Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Sachvortragende(r):

Ana Stellmach, Leiterin SG 14, Finanzen und Beteiligungen

KRin und Antragstellerin Dr. Renate Glaser stellt den Antrag der Ausschussgemeinschaft ÖDP/DIE LINKE vom 11.06.2023 vor. In diesem wird ein Rederecht für die Sachgebietsleitungen beantragt, damit sie ihr Budget für den Haushalt 2024, insbesondere auch mögliche Stellenmehrungen, selbst begründen können.

Ana Stellmach erläutert im Rahmen einer Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll) die einzelnen Schritte zum Eckwerteverfahren.

Es folgt eine kontroverse Diskussion.

Antragstellerin KRin Dr. Renate Glaser und KR Albert Hingerl (SPD-Fraktion) vermissen bei diesem Verfahren die Möglichkeit des Dialogs mit der Sachbearbeitung/der Sachgebietsleitung und damit der Möglichkeit, gezielt Fragen stellen zu können, um sich im Sinne eines demokratischen Prozesses eine eigene Meinung zur Höhe des Eckwertes und eventueller zusätzlicher Stellen bilden zu können.

Der Kreistag entscheide über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises und könne Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises festlegen, so KR Albert Hingerl. Das Eckwerteverfahren widerspreche dem, da der Kreistag lediglich die Vorgabe des Finanzmanagements übernehme. Er schlägt daher eine Beratung der Fraktionssprecher mit den Abteilungsleitern vor, um über den Mittelmehrbedarf und dessen Kürzungen zu beraten.

Der Landrat führt in das Thema ein und erläutert die Entwicklungshistorie des Eckwerteverfahrens, das sich der Kreistag im Zuge der Strukturierung neben der Warteliste und Finanzleitlinie selbst gegeben habe. Eckwerte ermöglichen strategisches Handeln des Kreistags und begrenzen die Planung, so der Landrat. Seit 2008 werde das System, das auch immer wieder nachjustiert wurde, angewandt und habe sich seines Erachtens gut bewährt.
Im Eckwert 2024 seien keine zusätzlichen Stellen berücksichtigt, denn die von den Sachgebieten angeforderten Stellen werden in der ersten Haushaltslesung vorgestellt. Derzeit werde davon ausgegangen, so der Landrat weiter, dass der Landkreis im Jahr 2024 nicht ohne weitere neue Stellen auskommen werde.

Der Landrat sowie die Kreisräte Martin Wagner, Alexander Müller und Christian Bauer sprechen sich für die Beibehaltung des Eckwerteverfahrens, als ein Steuerungsinstrument des Kreistages für die Haushaltsplanung, aus und erklären, dass der Eckwert nach den Beratungen zu den Teilbudgets in den Fachausschüssen bedarfsweise vom Kreistag nachjustiert werden könne. Die Pflicht des Finanzmanagements bestehe darin, aus der eigenen Erfahrung und der Treffsicherheit der Prognosen der Vorjahre die Einschätzungen der Sachgebiete aus der Gesamtsituation des Haushalts zu bewerten. Die Sachgebiets- und/oder Abteilungsleitungen für Liegenschaften, Soziales, Kreisjugendamt sowie Umwelt seien anwesend und stünden für Fragen zur Verfügung. Allen Sachgebietsleitungen bzw. Kostenstellenverantwortlichen eine Rede- und Diskussionszeit zu gewähren und damit ein allzu detailliertes „Mikromanagement“ durchzuführen, sei nicht Aufgabe des Kreis- und Strategieausschusses.   

Brigitte Keller, Finanzmanagerin und Abteilungsleiterin für Zentrales und Bildung, erklärt, dass es dem Kreistag und seinen Ausschüssen unbenommen bleibe, Kostenstellenverantwortliche zur Sachlage zu hören. Die Fachbereiche planen allein aus eigenen Überlegungen und ohne „Obergrenze“. Nur Eckwerte würden bei der im Herbst vorzunehmenden konkreten Planung zeigen, wofür die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht ausreichen. Die Fachausschüsse und/oder der Kreistag könne dann in der Planung ggf. nachsteuern.

KR Albert Hingerl schlägt vor, die Thematik in der Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung beraten zu wollen.

KRin und Antragstellerin Dr. Renate Glaser schließt sich dem Vorschlag ihres Vorredners an und verweist ihren Antrag zur Beratung und Entscheidung an die Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Der Antrag der Ausschussgemeinschaft ÖDP/DIE LINKE zur ‚Eckwerteberatung – Rederecht für die Sachgebietsleitungen‘ vom 11.06.2023 wird zur weiteren Beratung an die Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung verwiesen.