Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Sachvortragende(r):

Brigitte Keller, Finanzmanagerin und Abteilungsleiterin 1, Zentrales und Bildung

Brigitte Keller informiert über den Beschluss der Stadt Grafing, die Grundstücke mit der Flurnummer 556/59 und 556/127 mit der Gemarkung Nettelkofen an der Hauptstraße 2 nach Kaufabschluss an die Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU zur Bebauung und Verwaltung eines sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung zu stellen. Der Kaufvertrag wurde nun beurkundet und ist seit dem 30.03.2023 rechtswirksam. Nun können die Mitgliedsgemeinden und der Landkreis den Beschluss zur Grundstücksaufnahme in ihren Gremien sowie die Beauftragung und Ermächtigung zur Unterschrift der Satzungsänderung einholen.

Es folgt keine Wortmeldung und der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreis und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Die Aufnahme der Grundstücke Fl-Nr. 556/59 und 556/127 (Hauptstraße 25) der Gemarkung Nettelkofen in die Unternehmenssatzung der Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU wird beschlossen.

2.   Der Landrat wird als Vertreter des Landkreis Ebersberg ermächtigt, die Änderungssatzung (Anlage 8) zu unterschreiben.