Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Vorberatung        

Rechnungsprüfungsausschuss, 20.04.2023

Sachvortragende(r):

Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats

Michael Ottl hält einen Sachvortrag und verweist bei Fragen auf den anwesenden stellvertretenden Leiter des Revisionsamtes Friedrich Staffe. Das Revisionsamt hatte die Betätigung des Landkreises Ebersberg bei der Energieagentur Ebersberg gemeinnützige GmbH nach Art. 92 Abs. 4 LKrO geprüft. Der sich daraus ergebende Prüfungsbericht für das Geschäftsjahr 2019 wurde am 20.04.2023 dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt.

Während die Gesellschaft zum 01.09.2014 als Energieagentur Ebersberg gGmbH den Betrieb aufgenommen hat, firmiert sie seit dem 01.11.2017 als Energieagentur Ebersberg-München gemeinnützige GmbH mit den beiden jeweiligen Landkreisen als gleichberechtigte Gesellschafter, die nach § 5 Abs. 2 der Satzung jeweils einen Geschäftsanteil von 50 % des Gesamtstammkapitals erbracht haben.

Mit der Ausdehnung der Geschäftstätigkeit der Energieagentur auf einen weiteren Landkreis, einer im Laufe der Jahre stetig gestiegenen Beschäftigtenzahl verbunden mit einem kontinuierlichen Wachstum der Bilanzsumme sowie anderer maßgeblicher Kenngrößen unterliegt die Gesellschaft einem stetigen Bedeutungswachstum.

Im vorangegangenen Betätigungsprüfungsbericht 2018 hat das Revisionsamt darauf hingewiesen, dass der Gesellschaftsvertrag entgegen Art. 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LKrO hinsichtlich der Übernahme der Jahresfehlbeträge keine Haftungsbegrenzung vorsieht und zudem in diesem Zusammenhang wohl vom Vorliegen einer kreditähnlichen Verpflichtung nach Art. 66 Abs. 1 LKrO auszugehen sein dürfte.

Dahingehend wird seitens der Verwaltung noch auf eine entsprechende Rückmeldung der Regierung von Oberbayern als Rechtsaufsichtsbehörde gewartet, um dann, sofern notwendig, den Kreisgremien eine entsprechende Korrektur final vorzuschlagen.

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 des Wirtschaftsprüfers Christian Rupp vom 25.06.2020 kann bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.

In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 20.04.2023 wurde der nun dem Kreis- und Strategieausschuss vorliegende einstimmige Beschluss gefasst.

Es folgt keine Wortmeldung und der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Der Bericht über die Prüfung der Betätigung des Landkreises Ebersberg bei der Energieagentur Ebersberg-München gemeinnützige GmbH für das Geschäftsjahr 2019 vom 23.03.2023 wird zur Kenntnis genommen.