Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Sachvortragende(r):

Barbara Strangfeld, Sachbearbeiterin SG 14, Finanzen, Beteiligungen

Der Landrat führt in das Thema ein. Der Kreistag arbeite seit 2010 mit einer Warteliste, die alle neuen Investitionsprojekte mit einem Nettoinvestitionsvolumen ab 200.000 € beinhalte. Der Zweck dieses Instrumentes sei der vorausschauende Überblick künftiger Investitionen nebst möglicher finanzieller Umsetzbarkeit bzw. Priorisierung. Gerade auch im Hinblick auf die Haushalte der 21 Städte, Märkte und Gemeinden sei eine Gesamtabwägung zu treffen, in Anbetracht der schwierigen Lage seien nicht alle Projekte sofort realisierbar.

Barbara Strangfeld hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 9 zum Protokoll).

KR Martin Wagner erkundigt sich nach der Notwendigkeit zusätzlicher Mittel i. H. v. 185.000 € für die Ausstattung der Dreifachturnhalle am Humboldt-Gymnasium in Vaterstetten. Für die Generalsanierung seien ohnehin Mittel im Haushalt einzuplanen.

Beate Müller-Meisinger, Sachbearbeiterin SG 13 „Kreishochbau und Liegenschaften“, informiert über die erforderliche Neuausstattung einiger Geräte aufgrund der neuen Dachkonstruktion. Viele mobile Geräte könnten jedoch erhalten bleiben.

Der Landrat schlägt vor, über den Themenbereich „Schulen“ der Warteliste gesondert zu beraten. Das Gremium zeigt sich hiermit einverstanden.

KR Benedikt Mayer erkundigt sich, inwieweit die Straßenbaumaßnahme EBE 9: Schaurach – Jakobneuharting bereits im Haushalt 2024 berücksichtigt sei.

Brigitte Keller informiert, dass die Maßnahme bereits veranschlagt sei.

KR Albert Hingerl nimmt Bezug auf den Beschlussvorschlag, wonach keine Gefährdung der dauernden Leistungsfähigkeit der Kommunen durch die Warteliste zu erwarten sei. Er bittet die Verwaltung um Rückmeldung, inwieweit sie dieser Aussage zustimmen könne. Zumindest die Bürgermeister der Stadt Ebersberg und der Gemeinde Grafing hätten sich über finanzielle Schwierigkeiten im Haushalt geäußert.

Brigitte Keller berichtet über die Verpflichtung der Verwaltung die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommunen im Vorbericht des Haushalts darzustellen. Die Kriterien seien mit den Bürgermeistern der Gemeinde Vaterstetten und Stadt Grafing entwickelt worden. Die Leistungsfähigkeit der Kommunen stelle sich sehr unterschiedlich dar, der Landkreis könne lediglich den Durchschnittswert berücksichtigen. Die finale Beurteilung über die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommunen obliege selbstverständlich dem Kreistag. Der Vorbericht liege in der Sitzung zur zweiten Haushaltslesung vor und könne sodann beraten werden.

KR Manfred Schmidt bittet um Information über das Vorliegen einer akuten Sanierungsbedürftigkeit der Eishalle, beispielsweise aufgrund der Gefahr von Dacheinsturz. Möglicherweise könne diese Maßnahme weiterhin auf der Warteliste verbleiben. Die dadurch erzielten Einsparungen seien für die Umsetzung der beiden Großschulprojekte hilfreich. Persönlich spreche er sich ohnehin gegen eine Beteiligung an der Finanzierung durch den Landkreis aus, schlimmstenfalls seien durch die Mitglieder höhere Beiträge zu bezahlen oder die Stadt Grafing müsse einen Kredit aufnehmen. Der Landkreis finanziere den EHC Klostersee in erheblichen Umfang mit Bindung bis zum Jahr 2027.

Diesbezüglich gäbe es einen Grundsatzbeschluss, eine kreiseigene Prüfung der Erforderlichkeit einer Maßnahme erfolge nicht, so Brigitte Keller. Beschließe die Stadt Grafing eine Maßnahme beteilige sich der Landkreis mit 50 %. Der Grund hierfür liege in der überörtlichen, einmaligen Bedeutung der Eishalle.

Barbara Strangfeld erläutert, dass, im Zuge der Erneuerung des Daches, eine Photovoltaik-Anlage errichtet werde. Die Kühlung aus dem Schluckbrunnen sei lediglich bis 2024 genehmigt, eine Einleitung des Wassers in den Wieshamer Bach sei aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht mehr erlaubt.

Aus Sicht der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sei die Sanierung des Daches der Eishalle weniger problematisch als der Unterhalt einer offenen Halle, so KR Benedikt Mayer. In Anbetracht der aktuellen Energiepreise sei dieser in naher Zukunft nicht mehr finanzierbar. Kritisch äußert er sich über die Umsetzung von lediglich zwei Projekten der bisherigen Liste, wohingegen 12 neue Maßnahmen auf die Warteliste aufgenommen und im selben Zuge wieder heruntergenommen würden. Daraus ergebe sich der Anschein einer Art „Durchlauferhitzer“, was dem Zweck der Warteliste vollkommen wiederspreche. Das Gremium habe in seiner heutigen Sitzung eine Warteliste zu beschließen ohne jegliche Straßenbaumaßnahme oder Radwege.

Barbara Strangfeld erläutert, dass sämtliche Maßnahmen des Straßen- und Radwegebauprogramms berücksichtigt seien.

Martin Riedl, Sachbearbeiter SG 16 „Abfallwirtschaft, Kreisstraßen“, ergänzt, dass sich ein Großteil der beschlossenen Projekte bereits in der Umsetzung befinden würde. Anhand der derzeit durchgeführten ZEB-Auswertung (Zustandserfassung und –bewertung) würden die Maßnahmen der kommenden Jahre geplant werden.

Brigitte Keller schlägt, zum besseren Überblick des Gremiums über künftige Projekte vor, einen Ausblick über die Themenblöcke ohne Angabe von Kosten in die Beratungen über die Warteliste aufzunehmen. Zudem könne die Verwaltung sämtliche Maßnahmen des Straßen- und Radwegebauprogramms auf die Warteliste setzen, zwar ohne Projektkosten, jedoch unter Angabe der Prioritäten a, b und c. Oftmals würden Maßnahmen ohne vorliegender Kostenannahmen nicht in der Liste abgebildet werden.

KRin Dr. Renate Glaser informiert, dass die SPD-Kreistagsfraktion die Maßnahme „Erneuerung Dacheindeckung Kunsteishalle“ von der Warteliste zu nehmen, nicht zustimmen werde. Auch sehe sie keine Dringlichkeit in der Umsetzung der Maßnahme „EBE 13: ZEB Deckensanierung Ortsdurchfahr Glonn Richtung Norden“. Diese sei bereits für das Jahr 2022 angedacht, aufgrund dringender Projekte jedoch immer wieder verschoben worden. Die nun aufgeführte Argumentation der Eilbedürftigkeit teile sie nicht.

Daniel Drachenberg, Staatliches Bauamt Rosenheim, berichtet, dass bei der Beurteilung von Erhaltungsmaßnahmen neben dem Ist-Zustand ebenso eine Zustandsbewertung in zwei bis drei Jahren einfließen müsse. Insbesondere die Frequentierung der Straße als auch die Veränderung des Zustands seien zu berücksichtigen.

KR Albert Hingerl stimmt den Ausführungen von KRin Dr. Renate Glaser zu, die dringende Notwendigkeit nebst Begründung müsse bei den Maßnahmen, welche auf die Warteliste aufgenommen und im selben Zuge wieder heruntergenommen werden, erkennbar sein. Andernfalls mache es den Anschein einer willkürlich erstellten Warteliste.

Der Landrat plädiert an das Gremium der Warteliste zuzustimmen, eine vollständige Zurückweisung würde das Verfahren der Haushaltsplanung verzögern. Zudem habe sich der ULV-Ausschuss umfassend mit dem Straßen- und Radwegebauprogramm befasst. Er schlage jedoch vor, die Maßnahmen künftig mit einer Begründung zu versehen.

KR Alexander Müller erkundigt sich nach den geplanten Maßnahmen im Rahmen des Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplans (Schlauchwagen, Versorgungs-Lkw) und bittet um Begründung der Notwendigkeit.

Die beiden Maßnahmen seien im LSV-Ausschuss am 04.10.2023 vorgestellt und beraten worden, so der Kreisbrandrat Andreas Heiß. Bei dem Schlauchwagen, welcher in der Alarmierungsplanung bei Strecken mit schlechter Wasserversorgung erforderlich sei, handele es sich um eine reine Ersatzbeschaffung. Das Verfahren sei in der Vergangenheit aus Kostengründen zurückgestellt worden, die Maßnahme sei zuschussfähig und die Anträge seien in Bearbeitung. Sie soll im Jahr 2025 realisiert werden. Der Versorgungs-Lkw sei eine Neubeschaffung zur Sicherstellung der Einsatzkräfte, dieser werde im Rahmen des Katastrophenschutzes bezuschusst. Das Angebot sei jedoch zeitlich befristet und eine Verlängerung ungewiss.

Der Landrat informiert darüber, dass über die Optimierung der Warteliste grundsätzlich diskutiert werden könne, umfassende Beratungen würden jedoch innerhalb der Fachausschüsse erfolgen. In vorliegendem Fall sei die Zustimmung einstimmig gewesen.

Sodann diskutiert das Gremium über die Schulbaubaumaßnahme Erweiterungsbau am Gymnasium Kirchseeon.

KR Walter Brilmayer informiert über einen Volksentscheid zum Konnexitätsprinzip. Die Einführung des G9 sei vom Landtag beschlossen worden, was zum Erfordernis der zusätzlichen Baumaßnahmen geführt habe. Dahingehend erkundigt er sich, ob alle Zuschüsse ausgeschöpft seien.

Der Landrat berichtet über die bestehenden Fördermittel für den G9-Ausbau, welche die Verwaltung entsprechend beantragt habe.

KR Reinhard Oellerer berichtet, dass für den Erweiterungsbau am Gymnasium Kirchseeon bereits eine Machbarkeitsstudie mit drei verschiedenen Flächenprojektionen vorliegen würde. Berücksichtige man die aktuellen Preissteigerungen in der Baubranche so sei das vorgeschlagenen Budget i. H. v. 15 Mio.€ unrealistisch. Er beantrage Projektkosten i. H. v. 20 Mio.€ für den Erweiterungsbau zu veranschlagen.

Die Projektkosten von 15 Mio.€ seien knapp kalkuliert, in der Arbeitsgruppe Schulneubauten aber ebenso beschlossen worden, so der Landrat.

Brigitte Keller erläutert, dass der Auftragnehmer für die Durchführung der Leistungsphase 0 feststehen würde und diesem der festgesetzte Betrag als Zielvorgabe gegeben werde. Eine Nichteinhaltung der Vorgabe durch den Auftragnehmer wäre sodann umfassend zu begründen. Persönlich empfehle sie dem Gremium dringend diese Vorgehensweise.

Der Landrat stellt den geänderten Beschlussvorschlag, exklusive der Schulneubauten, getrennt zu Abstimmung.

BESCHLUSS EINFÜGEN

Sodann berät das Gremium über die beiden Schulneubauten „Gymnasium Poing“ und „Berufsschulzentrum Ebersberg in Grafing Bahnhof“.

Der Landrat informiert über den Antrag der Kreisräte Christa Stewens, Albert Hingerl und Günter Scherzl zur verbindlichen Herunternahme der beiden Schulbauvorhaben von der Warteliste für das Haushaltsjahr 2025. Grundsätzlich spreche er sich ebenso für eine derartige Herunternahme aus, der Finanzierungsvorbehalt sei jedoch empfehlenswert. Andernfalls riskiere der Landkreis eine Zwangsverwaltung im Falle finanzieller Schwierigkeiten, zudem führe die verbindliche Herunternahme von der Warteliste zu vergaberechtlichem Mehraufwand. Die Maßnahmen seien sodann im Haushalt zu veranschlagen mit der Konsequenz einer zwingenden europaweiten Ausschreibung der Leistungsphasen. Derzeit seien beide Schulbauprojekte mit einer Summe von 1,5 Mio.€ im Haushalt veranschlagt, es sollen weitere Maßnahmen getroffen werden um die Projekte für das Haushaltsjahr 2025 von der Warteliste zu nehmen. Sodann erteilt er den Antragstellern das Wort.

KR Albert Hingerl führt aus, dass der Grundstein für die beiden Projekte bereits gelegt sei; die prognostizierten Schülerzahlen erfordern ein fünftes Gymnasium im Landkreis, zumal dieses bereits seit 2018 genehmigt sei. In Anbetracht der erforderlichen Planungszeit von fünf Jahren müsse nun mit der Projektumsetzung begonnen werden. Insbesondere gehe die Argumentation fehl, die Schulneubauten seien unter der Prämisse der Leistungsfähigkeit von der Warteliste zu nehmen. In den kommenden Jahren werde sich an der finanziellen Situation der Städte, Märkte und Gemeinden nichts ändern. Den betroffenen Eltern müsse mit Ehrlichkeit begegnet werden.

Nach Ansicht von KR Manfred Schmidt sei der Antrag zu unterstützen, dieser sei weitergehender als der Vorschlag der Verwaltung. Neben dem Finanzierungsvorbehalt empfinde er ebenso die in der Sitzungsvorlage aufgeführte Neubewertung der Maßnahmen, unter Berücksichtigung der Entwicklungen der Weltwirtschaftslage und des Kreishaushalts, als wenig zufriedenstellend. Dies sei ein klarer Vorrang des Gymnasiums, obwohl die AfD-Kreistagsfraktion mit großen Engagement die Gleichrangigkeit beider Schulen deutlich gemacht habe. Die Arbeitsgruppe Schulneubauten habe in sechs Sitzungen intensiv die Vorbereitungen zur Umsetzung der beiden Projekte getroffen, der nun vorgeschlagene Finanzierungsvorbehalt mache deren wertvolle Arbeit zunichte.

Der Landrat widerspricht dieser Argumentation, der Vorschlag der Verwaltung sei das Ergebnis aus der Arbeitsgruppe. Beide Schulen seien im Oktober 2024 von der Warteliste zu nehmen, das kommende Jahr sei intensiv zur Prüfung der Bauweise zu nutzen. Der Finanzierungsvorbehalt sei erforderlich für eine seriöse Planung. Persönlich erachte er diesen als wichtiges Signal an die Gemeinden, deren Finanzen ebenso im Blick zu behalten.

Die Notwendigkeit beider Schulen sei unstrittig, so KR Benedikt Mayer. Erfreulich sei, dass der Erweiterungsbau des Gymnasiums Kirchseeon nun in die Umsetzung komme. Dennoch sei er der Ansicht, dass eine Priorisierung unerlässlich sei. Eine zeitgleiche Umsetzung der Maßnahmen sei unrealistisch, allein aus Gründen der Personalkapazitäten und unter Berücksichtigung der Schuldenlage des Landkreises. Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen plädiere für eine ehrliche Herangehensweise, drei Schulprojekte in einem derartigen Volumen seien nicht parallel umsetzbar.

KR Reinhard Oellerer fügt ergänzend hinzu, dass die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen aus den vorgetragenen Gründen dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Persönlich erachte er den vorgeschlagenen Finanzierungsvorbehalt als weniger problematisch.

BESCHLÜSSE SCHULEN EINFÜGEN


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgende Beschlüsse:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.   Folgende Maßnahmen werden von der Warteliste genommen und in den Haushalt 2024 bis 2027 eingeplant:

Projekt

Investitionsnummer

Derzeitige Projektgesamtkosten

Kosten-
stand

 

 

teilweise Schätzungen

 

EBE 13: ZEB Deckensanierung OD Glonn Richtung Norden

910-13-NEU 1

                                         250.000 €

2023

 

 

&

angenommen

Ja  12  Nein 1 Anwesend  13

 


Projekt

Investitionsnummer

Derzeitige Projektgesamtkosten

Kosten-
stand

 

 

teilweise Schätzungen

 

Erneuerung Dacheindeckung Kunsteishalle

117-NEU

225.000 €

2023

 

 

&

angenommen

Ja  11  Nein 2 Anwesend  13

2.   Antrag von KR Reinhard Oellerer für die Baumaßnahme Gymnasium Kirchseeon: Erweiterung Gymnasium Kirchseeon, entgegen der in der Warteliste aufgeführten Projektkosten in Höhe von 15.000.000 € (brutto), Projektkosten in Höhe von 20.000.000 € (brutto) zu veranschlagen.

&

abgelehnt

Ja  3  Nein 10 Anwesend  13

Im Übrigen Abstimmung über die Herunternahme folgender Projekte:

Projekt

Investitionsnummer

Derzeitige Projektgesamtkosten

Kosten-
stand

 

 

teilweise Schätzungen

 

Schlauchwagen (GW-L2 mit Zusatzbeladung Modul "Wasserversorgung")

331-0120

294.830 €

2023

 

VersorgungsLKW

331-0119

244.490 €

2023

 

Gymnasium Kirchseeon: Erweiterung Gymnasium Kirchseeon

959-008

ca. 15.000.000 € (brutto)
-4.725.000 € Zuschüsse
=10.275.000 € (netto)

2023

 

Ausstattung Gymnasium Kirchseeon

865-NEU

600.000 €

2023

 

Gymnasium Vaterstetten Generalsanierung Dreifachsporthalle

984-NEU

10.767.120 € (brutto)
-3.700.000 € (Zuschüsse)
= 7.067.120 € (netto)

2023

 

Ausstattung Dreifachsporthalle Gymnasium Vaterstetten

850-NEU

185.000 €

2023

 

Radschnellverbindung München – Markt Schwaben

910-RSV-NEU

830.000 € (brutto)
-620.000 € (Zuschüsse)
210.000 € (netto)

2023

 

Radweg ST2351 Grafing-Bahnhof-Taglaching

                                                                                        910-ST2351

865.000 € (brutto)
-610.000 (Zuschüsse)
255.000 € (netto)

2023

 

EBE 2: Deckensanierung OD Poing – Westring

910-02 NEU 2

                                         300.000 €

2023

 

EBE 2: ZEB Deckensanierung Neufarn-Purfing

910-NEU

                                         750.000 €

2023

 

EBE 12: Erneuerung Brücke Moosach-Altenburg

910-12 NEU 1

                                         450.000 €

2023

 

EBE 12: ZEB Deckensanierung Buch-Moosach

910-12 NEU 2

                                         700.000 €

2023

 

Erweiterung des Verwaltungsgebäudes am Entsorgungszentrum inklusive einer PV-Anlage

720-NEU

420.000 €

2023

 

&

angenommen

Ja  13  Nein 0 Anwesend  13

3.   Folgende Warteliste 2024 wird beschlossen, die beiden Schulneubauten werden zunächst ausgeklammert:

Projekt

Investitionsnummer

Derzeitige Projektgesamtkosten

Kosten-
stand

 

 

teilweise Schätzungen

 

Hubschrauberlandeplatz

041-Neu

4.000.000 €

2022

 

Kreiseinsatzzentrale + Führungsgruppe Katastrophenschutz

331-NEU

Noch offen

 

 

Ausbildungsstätte

331-NEU

Noch offen

 

 

zusätzliche Turnhalleneinheit am Gymnasium Grafing

956-0008

ca. 2.500.000 € (brutto)
- 562.500 € (Zuschüsse)

2017

 

Gymnasium Markt Schwaben: Generalsanierung Bauteil 1

958-NEU

6.000.000 € (brutto)
 - 2.000.000 € (Zuschüsse)

2022

 

Berufliche Oberschule im Landkreisnorden

xxx-xxx

Noch offen

 

 

Realschule Vaterstetten: Auflösung, Trennungskosten für die Auflösung des Zweckverbandes Staatliche Realschule Vaterstetten

xxx-xxxx

ca. 5.000.000 €

2018

 

 

&

einstimmig angenommen

Ja  13  Nein 0 Anwesend  13

4.   Abstimmung über den Antrag der Kreisräte Christa Stewens, Albert Hingerl und Günter Scherzl zur verbindlichen Herunternahme der beiden Schulvorhaben Berufsschulzentrum Ebersberg in Grafing-Bahnhof und Gymnasium Poing von der Warteliste für das Haushaltsjahr 2025.

&

abgelehnt

Ja  3  Nein 10 Anwesend  13

5.   Die beiden Schulneubauten Gymnasium Poing und Berufsschulzentrum Ebersberg in Grafing-Bahnhof werden im Oktober 2024 vorbehaltlich der Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit des Kreishaushalts sowie der Haushalte der Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Ebersberg zur Einplanung in den Kreishaushalt 2025 ff von der Warteliste genommen.

Folgende weitere Warteliste 2024 wird beschlossen:

Projekt

Investitionsnummer

Derzeitige Projektgesamtkosten

Kosten-
stand

 

 

teilweise Schätzungen

 

Berufsschulzentrum Ebersberg mit Dreifachturnhalle und Parkdeck für 200 Stellplätze

967-0001

107.332.867 € (brutto)
 - 30.822.211 € (Zuschüsse)
 = 76.510.656 € (netto)

2020

 

Ausstattung Berufsschulzentrum

895-0001

5.112.630 €

2020

 

Gymnasium Poing mit 3-fach Sporthalle und Tiefgarage für 100 Stellplätze

968-0001

105.250.000 € (brutto)
 - 31.767.500 € (Zuschüsse)
= 73.482.500 €

2022

 

Ausstattung Gymnasium Poing

866-0001

7.000.000 €

2022

 

 

&

angenommen

Ja  9  Nein 4 Anwesend  13