Sitzung: 19.07.2023 ULV-Ausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Vorlage: 2023/0877
Sachvortragende(r): |
Sebastian Hallmann, Sachbearbeiter SG 11, Bildung und IT |
Sebastian
Hallmann, Sachbearbeiter SG 11, hält einen Sachvortrag anhand einer
Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll).
Die
vorgestellten Änderungen im Jahresfahrplan für das kommende Jahr würden sich
naturgemäß monetär auswirken, dies seien allesamt Ausflüsse des im Jahr 2019
verabschiedeten Nahverkehrsplans, so der Landrat. Erfreulich sei das hohe Nutzeraufkommen
der Ringbuslinien innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Glonn. Grundsätzlich seien
aktuelle Entwicklungen und Widrigkeiten (Fahrgastaufkommen, Fachkräftemangel,
Rückerstattungen durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH MVV,
Deutschlandticket, Tarifsteigerungen) auszuwerten und entsprechend zu
berücksichtigen.
Nach
Ansicht von KRin Franziska Hilger sei die Angebotsausweitung zu begrüßen. Sie
erkundigt sich nach den Gründen für die entstandenen Mindereinnahmen.
Sebastian
Hallmann informiert über die Gründe der Mindereinnahmen im Jahr 2023, welche
teilweise immer noch auf Corona-Effekte zurückzuführen seien. Zwar würde der
Bund die, aufgrund des Deutschlandtickets für den Kreis entstandenen,
Mindereinnahmen übernehmen, dies erfolge jedoch erst mit Beginn dessen
Einführung im April. Auch gelte der einst etablierte Corona-ÖPNV-Rettungsschirm
nicht mehr für das Jahr 2023. Für das Jahr 2024 ergebe sich die Problematik,
dass der Bund zwar grundsätzlich Erstattungen für Linienausweitungen vornehme,
diese jedoch sehr allgemein gefasst seien und damit finanziell nicht alles
abdecken würden.
KR Martin
Lechner äußert sich erstaunt über die Verdoppelung der Kosten für die
Regionalbuslinie 447, ursächlich könne nicht einzig und allein der neu
eingeführte Wochenendverkehr sein. Auch bittet er um Information, inwiefern, im
Bereich des Schülerverkehrs, auch künftig am 365 €-Ticket festgehalten werde.
Die
Mehrausgaben für diese Linie seien neben einem erhöhten Kostenaufwand für den
Wochenenddienst des Fahrers auch auf die Vertaktung unter der Woche
zurückzuführen, hier sei das Angebot deutlich erweitert worden, so Sebastian
Hallmann. Das 365 €-Ticket werde auch zukünftig, als kostengünstigste Variante,
im Schülerverkehr bestehen bleiben.
KRin Bianka
Poschenrieder berichtet über den am 15.03.2021 gefassten Beschluss des
Kreistags, wonach „die Mehrkosten für
insgesamt bis zu fünf On-Top-Bussen vom Landkreis vorbehaltlich einer
staatlichen Investitionsmehrkosten-Förderung für die Busse in Höhe von
mindestens 40 % und vorbehaltlich der Einhaltung des Budgets von jährlichen
zusätzlichen Kosten in Höhe von maximal 850.000 € (basierend auf einen
kalkulierten Wasserstoffpreis von 10 €/kg) auf die Dauer des Förderzeitraums
von sechs Jahren getragen würden.“ Sie sei verwundert über den nun prognostizierten
Wasserstoffpreis von 13 €/kg, welcher eine Überschreitung des definierten
Budgets bedeuten würde. Dahingehend könne sie der Nummer 1 des
Beschlussvorschlags nicht zustimmen. Auch einer damit verbundenen Erhöhung der
Kreisumlage stehe sie kritisch gegenüber, obgleich die Gemeinden
selbstverständlich vom umfangreichen Angebot des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) profitieren würden. Der verantwortungsvolle Umgang
mit öffentlichen Geldern habe oberste Priorität, auch müsse möglichst energieeffizient
gearbeitet werden.
Sebastian
Hallmann informiert über den Anstieg der Wasserstoffpreise zu den damaligen
Prognosen. Die Verwaltung unternehme jedoch sämtliche Anstrengungen, um die
Vorgaben des Kreistags einzuhalten. Schlimmstenfalls sei der Betrieb der
Wasserstoffbusse einzuschränken.
Die
festgelegte Höchstgrenze von 850.000 € sei nicht verhandelbar, dies sei
verwaltungsintern auch so besprochen worden, so der Landrat. Im schlimmsten
Fall seien die Mehrkosten als überplanmäßige Ausgabe zu behandeln. Auch würden
die Wasserstoffbusse uneingeschränkt fahren, der Landkreis könne stolz auf ein
so innovatives Projekt sein. Er habe in der letzten Woche mit Dr. Tobias
Brunner, Geschäftsführer der Hy2B Wasserstoff GmbH, gesprochen; dieser
prognostiziere einen Wasserstoffpreis von 12,75 €/kg zum Jahresende 2023.
KRin Bianka
Poschenrieder zeigt sich erfreut über die Ausführungen des Landrats, so könne
dem Beschlussvorschlag zugestimmt werden.
KR Martin
Lechner hingegen teilt diese Ansicht nicht, der Kreistagsbeschluss beinhalte
fünf Buslinien vorbehaltlich der Einhaltung des Budgets von maximal 850.000 €. Folglich
könne bei Budgetüberschreitung eine der Linien nicht betrieben werden.
Unverständlich sei zudem der Preisanstieg für Wasserstoff, der hierfür erforderliche
Strom sei günstiger als der herkömmliche, „normale“ Strom.[1]
Unter
Berücksichtigung der Wortmeldungen schlägt der Landrat vor die Nummer 1 des
Beschlussvorschlags ersatzlos zu streichen: „Der
ULV-Ausschuss beauftragt die Verwaltung, für die Mehrkostenförderung der vier
Brennstoffzellenbusse 1.000.000 € für die Haushaltsplanung 2024 zu
berücksichtigen, was einer Steigerung des Kostendeckels um 150.000 €
entspricht.“ Hiermit zeigt sich das Gremium einverstanden.
KRin Ilke
Ackstaller erläutert die damaligen Voraussetzungen für die Förderfähigkeit des
Projektes von grünem Wasserstoff. Die Herstellung müsse bedarfsorientiert vor
Ort durch klimaneutrale Wasserstofferzeugungsanlagen wie Elektrolyseure
erfolgen. Die Wasserstofferzeugung für ein konkretes Projekt sei damit völlig
losgelöst von den herkömmlichen Marktpreisen, ein Zusammenhang erschließe sich
ihr daher nicht.
Nach
jetzigem Stand könne der Elektrolyseur in Pfeffenhausen noch nicht in Betrieb
genommen werden, die Erzeugung von grünem Wasserstoff erfolge auf dem Ersatzweg,
so Sebastian Hallmann. Die Maßgaben hierfür könne er gerne erfragen, dies könne
dem Protokoll beigefügt werden[2].
Der Landrat
stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
[1] Wenn der Elektrolyseur nur zu Zeiten laufen würde, an denen generell mehr Grünstrom ins Netz eingespeist wird, als gleichzeitig abgenommen wird, wären die Stromkosten null oder sogar negativ. Durch den Stromverbrauch des Elektrolyseurs wird in solchen Fällen das Netz entlastet, was sogar zusätzlich vergütet werden kann. Allerdings wäre der Elektrolyseur weder ertragreich noch wirtschaftlich, wenn wir nur in solchen Fällen produzieren würden. Um eine gewisse Grundlast zu sichern und auch eine Mindestmenge an Wasserstoff erzeugen zu können, müssen wir als Hy2B langfristige Stromverträge schließen. Die Preise in solchen Verträgen liegen aktuell höher, als zu Beginn des Projekts kalkuliert.
[2] Der Wasserstoffpreis der Hy2B orientiert sich nicht an anderen Wasserstoffpreisen, sondern spiegelt die realen Kosten der Herstellung, der Verteilung und des Betriebs der Firma wieder. Dennoch sind die Preise natürlich nicht gänzlich unabhängig von anderem grünen Wasserstoff, da natürlich jeder grüne Wasserstoff zu einem gewissen Maß von Strompreisen abhängig ist. In Pfeffenhausen wird aktuell noch nicht produziert, da der Elektrolyseur noch nicht fertig ist. Aktuell läuft der Aufbau der Anlagentechnik. Mit einem Produktionsstart rechnen wir im Frühjahr 2024. Bis dahin beziehen wir unseren Wasserstoff aus anderen grünen Quellen, damit die Tankstellen und die Busse eingesetzt werden können.
Der
ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
1.
Der
ULV-Ausschuss nimmt den für den ÖPNV (KTR 1123) im Jahr 2024 voraussichtlichen
Nettobedarf, in Höhe von 5.676.000,00 € zur Kenntnis, insbesondere, dass sich
der Mittelbedarf im Vergleich zu 2023 um 3.274.900,00 € erhöhen wird. Das
entspricht einer Steigerung von 136 %.
2.
Im
Lichte der bisher in dieser Höhe nicht bekannten Kostensteigerung und zur
Aufrechterhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit des Kreishaushalts sind dem
ULV-Ausschuss bis zu seiner Haushaltssitzung am 26.09.2023 Vorschläge zu
unterbreiten, wie der Mittelmehrbedarf möglichst auf maximal 2 Mio € begrenzt
werden kann.
3.
Es
wird zur Kenntnis genommen, dass der Mehrbedarf für den ÖPNV selbst bei
Realisierung von Ziffer 2 einen Mehrbedarf von einem Punkt Kreisumlage auslöst.
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einstimmig
angenommen |
Ja
14 Nein 0 Anwesend 14
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