Sitzung: 23.10.2023 Kreistag
KR Manfred Schmidt führt aus, dass das
Landratsamt als untere Verwaltungsbehörde grundsätzlich für die Abschiebung von
Asylbewerbern zuständig sei. Er erkundigt sich, inwieweit es zutreffe, dass
derzeit 250 abgelehnte Asylsuchende im Landkreis wohnhaft seien. Es sei der
Empfehlung des Bundeskanzlers zu folgen, endgültig und strikter abzuweisen,
selbstverständlich unter Berücksichtigung sämtlicher humanitärer
Gesichtspunkte. Auch bittet er um Information über den derzeitigen Sachstand
des Beschlusses vom Kreis- und Strategieausschuss am 08.05.2023, welchen er
sodann zitiert: „Die Verwaltung wird
beauftragt, mit der Regierung von Oberbayern abzustimmen, in welcher Art und
Weise eine leistungsorientierte Bewertung der Sachgebiete im Rahmen der
Abschlussberichte durchführbar ist. Die Verwendung der Mittel ist im Rahmen der
haushaltsrechtlichen Vorgaben zu definieren und im Kreis- und
Strategieausschuss zu beschließen. Die einschlägigen Vorschriften in der
Finanz-Dienstanweisung werden entsprechend angepasst.“
Der Landrat erläutert, dass diese Aussage zu den abgelehnten Asylsuchenden zutreffe, zudem gebe es auch noch weitere 250 Fehlbeleger. Dabei handele es sich um ukrainische Geflüchtete, welche diesen Status seit Anbeginn gehabt hätten. Detaillierte Auskünfte über die Anzahl der Duldungen könnte nur durch Martin Thurnhuber, Sachgebietsleiter „Ausländerwesen und Personenstandwesen“, erfolgen. Eine Rückmeldung über den aktuellen Sachstand des Beschlusses vom Kreis- und Strategieausschuss am 08.05.2023 erfolge als Protokollnotiz[1].
Sodann erkundigt sich KR Manfred Schmidt nach dem geplanten Zeitpunkt der Behandlung des Prüfberichts des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) im Gremium. Zudem habe er der Verwaltung am 10.07.2023 einen umfangreichen Fragenkatalog zugesandt, dessen Beantwortung bis dato nur teilweise erfolgt sei. Die Bayerischen Staatsforsten hätten im Jahr 2022 einen Mehrbetrag von 68,5 Mio.€ erwirtschaftet. Persönlich erachte er es als unangebracht weiter finanziell für die Abschussprämie für Schwarzwild aufzukommen. Der Landkreis finanziere freiwillige Leistungen, welche seiner Ansicht nach, die Staatsforsten zu tragen hätten.
Es sei geplant den Bericht in der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am 04.12.2023 ausführlich zu thematisieren, so Michael Ottl. Im Zuge dessen würde ebenso der Fragenkatalog behandelt werden.
[1] Die Verwaltung hat die Regierung von Oberbayern in o. g. Angelegenheit an den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband verwiesen. Das Gespräch ist noch offen.