Sitzung: 10.07.2023 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Vorlage: 2023/0954/1
Vorberatung |
Rechnungsprüfungsausschuss,
20.04.2023 |
Sachvortragende(r): |
Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des
Landrats |
Michael Ottl hält einen Sachvortrag und verweist bei Fragen
auf den anwesenden stellvertretenden Leiter des Revisionsamtes Friedrich Staffe.
Das Revisionsamt hatte die Betätigung des Landkreises Ebersberg bei der
Energieagentur Ebersberg gemeinnützige GmbH nach Art. 92 Abs. 4 LKrO geprüft. Der
sich daraus ergebende Prüfungsbericht für das Geschäftsjahr 2019 wurde am
20.04.2023 dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt.
Während die Gesellschaft zum 01.09.2014 als Energieagentur
Ebersberg gGmbH den Betrieb aufgenommen hat, firmiert sie seit dem 01.11.2017
als Energieagentur Ebersberg-München gemeinnützige GmbH mit den beiden
jeweiligen Landkreisen als gleichberechtigte Gesellschafter, die nach § 5 Abs.
2 der Satzung jeweils einen Geschäftsanteil von 50 % des Gesamtstammkapitals
erbracht haben.
Mit der Ausdehnung der Geschäftstätigkeit der Energieagentur
auf einen weiteren Landkreis, einer im Laufe der Jahre stetig gestiegenen
Beschäftigtenzahl verbunden mit einem kontinuierlichen Wachstum der Bilanzsumme
sowie anderer maßgeblicher Kenngrößen unterliegt die Gesellschaft einem
stetigen Bedeutungswachstum.
Im vorangegangenen Betätigungsprüfungsbericht 2018 hat das
Revisionsamt darauf hingewiesen, dass der Gesellschaftsvertrag entgegen Art. 80
Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LKrO hinsichtlich der Übernahme der Jahresfehlbeträge keine
Haftungsbegrenzung vorsieht und zudem in diesem Zusammenhang wohl vom Vorliegen
einer kreditähnlichen Verpflichtung nach Art. 66 Abs. 1 LKrO auszugehen sein
dürfte.
Dahingehend wird seitens der Verwaltung noch auf eine
entsprechende Rückmeldung der Regierung von Oberbayern als
Rechtsaufsichtsbehörde gewartet, um dann, sofern notwendig, den Kreisgremien
eine entsprechende Korrektur final vorzuschlagen.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 des
Wirtschaftsprüfers Christian Rupp vom 25.06.2020 kann bei Bedarf zur Verfügung
gestellt werden.
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom
20.04.2023 wurde der nun dem Kreis- und Strategieausschuss vorliegende
einstimmige Beschluss gefasst.
Es folgt keine Wortmeldung und der Landrat stellt den
Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Der Bericht über die Prüfung der Betätigung des Landkreises Ebersberg bei der Energieagentur Ebersberg-München gemeinnützige GmbH für das Geschäftsjahr 2019 vom 23.03.2023 wird zur Kenntnis genommen.