Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Vorberatung        

ULV-Ausschuss 06.07.2022, TOP 4

Aus Zeitgründen verzichtet das Gremium auf einen Sachvortrag. Es folgt keine Wortmeldung und der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.    Umstufungen

a)    Der ULV-Ausschuss stimmt den Umstufungen in der Ortsdurchfahrt Anzing gemäß der „Umstufungsvereinbarung-EBE 1“ zu. Diese ist Anlage zum Beschluss. Die Widmungsverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises so bald wie möglich zu veröffentlichen.

b)    Der ULV-Ausschuss stimmt der Umstufung der Ortsdurchfahrt Forstinning gemäß der angepassten „Umstufungsvereinbarung-EBE 5“ zu. Diese ist Anlage zum Beschluss.

c)    Der ULV-Ausschuss stimmt der Umstufung der EBE 8 im Abschnitt 140, zwischen Seeschneider Kreisverkehr und Wiesham gemäß der angepassten „Umstufungsvereinbarung EBE 8“ zu. Diese ist Anlage zum Beschluss.

d)    Der ULV-Ausschuss stimmt der Abstufung der Kreisstraße EBE 9 zwischen St.2080 Ostumfahrung und St.2089 in Grafing gemäß der angepassten „Umstufungsvereinbarung EBE 9“ zu. Diese ist Anlage zum Beschluss.

2.    Die vereinbarten Ausgleichszahlungen sind, soweit noch nicht geschehen, unverzüglich anzufordern [Ziffer 1 b)], bzw. auszuzahlen [Ziffern 1 c) und d)]

3.    Das Straßenbauamt wird beauftragt, die Stationierung (Str.-km) neu festzusetzen.