben fallen an 6.998.758
€
Es werden Einnahmen erwartet von 890.000 €
Die Nettobelastung des
Kreishaushalts beträgt somit 6.108.758
€
& |
angenommen |
Ja 11 Nein 3 Anwesend 14 |