Sachvortragende(r):

Katja Witschaß, Mitarbeiterin SG 14, Finanzen und Beteiligungen

Katja Witschaß berichtet aus den Fachausschüssen zum Haushalt 2023 anhand einer Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll) und informiert, dass das Teilbudget des Kreis- und Strategieausschusses voraussichtlich um knapp 2 Mio. € unterschritten werde. Der Planansatz der Kostenstelle Finanzierung werde nach derzeitigem Kenntnisstand bei der Annahme, dass die Grunderwerbssteuer bis zu 900.000 € unter dem Planansatz liege, um ca. 1,2 Mio. € überschritten.

Auf die Nachfrage von KR Christian Bauer antwortet Brigitte Keller, Finanzmanagerin und Abteilungsleiterin für Zentrales und IT, dass der Transformationsprozess (Kostenstelle 120) der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen dem Personalservice und dem Personalkörper diene.

KR Albert Hingerl bittet hierzu um einen Erfahrungsbericht mit einer Kosten-Nutzen-Analyse.

Brigitte Keller antwortet, dass dem Gremium darüber berichtet werde, allerdings sei es für einen Erfahrungsbericht noch zu früh, da das Projekt – mit einer Dauer von zwei Jahren – erst begonnen habe.

KR Albert Hingerl zeigt seine Verwunderung über die Mehraufwendungen bei der Zuführung von Pensionsrückstellung, Beihilferückstellung und der Altersteilzeit in Höhe von 438.000 €, da es sich seines Erachtens hier um eine planbare Größe handele.

Katja Witschaß und Brigitte Keller erläutern den Hintergrund der Bilanzierung von Rückstellungen, die die öffentliche Verwaltung, aufgrund der Alters- bzw. Hinterbliebenenversorgung, als ungewisse Verbindlichkeit zu bilden habe. Die Mehraufwendungen im Bereich der Rückstellungen (Pensionsrückstellung, Rettungsverband etc.) entstehen aufgrund der ungewissen Höhe und/oder Fälligkeit zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung.

Auf den Hinweis von KR Christian Bauer über die nur in wenigen Fällen statthafte bilanzrechtliche Auflösung von Rücklagen, antwortet Brigitte Keller, dass in der kaufmännischen Buchführung die Pensionsrückstellung entweder durch die Inanspruchnahme oder als „sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen“ ausgewiesen werden.

KR Benedikt Mayer bittet um eine detaillierte Darstellung der Rückstellungen und deren Auflösung im nächsten Jahresabschluss.

In seinem Statement führt KR Manfred Schmidt aus, dass er die Bezeichnung „Budgetrücklagen“ für einen „Etikettenschwindel“ halte, soweit damit die Finanzierung von Annehmlichkeiten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewirkt werde. Er moniert, dass die Verwaltung, trotz des eindeutigen Hinweises der Aufsichtsbehörde, diese Bezeichnung weiterhin verwende. Die in der Sitzungsvorlage erbetene Anregung zur Transparenzverbesserung greife er auch anhand des ihn irritierenden Hinweises in S. 24 auf, wonach das Budget für die von der Verwaltung bezeichnete „Budgetrücklage“ in Höhe von 50.000 € für das Jahr 2023 nicht auf die Kostenstellen verteilt werde. Merkwürdig sei für ihn, die offensichtliche Untätigkeit des Revisionsamtes, das allerdings selbst der Annehmlichkeiten teilhaftig wurde. Der Kreis- und Strategieausschuss habe in seiner Sitzung am 08.05.2023 aufgrund einer, auf die AfD zurückzuführenden Beschwerde beim Regierungspräsidenten, rechtsaufsichtlichen Aufforderung die bisherige Praxis der Bewirtschaftung der „Budgetrücklagen“ eingestellt. Befremdlich erscheine ihm, so KR Manfred Schmidt, die offensichtlichen Bemühungen der Landkreisspitze auch weiterhin Annehmlichkeiten bei Erzielung sogenannter managementbedingter Einsparungen zu gewähren. Allerdings sehe er für solche „Sachgebiets-Incentives“ oder ähnlichem keinerlei Rechtsgrundlage. Die AfD-Kreistagsfraktion werde notfalls bis zu einer letztinstanzlichen Entscheidung unbeirrt am Ball bleiben, so KR Manfred Schmidt, denn für herausragende individuelle Leistungen stehen neben Beförderungen und Höhergruppierungen, einmalige Leistungsprämien als auch laufende Leistungszulagen gesetzlich bzw. tarifrechtlich zur Verfügung.

KR Benedikt Mayer äußert sein Bedauern darüber, dass dem Gremium noch keine aussagekräftigen Informationen zu den Investitionen vorlägen, die, so die Finanzmanagerin Brigitte Keller, zu so einem frühen Zeitpunkt noch keine Aussagekraft hätten. Eine seriöse Prognose der Kreditaufnahmen sei aufgrund von verschiedenen Faktoren zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich.


Der Kreis- und Strategieausschuss nimmt den Zwischenbericht 2023 aus den Fachbereichen des Kreis- und Strategieausschusses zur Kenntnis.