Sitzung: 14.06.2023 ULV-Ausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Vorberatung |
ULV-Ausschuss 06.07.2022, TOP 4 |
Aus Zeitgründen verzichtet das Gremium auf einen Sachvortrag. Es folgt keine Wortmeldung und der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der ULV-Ausschuss fasst folgenden
Beschluss:
1. Umstufungen
a) Der ULV-Ausschuss stimmt den Umstufungen in der Ortsdurchfahrt Anzing gemäß der „Umstufungsvereinbarung-EBE 1“ zu. Diese ist Anlage zum Beschluss. Die Widmungsverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises so bald wie möglich zu veröffentlichen.
b) Der ULV-Ausschuss stimmt der Umstufung der Ortsdurchfahrt Forstinning gemäß der angepassten „Umstufungsvereinbarung-EBE 5“ zu. Diese ist Anlage zum Beschluss.
c) Der ULV-Ausschuss stimmt der Umstufung der EBE 8 im Abschnitt 140, zwischen Seeschneider Kreisverkehr und Wiesham gemäß der angepassten „Umstufungsvereinbarung EBE 8“ zu. Diese ist Anlage zum Beschluss.
d) Der ULV-Ausschuss stimmt der Abstufung der Kreisstraße EBE 9 zwischen St.2080 Ostumfahrung und St.2089 in Grafing gemäß der angepassten „Umstufungsvereinbarung EBE 9“ zu. Diese ist Anlage zum Beschluss.
2. Die vereinbarten Ausgleichszahlungen sind, soweit noch nicht geschehen, unverzüglich anzufordern [Ziffer 1 b)], bzw. auszuzahlen [Ziffern 1 c) und d)]
3. Das Straßenbauamt wird beauftragt, die Stationierung (Str.-km) neu festzusetzen.