Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Sachvortragende(r):

Barbara Strangfeld, Sachbearbeiterin SG 14, Finanzen, Beteiligungen

Dr. Willie Stiehler, Geschäftsführer der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH

Barbara Strangfeld und Dr. Willie Stiehler, Geschäftsführer der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH, halten einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 6 zum Protokoll).

KR Walter Brilmayer erkundigt sich nach der Möglichkeit ausreichender Personalbeschaffung.

Dr. Willie Stiehler informiert über die Schwierigkeiten der Personalgewinnung im Bereich der Energieberatung, einfacher hingegen sei es im Projektmanagement. Die Neu- bzw. Nachbesetzung der Stellen erfolge häufig durch Berufseinsteiger oder –rückkehrer.

KR Albert Hingerl erläutert, dass die Energieagentur zum Zweck des Klimaschutzes gegründet worden sei. Er bittet um Information, inwieweit der Erfolg mit messbaren Zahlen dargestellt werden könne.

Der Erfolg sei schwer zu messen, allein weil man sich in einem interdisziplinären Themenfeld bewege, so Dr. Willie Stiehler. Die Energieagentur ziehe zur Leistungsbemessung verschiedene Daten heran, insbesondere zur Beratungsevaluierung. Dabei könne jedoch keinerlei Aussage über die positiven Auswirkungen auf das Klima getroffen werden. Denkbar sei beispielsweise jedoch die Menge an CO2-Einsparungen durch die Genehmigung der sechs Windenergieanlagen im Hofoldinger Forst zu berechnen.

KRin Dr. Renate Glaser führt aus, das möglicherweise auch der Output im Sinne einer energetischen Maßnahme (z. B. Anzahl von Sanierungen, Energieanlagen etc.) messbar sein könnte. Sie erkundigt sich, ob der Energieagentur Informationen über die Anzahl von Beratungsmaßnahmen vorliegen würden, welche sodann zur Umsetzung einer derartigen Maßnahme geführt hätten.

Dr. Willie Stiehler berichtet über den bereits durchgeführten Versuch die Realisierung von Klimaschutzmaßnahmen nach erfolgreicher Beratungsleistung zu eruieren. Dieser sei bedauerlicherweise von geringem Erfolg gekrönt. Die Energieagentur fokussiere sich daher auf Anschlusszahlen oder statistische Zahlen.

KRin Dr. Renate Glaser regt an, dass entsprechende Daten beispielsweise auch über das Solarkataster erhoben werden könnten, anhand diesem sei die erfolgreiche Errichtung von Photovoltaikanlagen ausweisbar.

KR Albert Hingerl fügt ergänzend hinzu, dass möglicherweise auch eine Rückmeldung durch die Kommunen erfolgen könne, welche ebenfalls Daten erheben.

Dr. Willie Stiehler nimmt diese Anregungen sodann zur weiteren Besprechung innerhalb der Energieagentur auf.

Die getrennte Abstimmung der Punkte a) und b) des Beschlussvorschlags erfolgt durch den Landrat. Für die Beratung und Abstimmung des Punktes c) übernimmt der stellvertretende Landrat Georg Reitsberger den Vorsitz i. S. d. Art. 43 Abs. 1 LKrO.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgende Beschlüsse:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Der Landrat bzw. sein Stellvertreter werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH folgende Beschlüsse zu erwirken:

Zu a)

1.    Der Jahresabschluss 2022 der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH mit einer Bilanzsumme von 2.002.629 Euro sowie der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Aufwand von 2.873.316 €, Erträgen von 2.873.316 € und einem Jahresergebnis von 0,00 Euro und der Lagebericht 2022 werden festgestellt.

2.    Nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags wird der Überschuss auf die Gesellschafter aufgeteilt, so dass im Jahresabschluss 2022 eine Ausgleichsverbindlichkeit in Höhe der Kostenüberdeckung i.H.v. 263.207 € gegenüber den Gesellschaftern eingestellt wurde. Aufgrund dessen ergibt sich ein Jahresergebnis von 0 €.

Die Ausgleichsverbindlichkeit in Höhe von 263.207 € wird nach Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Beschluss über die Ergebnisverwendung 2022 durch die Gesellschafterversammlung im November 2023 an die Gesellschafter ausgezahlt. Die Rückzahlung an den Landkreis Ebersberg beträgt 76.330 €.

&

einstimmig angenommen

Ja  13  Nein 0 Anwesend  13

Zu b)

Der Geschäftsführung der Energieagentur Ebersberg München gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2022 die Entlastung erteilt.

&

einstimmig angenommen

Ja  13  Nein 0 Anwesend  13

Zu c)

Dem Aufsichtsrat der Energieagentur Ebersberg München gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2022 die Entlastung erteilt.

&

einstimmig angenommen

Ja  10  Nein 0  persönlich beteiligt 3 Anwesend  13

Weder der Landrat, sein gewählter Stellvertreter Walter Brilmayer noch das in den Aufsichtsrat der Energieagentur entsandte Mitglied KR Johann Schwaiger haben wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Abstimmung teilgenommen (Art. 43 Abs. 1 LKrO).