Ein Bürger richtet sich mit einem Fragenkatalog an den Landrat, deren Beantwortung schriftlich erfolgt (Anlage 1 zum Protokoll).

Andrea Lacour, Vertreterin der Interessensgruppe „Gymnasium Poing Jetzt!“, berichtet über die stetige Verfolgung der Berichterstattung sowie der Aktivitäten rund um die geplante Errichtung des Gymnasiums in Poing. Seit 2021 beobachte sie diese mit wachsender Verzweiflung. Aus Sicht des Landkreises und seiner Gremien bestehe keine akute Problemlage, es sei stets von mittelfristigen Zeiträumen die Rede. Der Argumentation, dass für die Gymnasien kein Schulsprengel gelte und zudem Aufnahmekapazitäten am Franz-Marc-Gymnasium in Markt Schwaben vorliegen würden, könne sie nicht zustimmen. Vielmehr seien die Gymnasien des Landkreises mit zu hohen Klassenstärken, Raum- sowie Fachlehrermangel und, damit einhergehend, mit wöchentlichen Vertretungen oder Stundenausfällen belastet. Berücksichtige man zudem die Wiedereinführung des G9 sowie die derzeitigen Schülerprognosen für den Landkreis, so bestehe akuter Handlungsbedarf. Dahingehend erkundigt sie sich, inwieweit dem Gremium die Dringlichkeit bewusst und es mit der derzeitigen Vorgehensweise zufrieden sei. Die Elternschaft aus Poing sei bereits im letzten Jahr nicht damit einverstanden gewesen, das Gymnasium Poing auf der Warteliste zu belassen, habe diese Entscheidung jedoch akzeptiert, um die Finanzen sowie die Bauweise für die Errichtung zu prüfen. Sie bittet um Information, welche Planungen nach der Machbarkeitsstudie eingeleitet werden und wie effizient das vergangene Jahr für die Planungsphase genutzt wurde.

Der Landrat informiert, dass eine Behandlung der Thematik im Rahmen der Diskussion über die Warteliste 2024 (Tagesordnungspunkt 10) erfolgen werde.

Udo Engelhardt, Bürger aus Baldham, nimmt Bezug auf den Beschluss des ULV-Ausschusses vom 26.04.2023, wonach „das Landratsamt keinerlei Fragen zum Thema „Windenergie im Ebersberger Forst“ außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Landkreises Ebersberg beantwortet.“ Hierzu bittet er um entsprechende Auskünfte.

Der Landrat sichert eine schriftliche Beantwortung zu (Anlage 2 zum Protokoll). Dieser Beschluss sei auf Wunsch und aus der Mitte des Gremiums gefasst worden. Es habe in der Vergangenheit häufig Anfragen gegeben, die sich ausschließlich auf die Firmenstruktur für die Errichtung und Betreibung der Windenergieanlagen im Ebersberger Forst bezogen hätten. Hierzu würden dem Landratsamt keinerlei Informationen vorliegen, überdies sei es auch nicht zuständig.