Ein Bürger richtet sich mit einem an die Kreisklinik adressierten Fragenkatalog an den Landrat, der ihm die Weiterleitung an die Kreisklinik zur schriftlichen Beantwortung zusichert (Anlage 1 zum Protokoll).

Als Vertreter der Senioren-Union (Kreisverband Ebersberg) und der Alzheimerstiftung Ebersberg kritisiert der ehemalige Kreisrat Rolf Jorga die auf einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes basierende Nichtveröffentlichung der Prüfberichte. Für eine generelle Veröffentlichung gemäß Art. 17b PfleWogG müssten vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit noch Regelungen getroffen werden. Die seit Jahren erwartete notwendige Rechtsverordnung nach Art. 25 Abs. 2aPfleWoqG sei aber immer noch nicht ergangen. Mit Blick auf die steigende Anzahl an Seniorinnen und Senioren und der durch die Presse gegangenen Missstände in Einrichtungen, sollte die Rechtsverordnung durch die Staatsregierung aber dringend erfolgen, um dadurch rechtlich und politisch bei Bedarf eingreifen zu können.

Der Landrat verweist auf den heute auf der Tagesordnung stehenden Periodischen Bericht über die Situation der (voll-)stationären Pflege im Landkreis Ebersberg.