Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Sachvortragende(r):

Sebastian Hallmann, Sachbearbeiter SG 11, Bildung und IT

Sebastian Hallmann, Sachbearbeiter SG 11, hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll).

Die vorgestellten Änderungen im Jahresfahrplan für das kommende Jahr würden sich naturgemäß monetär auswirken, dies seien allesamt Ausflüsse des im Jahr 2019 verabschiedeten Nahverkehrsplans, so der Landrat. Erfreulich sei das hohe Nutzeraufkommen der Ringbuslinien innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Glonn. Grundsätzlich seien aktuelle Entwicklungen und Widrigkeiten (Fahrgastaufkommen, Fachkräftemangel, Rückerstattungen durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH MVV, Deutschlandticket, Tarifsteigerungen) auszuwerten und entsprechend zu berücksichtigen.

Nach Ansicht von KRin Franziska Hilger sei die Angebotsausweitung zu begrüßen. Sie erkundigt sich nach den Gründen für die entstandenen Mindereinnahmen.

Sebastian Hallmann informiert über die Gründe der Mindereinnahmen im Jahr 2023, welche teilweise immer noch auf Corona-Effekte zurückzuführen seien. Zwar würde der Bund die, aufgrund des Deutschlandtickets für den Kreis entstandenen, Mindereinnahmen übernehmen, dies erfolge jedoch erst mit Beginn dessen Einführung im April. Auch gelte der einst etablierte Corona-ÖPNV-Rettungsschirm nicht mehr für das Jahr 2023. Für das Jahr 2024 ergebe sich die Problematik, dass der Bund zwar grundsätzlich Erstattungen für Linienausweitungen vornehme, diese jedoch sehr allgemein gefasst seien und damit finanziell nicht alles abdecken würden.

KR Martin Lechner äußert sich erstaunt über die Verdoppelung der Kosten für die Regionalbuslinie 447, ursächlich könne nicht einzig und allein der neu eingeführte Wochenendverkehr sein. Auch bittet er um Information, inwiefern, im Bereich des Schülerverkehrs, auch künftig am 365 €-Ticket festgehalten werde.

Die Mehrausgaben für diese Linie seien neben einem erhöhten Kostenaufwand für den Wochenenddienst des Fahrers auch auf die Vertaktung unter der Woche zurückzuführen, hier sei das Angebot deutlich erweitert worden, so Sebastian Hallmann. Das 365 €-Ticket werde auch zukünftig, als kostengünstigste Variante, im Schülerverkehr bestehen bleiben.

KRin Bianka Poschenrieder berichtet über den am 15.03.2021 gefassten Beschluss des Kreistags, wonach „die Mehrkosten für insgesamt bis zu fünf On-Top-Bussen vom Landkreis vorbehaltlich einer staatlichen Investitionsmehrkosten-Förderung für die Busse in Höhe von mindestens 40 % und vorbehaltlich der Einhaltung des Budgets von jährlichen zusätzlichen Kosten in Höhe von maximal 850.000 € (basierend auf einen kalkulierten Wasserstoffpreis von 10 €/kg) auf die Dauer des Förderzeitraums von sechs Jahren getragen würden.“ Sie sei verwundert über den nun prognostizierten Wasserstoffpreis von 13 €/kg, welcher eine Überschreitung des definierten Budgets bedeuten würde. Dahingehend könne sie der Nummer 1 des Beschlussvorschlags nicht zustimmen. Auch einer damit verbundenen Erhöhung der Kreisumlage stehe sie kritisch gegenüber, obgleich die Gemeinden selbstverständlich vom umfangreichen Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) profitieren würden. Der verantwortungsvolle Umgang mit öffentlichen Geldern habe oberste Priorität, auch müsse möglichst energieeffizient gearbeitet werden.

Sebastian Hallmann informiert über den Anstieg der Wasserstoffpreise zu den damaligen Prognosen. Die Verwaltung unternehme jedoch sämtliche Anstrengungen, um die Vorgaben des Kreistags einzuhalten. Schlimmstenfalls sei der Betrieb der Wasserstoffbusse einzuschränken.

Die festgelegte Höchstgrenze von 850.000 € sei nicht verhandelbar, dies sei verwaltungsintern auch so besprochen worden, so der Landrat. Im schlimmsten Fall seien die Mehrkosten als überplanmäßige Ausgabe zu behandeln. Auch würden die Wasserstoffbusse uneingeschränkt fahren, der Landkreis könne stolz auf ein so innovatives Projekt sein. Er habe in der letzten Woche mit Dr. Tobias Brunner, Geschäftsführer der Hy2B Wasserstoff GmbH, gesprochen; dieser prognostiziere einen Wasserstoffpreis von 12,75 €/kg zum Jahresende 2023.

KRin Bianka Poschenrieder zeigt sich erfreut über die Ausführungen des Landrats, so könne dem Beschlussvorschlag zugestimmt werden.

KR Martin Lechner hingegen teilt diese Ansicht nicht, der Kreistagsbeschluss beinhalte fünf Buslinien vorbehaltlich der Einhaltung des Budgets von maximal 850.000 €. Folglich könne bei Budgetüberschreitung eine der Linien nicht betrieben werden. Unverständlich sei zudem der Preisanstieg für Wasserstoff, der hierfür erforderliche Strom sei günstiger als der herkömmliche, „normale“ Strom.[1]

Unter Berücksichtigung der Wortmeldungen schlägt der Landrat vor die Nummer 1 des Beschlussvorschlags ersatzlos zu streichen: „Der ULV-Ausschuss beauftragt die Verwaltung, für die Mehrkostenförderung der vier Brennstoffzellenbusse 1.000.000 € für die Haushaltsplanung 2024 zu berücksichtigen, was einer Steigerung des Kostendeckels um 150.000 € entspricht.“ Hiermit zeigt sich das Gremium einverstanden.

KRin Ilke Ackstaller erläutert die damaligen Voraussetzungen für die Förderfähigkeit des Projektes von grünem Wasserstoff. Die Herstellung müsse bedarfsorientiert vor Ort durch klimaneutrale Wasserstofferzeugungsanlagen wie Elektrolyseure erfolgen. Die Wasserstofferzeugung für ein konkretes Projekt sei damit völlig losgelöst von den herkömmlichen Marktpreisen, ein Zusammenhang erschließe sich ihr daher nicht.

Nach jetzigem Stand könne der Elektrolyseur in Pfeffenhausen noch nicht in Betrieb genommen werden, die Erzeugung von grünem Wasserstoff erfolge auf dem Ersatzweg, so Sebastian Hallmann. Die Maßgaben hierfür könne er gerne erfragen, dies könne dem Protokoll beigefügt werden[2].

Der Landrat stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.



[1] Wenn der Elektrolyseur nur zu Zeiten laufen würde, an denen generell mehr Grünstrom ins Netz eingespeist wird, als gleichzeitig abgenommen wird, wären die Stromkosten null oder sogar negativ. Durch den Stromverbrauch des Elektrolyseurs wird in solchen Fällen das Netz entlastet, was sogar zusätzlich vergütet werden kann. Allerdings wäre der Elektrolyseur weder ertragreich noch wirtschaftlich, wenn wir nur in solchen Fällen produzieren würden. Um eine gewisse Grundlast zu sichern und auch eine Mindestmenge an Wasserstoff erzeugen zu können, müssen wir als Hy2B langfristige Stromverträge schließen. Die Preise in solchen Verträgen liegen aktuell höher, als zu Beginn des Projekts kalkuliert.

[2] Der Wasserstoffpreis der Hy2B orientiert sich nicht an anderen Wasserstoffpreisen, sondern spiegelt die realen Kosten der Herstellung, der Verteilung und des Betriebs der Firma wieder. Dennoch sind die Preise natürlich nicht gänzlich unabhängig von anderem grünen Wasserstoff, da natürlich jeder grüne Wasserstoff zu einem gewissen Maß von Strompreisen abhängig ist. In Pfeffenhausen wird aktuell noch nicht produziert, da der Elektrolyseur noch nicht fertig ist. Aktuell läuft der Aufbau der Anlagentechnik. Mit einem Produktionsstart rechnen wir im Frühjahr 2024. Bis dahin beziehen wir unseren Wasserstoff aus anderen grünen Quellen, damit die Tankstellen und die Busse eingesetzt werden können.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.         Der ULV-Ausschuss nimmt den für den ÖPNV (KTR 1123) im Jahr 2024 voraussichtlichen Nettobedarf, in Höhe von 5.676.000,00 € zur Kenntnis, insbesondere, dass sich der Mittelbedarf im Vergleich zu 2023 um 3.274.900,00 € erhöhen wird. Das entspricht einer Steigerung von 136 %.

2.         Im Lichte der bisher in dieser Höhe nicht bekannten Kostensteigerung und zur Aufrechterhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit des Kreishaushalts sind dem ULV-Ausschuss bis zu seiner Haushaltssitzung am 26.09.2023 Vorschläge zu unterbreiten, wie der Mittelmehrbedarf möglichst auf maximal 2 Mio € begrenzt werden kann.

3.         Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Mehrbedarf für den ÖPNV selbst bei Realisierung von Ziffer 2 einen Mehrbedarf von einem Punkt Kreisumlage auslöst.

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einstimmig angenommen

Ja 14  Nein 0  Anwesend 14