Sitzung: 09.10.2023 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Vorlage: 2023/0881/1
Ana Stellmach,
Sachgebietsleiterin SG 14, Finanzen, Beteiligungen |
Ana Stellmach hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 3
zum Protokoll) und beantwortet zufriedenstellend Verständnisfragen aus dem
Gremium.
KR Christian Bauer erkundigt sich nach dem Unterschied der allgemeinen
Rücklage (Nettoposition) und der Ergebnisrücklage. Beide Positionen seien Teil
des Eigenkapitals, dessen Wert um 20 Prozent gesunken sei. Dies zeige, dass das
Anlagevermögen immens gestiegen sei.
Die Überschüsse aus der Ergebnisrechnung seien der Ergebnisrücklage
zuzuführen, so Ana Stellmach. Im Falle eines Fehlbetrags könne dieser zum
Ausgleich des selbigen dienen. Die allgemeine Rücklage hingegen sei starrer und
damit weniger anfassbar.
Brigitte Keller erläutert, dass die Unterschiede beider Positionen
lediglich von Bedeutung wären, wenn die Banken diese bei der Ausreichung von
Krediten berücksichtigen würden, was derzeit nicht der Fall sei. Andernfalls
sei das Geld zur Stärkung der Nettoposition umzubuchen, um die Konditionen zu
verbessern. Die Ergebnisrücklage spiegele ebenso die Finanzkraft des
Landkreises wieder und sei jederzeit verfügbar.
KR Benedikt Mayer bittet um Information über die Gründe der Thesaurierung
für jedes einzelne Unternehmen.
Ana Stellmach erläutert, dass der Grund hierfür im
Gewerbesteuerfreibetrag i. H. v. 5.000 € liege. Melde die Verwaltung jeden
Betrieb gewerblicher Art separat, so gelte der Betrag für jedes einzelne
Unternehmen.
Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Der Jahresabschluss 2022
wird zur Kenntnis genommen und zur örtlichen Prüfung an das Revisionsamt
weitergeleitet.
2.
Die Jahresüberschüsse 2021 und 2022 folgender Betriebe
gewerblicher Art werden der Rücklage innerhalb des „BgA“ zugeführt
(Gewinnthesaurierung)
BgA |
2021 |
2022 |
BHKW |
+ 20.048,14 € |
+ 40.436,24 € |
Feinstaubplaketten |
+ 27.456,62 € |
+ 22.562,88 € |
PV LRA Ebersberg |
0 € |
+ 1.729,87 € |
PV SFZ Poing |
+ 439,58 € |
+ 1.839,31 € |
PV RS Ebersberg |
0 € |
+ 88,39 € |