Barbara Strangfeld,
Sachbearbeiterin SG 14, Finanzen, Beteiligungen |
Der
Landrat führt in das Thema ein. Der Kreistag arbeite seit 2010 mit einer Warteliste,
die alle neuen Investitionsprojekte mit einem Nettoinvestitionsvolumen ab 200.000
€ beinhalte. Der Zweck dieses Instrumentes sei der vorausschauende Überblick
künftiger Investitionen nebst möglicher finanzieller Umsetzbarkeit bzw.
Priorisierung. Gerade auch im Hinblick auf die Haushalte der 21 Städte, Märkte
und Gemeinden sei eine Gesamtabwägung zu treffen, in Anbetracht der schwierigen
Lage seien nicht alle Projekte sofort realisierbar.
Barbara Strangfeld hält einen Sachvortrag anhand einer
Präsentation (Anlage 9 zum Protokoll).
KR Martin Wagner erkundigt sich nach der Notwendigkeit
zusätzlicher Mittel i. H. v. 185.000 € für die Ausstattung der
Dreifachturnhalle am Humboldt-Gymnasium in Vaterstetten. Für die
Generalsanierung seien ohnehin Mittel im Haushalt einzuplanen.
Beate Müller-Meisinger, Sachbearbeiterin SG 13
„Kreishochbau und Liegenschaften“, informiert über die erforderliche
Neuausstattung einiger Geräte aufgrund der neuen Dachkonstruktion. Viele mobile
Geräte könnten jedoch erhalten bleiben.
Der Landrat schlägt vor, über den Themenbereich
„Schulen“ der Warteliste gesondert zu beraten. Das Gremium zeigt sich hiermit
einverstanden.
KR Benedikt Mayer erkundigt sich, inwieweit die
Straßenbaumaßnahme EBE 9: Schaurach – Jakobneuharting bereits im Haushalt 2024
berücksichtigt sei.
Brigitte Keller informiert, dass die Maßnahme bereits
veranschlagt sei.
KR Albert Hingerl nimmt Bezug auf den
Beschlussvorschlag, wonach keine Gefährdung der dauernden Leistungsfähigkeit
der Kommunen durch die Warteliste zu erwarten sei. Er bittet die Verwaltung um
Rückmeldung, inwieweit sie dieser Aussage zustimmen könne. Zumindest die
Bürgermeister der Stadt Ebersberg und der Gemeinde Grafing hätten sich über
finanzielle Schwierigkeiten im Haushalt geäußert.
Brigitte Keller berichtet über die Verpflichtung der
Verwaltung die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommunen im Vorbericht des
Haushalts darzustellen. Die Kriterien seien mit den Bürgermeistern der Gemeinde
Vaterstetten und Stadt Grafing entwickelt worden. Die Leistungsfähigkeit der
Kommunen stelle sich sehr unterschiedlich dar, der Landkreis könne lediglich
den Durchschnittswert berücksichtigen. Die finale Beurteilung über die dauernde
Leistungsfähigkeit der Kommunen obliege selbstverständlich dem Kreistag. Der
Vorbericht liege in der Sitzung zur zweiten Haushaltslesung vor und könne
sodann beraten werden.
KR Manfred Schmidt bittet um Information über das
Vorliegen einer akuten Sanierungsbedürftigkeit der Eishalle, beispielsweise
aufgrund der Gefahr von Dacheinsturz. Möglicherweise könne diese Maßnahme
weiterhin auf der Warteliste verbleiben. Die dadurch erzielten Einsparungen
seien für die Umsetzung der beiden Großschulprojekte hilfreich. Persönlich
spreche er sich ohnehin gegen eine Beteiligung an der Finanzierung durch den
Landkreis aus, schlimmstenfalls seien durch die Mitglieder höhere Beiträge zu
bezahlen oder die Stadt Grafing müsse einen Kredit aufnehmen. Der Landkreis
finanziere den EHC Klostersee in erheblichen Umfang mit Bindung bis zum Jahr
2027.
Diesbezüglich gäbe es einen Grundsatzbeschluss, eine
kreiseigene Prüfung der Erforderlichkeit einer Maßnahme erfolge nicht, so
Brigitte Keller. Beschließe die Stadt Grafing eine Maßnahme beteilige sich der
Landkreis mit 50 %. Der Grund hierfür liege in der überörtlichen, einmaligen
Bedeutung der Eishalle.
Barbara Strangfeld erläutert, dass, im Zuge der
Erneuerung des Daches, eine Photovoltaik-Anlage errichtet werde. Die Kühlung
aus dem Schluckbrunnen sei lediglich bis 2024 genehmigt, eine Einleitung des
Wassers in den Wieshamer Bach sei aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht mehr
erlaubt.
Aus Sicht der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
sei die Sanierung des Daches der Eishalle weniger problematisch als der
Unterhalt einer offenen Halle, so KR Benedikt Mayer. In Anbetracht der
aktuellen Energiepreise sei dieser in naher Zukunft nicht mehr finanzierbar. Kritisch
äußert er sich über die Umsetzung von lediglich zwei Projekten der bisherigen
Liste, wohingegen 12 neue Maßnahmen auf die Warteliste aufgenommen und im
selben Zuge wieder heruntergenommen würden. Daraus ergebe sich der Anschein
einer Art „Durchlauferhitzer“, was dem Zweck der Warteliste vollkommen
wiederspreche. Das Gremium habe in seiner heutigen Sitzung eine Warteliste zu
beschließen ohne jegliche Straßenbaumaßnahme oder Radwege.
Barbara Strangfeld erläutert, dass sämtliche Maßnahmen
des Straßen- und Radwegebauprogramms berücksichtigt seien.
Martin Riedl, Sachbearbeiter SG 16 „Abfallwirtschaft,
Kreisstraßen“, ergänzt, dass sich ein Großteil der beschlossenen Projekte
bereits in der Umsetzung befinden würde. Anhand der derzeit durchgeführten
ZEB-Auswertung (Zustandserfassung und –bewertung) würden die Maßnahmen der
kommenden Jahre geplant werden.
Brigitte Keller schlägt, zum besseren Überblick des
Gremiums über künftige Projekte vor, einen Ausblick über die Themenblöcke ohne
Angabe von Kosten in die Beratungen über die Warteliste aufzunehmen. Zudem
könne die Verwaltung sämtliche Maßnahmen des Straßen- und Radwegebauprogramms
auf die Warteliste setzen, zwar ohne Projektkosten, jedoch unter Angabe der
Prioritäten a, b und c. Oftmals würden Maßnahmen ohne vorliegender
Kostenannahmen nicht in der Liste abgebildet werden.
KRin Dr. Renate Glaser informiert, dass die
SPD-Kreistagsfraktion die Maßnahme „Erneuerung Dacheindeckung Kunsteishalle“
von der Warteliste zu nehmen, nicht zustimmen werde. Auch sehe sie keine
Dringlichkeit in der Umsetzung der Maßnahme „EBE 13: ZEB Deckensanierung
Ortsdurchfahr Glonn Richtung Norden“. Diese sei bereits für das Jahr 2022
angedacht, aufgrund dringender Projekte jedoch immer wieder verschoben worden.
Die nun aufgeführte Argumentation der Eilbedürftigkeit teile sie nicht.
Daniel Drachenberg, Staatliches Bauamt Rosenheim,
berichtet, dass bei der Beurteilung von Erhaltungsmaßnahmen neben dem
Ist-Zustand ebenso eine Zustandsbewertung in zwei bis drei Jahren einfließen müsse.
Insbesondere die Frequentierung der Straße als auch die Veränderung des
Zustands seien zu berücksichtigen.
KR Albert Hingerl stimmt den Ausführungen von KRin Dr.
Renate Glaser zu, die dringende Notwendigkeit nebst Begründung müsse bei den
Maßnahmen, welche auf die Warteliste aufgenommen und im selben Zuge wieder
heruntergenommen werden, erkennbar sein. Andernfalls mache es den Anschein
einer willkürlich erstellten Warteliste.
Der Landrat plädiert an das Gremium der Warteliste
zuzustimmen, eine vollständige Zurückweisung würde das Verfahren der
Haushaltsplanung verzögern. Zudem habe sich der ULV-Ausschuss umfassend mit dem
Straßen- und Radwegebauprogramm befasst. Er schlage jedoch vor, die Maßnahmen
künftig mit einer Begründung zu versehen.
KR Alexander Müller erkundigt sich nach den geplanten
Maßnahmen im Rahmen des Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplans
(Schlauchwagen, Versorgungs-Lkw) und bittet um Begründung der Notwendigkeit.
Die beiden Maßnahmen seien im LSV-Ausschuss am
04.10.2023 vorgestellt und beraten worden, so der Kreisbrandrat Andreas Heiß.
Bei dem Schlauchwagen, welcher in der Alarmierungsplanung bei Strecken mit
schlechter Wasserversorgung erforderlich sei, handele es sich um eine reine
Ersatzbeschaffung. Das Verfahren sei in der Vergangenheit aus Kostengründen
zurückgestellt worden, die Maßnahme sei zuschussfähig und die Anträge seien in
Bearbeitung. Sie soll im Jahr 2025 realisiert werden. Der Versorgungs-Lkw sei
eine Neubeschaffung zur Sicherstellung der Einsatzkräfte, dieser werde im
Rahmen des Katastrophenschutzes bezuschusst. Das Angebot sei jedoch zeitlich
befristet und eine Verlängerung ungewiss.
Der Landrat informiert darüber, dass über die
Optimierung der Warteliste grundsätzlich diskutiert werden könne, umfassende
Beratungen würden jedoch innerhalb der Fachausschüsse erfolgen. In vorliegendem
Fall sei die Zustimmung einstimmig gewesen.
Sodann diskutiert das Gremium über die
Schulbaubaumaßnahme Erweiterungsbau am Gymnasium Kirchseeon.
KR Walter Brilmayer informiert über einen Volksentscheid
zum Konnexitätsprinzip. Die Einführung des G9 sei vom Landtag beschlossen
worden, was zum Erfordernis der zusätzlichen Baumaßnahmen geführt habe.
Dahingehend erkundigt er sich, ob alle Zuschüsse ausgeschöpft seien.
Der Landrat berichtet über die bestehenden
Fördermittel für den G9-Ausbau, welche die Verwaltung entsprechend beantragt
habe.
KR Reinhard Oellerer berichtet, dass für den
Erweiterungsbau am Gymnasium Kirchseeon bereits eine Machbarkeitsstudie mit
drei verschiedenen Flächenprojektionen vorliegen würde. Berücksichtige man die
aktuellen Preissteigerungen in der Baubranche so sei das vorgeschlagenen Budget
i. H. v. 15 Mio.€ unrealistisch. Er beantrage Projektkosten i. H. v. 20 Mio.€
für den Erweiterungsbau zu veranschlagen.
Die Projektkosten von 15 Mio.€ seien knapp kalkuliert,
in der Arbeitsgruppe Schulneubauten aber ebenso beschlossen worden, so der
Landrat.
Brigitte Keller erläutert, dass der Auftragnehmer für
die Durchführung der Leistungsphase 0 feststehen würde und diesem der festgesetzte
Betrag als Zielvorgabe gegeben werde. Eine Nichteinhaltung der Vorgabe durch
den Auftragnehmer wäre sodann umfassend zu begründen. Persönlich empfehle sie
dem Gremium dringend diese Vorgehensweise.
Der Landrat stellt den geänderten Beschlussvorschlag,
exklusive der Schulneubauten, getrennt zu Abstimmung.
BESCHLUSS
EINFÜGEN
Sodann berät das Gremium über die beiden
Schulneubauten „Gymnasium Poing“ und „Berufsschulzentrum Ebersberg in Grafing
Bahnhof“.
Der Landrat informiert über den Antrag der Kreisräte
Christa Stewens, Albert Hingerl und Günter Scherzl zur verbindlichen
Herunternahme der beiden Schulbauvorhaben von der Warteliste für das
Haushaltsjahr 2025. Grundsätzlich spreche er sich ebenso für eine derartige
Herunternahme aus, der Finanzierungsvorbehalt sei jedoch empfehlenswert.
Andernfalls riskiere der Landkreis eine Zwangsverwaltung im Falle finanzieller
Schwierigkeiten, zudem führe die verbindliche Herunternahme von der Warteliste
zu vergaberechtlichem Mehraufwand. Die Maßnahmen seien sodann im Haushalt zu
veranschlagen mit der Konsequenz einer zwingenden europaweiten Ausschreibung
der Leistungsphasen. Derzeit seien beide Schulbauprojekte mit einer Summe von
1,5 Mio.€ im Haushalt veranschlagt, es sollen weitere Maßnahmen getroffen
werden um die Projekte für das Haushaltsjahr 2025 von der Warteliste zu nehmen.
Sodann erteilt er den Antragstellern das Wort.
KR Albert Hingerl führt aus, dass der Grundstein für
die beiden Projekte bereits gelegt sei; die prognostizierten Schülerzahlen
erfordern ein fünftes Gymnasium im Landkreis, zumal dieses bereits seit 2018
genehmigt sei. In Anbetracht der erforderlichen Planungszeit von fünf Jahren
müsse nun mit der Projektumsetzung begonnen werden. Insbesondere gehe die
Argumentation fehl, die Schulneubauten seien unter der Prämisse der
Leistungsfähigkeit von der Warteliste zu nehmen. In den kommenden Jahren werde
sich an der finanziellen Situation der Städte, Märkte und Gemeinden nichts
ändern. Den betroffenen Eltern müsse mit Ehrlichkeit begegnet werden.
Nach Ansicht von KR Manfred Schmidt sei der Antrag zu
unterstützen, dieser sei weitergehender als der Vorschlag der Verwaltung. Neben
dem Finanzierungsvorbehalt empfinde er ebenso die in der Sitzungsvorlage
aufgeführte Neubewertung der Maßnahmen, unter Berücksichtigung der
Entwicklungen der Weltwirtschaftslage und des Kreishaushalts, als wenig
zufriedenstellend. Dies sei ein klarer Vorrang des Gymnasiums, obwohl die
AfD-Kreistagsfraktion mit großen Engagement die Gleichrangigkeit beider Schulen
deutlich gemacht habe. Die Arbeitsgruppe Schulneubauten habe in sechs Sitzungen
intensiv die Vorbereitungen zur Umsetzung der beiden Projekte getroffen, der
nun vorgeschlagene Finanzierungsvorbehalt mache deren wertvolle Arbeit
zunichte.
Der Landrat widerspricht dieser Argumentation, der
Vorschlag der Verwaltung sei das Ergebnis aus der Arbeitsgruppe. Beide Schulen
seien im Oktober 2024 von der Warteliste zu nehmen, das kommende Jahr sei intensiv
zur Prüfung der Bauweise zu nutzen. Der Finanzierungsvorbehalt sei erforderlich
für eine seriöse Planung. Persönlich erachte er diesen als wichtiges Signal an
die Gemeinden, deren Finanzen ebenso im Blick zu behalten.
Die Notwendigkeit beider Schulen sei unstrittig, so KR
Benedikt Mayer. Erfreulich sei, dass der Erweiterungsbau des Gymnasiums
Kirchseeon nun in die Umsetzung komme. Dennoch sei er der Ansicht, dass eine
Priorisierung unerlässlich sei. Eine zeitgleiche Umsetzung der Maßnahmen sei
unrealistisch, allein aus Gründen der Personalkapazitäten und unter
Berücksichtigung der Schuldenlage des Landkreises. Die Kreistagsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen plädiere für eine ehrliche Herangehensweise, drei
Schulprojekte in einem derartigen Volumen seien nicht parallel umsetzbar.
KR Reinhard Oellerer fügt ergänzend hinzu, dass die
Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen aus den vorgetragenen Gründen dem
Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Persönlich erachte er den
vorgeschlagenen Finanzierungsvorbehalt als weniger problematisch.
BESCHLÜSSE
SCHULEN EINFÜGEN
Der Kreis- und Strategieausschuss
fasst folgende Beschlüsse:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Folgende Maßnahmen werden von der Warteliste genommen und in den Haushalt 2024 bis 2027 eingeplant:
Projekt |
Investitionsnummer |
Derzeitige Projektgesamtkosten |
Kosten- |
|
|||
|
teilweise Schätzungen |
|
|||||
EBE
13: ZEB Deckensanierung OD Glonn Richtung Norden |
910-13-NEU 1 |
250.000 € |
2023 |
|
|||
|
& |
angenommen |
Ja 12 Nein 1 Anwesend 13 |
||||
Projekt |
Investitionsnummer |
Derzeitige
Projektgesamtkosten |
Kosten- |
|
|||
|
teilweise Schätzungen |
|
|||||
Erneuerung
Dacheindeckung Kunsteishalle |
117-NEU |
225.000 € |
2023 |
|
|||
|
& |
angenommen |
Ja 11 Nein 2 Anwesend 13 |
||||
2. Antrag von KR Reinhard Oellerer für die Baumaßnahme Gymnasium Kirchseeon: Erweiterung Gymnasium Kirchseeon, entgegen der in der Warteliste aufgeführten Projektkosten in Höhe von 15.000.000 € (brutto), Projektkosten in Höhe von 20.000.000 € (brutto) zu veranschlagen.
& |
abgelehnt |
Ja 3 Nein 10 Anwesend 13 |
Im Übrigen Abstimmung über die Herunternahme folgender Projekte:
Projekt |
Investitionsnummer |
Derzeitige
Projektgesamtkosten |
Kosten- |
|
||
|
teilweise Schätzungen |
|
||||
Schlauchwagen
(GW-L2 mit Zusatzbeladung Modul "Wasserversorgung") |
331-0120 |
294.830 € |
2023 |
|
||
VersorgungsLKW |
331-0119 |
244.490 € |
2023 |
|
||
Gymnasium
Kirchseeon: Erweiterung Gymnasium Kirchseeon |
959-008 |
ca. 15.000.000 € (brutto) |
2023 |
|
||
Ausstattung
Gymnasium Kirchseeon |
865-NEU |
600.000 € |
2023 |
|
||
Gymnasium
Vaterstetten Generalsanierung Dreifachsporthalle |
984-NEU |
10.767.120 € (brutto) |
2023 |
|
||
Ausstattung
Dreifachsporthalle Gymnasium Vaterstetten |
850-NEU |
185.000 € |
2023 |
|
||
Radschnellverbindung
München – Markt Schwaben |
910-RSV-NEU |
830.000 € (brutto) |
2023 |
|
||
Radweg
ST2351 Grafing-Bahnhof-Taglaching |
910-ST2351 |
865.000 € (brutto) |
2023 |
|
||
EBE
2: Deckensanierung OD Poing – Westring |
910-02 NEU 2 |
300.000 € |
2023 |
|
||
EBE
2: ZEB Deckensanierung Neufarn-Purfing |
910-NEU |
750.000 € |
2023 |
|
||
EBE
12: Erneuerung Brücke Moosach-Altenburg |
910-12 NEU 1 |
450.000 € |
2023 |
|
||
EBE
12: ZEB Deckensanierung Buch-Moosach |
910-12 NEU 2 |
700.000 € |
2023 |
|
||
Erweiterung
des Verwaltungsgebäudes am Entsorgungszentrum inklusive einer PV-Anlage |
720-NEU |
420.000 € |
2023 |
|
||
& |
angenommen |
Ja 13 Nein 0 Anwesend 13 |
||||
3. Folgende Warteliste 2024 wird beschlossen, die beiden Schulneubauten werden zunächst ausgeklammert:
Projekt |
Investitionsnummer |
Derzeitige
Projektgesamtkosten |
Kosten- |
|
|||
|
teilweise Schätzungen |
|
|||||
Hubschrauberlandeplatz |
041-Neu |
4.000.000 € |
2022 |
|
|||
Kreiseinsatzzentrale
+ Führungsgruppe Katastrophenschutz |
331-NEU |
Noch offen |
|
|
|||
Ausbildungsstätte |
331-NEU |
Noch offen |
|
|
|||
zusätzliche
Turnhalleneinheit am Gymnasium Grafing |
956-0008 |
ca. 2.500.000 € (brutto) |
2017 |
|
|||
Gymnasium
Markt Schwaben: Generalsanierung Bauteil 1 |
958-NEU |
6.000.000 € (brutto) |
2022 |
|
|||
Berufliche
Oberschule im Landkreisnorden |
xxx-xxx |
Noch offen |
|
|
|||
Realschule
Vaterstetten: Auflösung, Trennungskosten für die Auflösung des Zweckverbandes
Staatliche Realschule Vaterstetten |
xxx-xxxx |
ca. 5.000.000 € |
2018 |
|
|||
|
& |
einstimmig angenommen |
Ja 13 Nein 0 Anwesend 13 |
||||
4. Abstimmung über den Antrag der Kreisräte
Christa Stewens, Albert Hingerl und Günter Scherzl zur verbindlichen
Herunternahme der beiden Schulvorhaben Berufsschulzentrum Ebersberg in
Grafing-Bahnhof und Gymnasium Poing von der Warteliste für das Haushaltsjahr
2025.
& |
abgelehnt |
Ja 3 Nein 10 Anwesend 13 |
5. Die beiden Schulneubauten Gymnasium Poing
und Berufsschulzentrum Ebersberg in Grafing-Bahnhof werden im Oktober 2024
vorbehaltlich der Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit des
Kreishaushalts sowie der Haushalte der Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises
Ebersberg zur Einplanung in den Kreishaushalt 2025 ff von der Warteliste
genommen.
Folgende weitere Warteliste 2024 wird beschlossen:
Projekt |
Investitionsnummer |
Derzeitige
Projektgesamtkosten |
Kosten- |
|
|||
|
teilweise Schätzungen |
|
|||||
Berufsschulzentrum
Ebersberg mit Dreifachturnhalle und Parkdeck für 200 Stellplätze |
967-0001 |
107.332.867 € (brutto) |
2020 |
|
|||
Ausstattung
Berufsschulzentrum |
895-0001 |
5.112.630 € |
2020 |
|
|||
Gymnasium
Poing mit 3-fach Sporthalle und Tiefgarage für 100 Stellplätze |
968-0001 |
105.250.000 € (brutto) |
2022 |
|
|||
Ausstattung
Gymnasium Poing |
866-0001 |
7.000.000 € |
2022 |
|
|||
|
& |
angenommen |
Ja 9
Nein 4 Anwesend 13 |
||||