Sitzung: 26.07.2023 LSV-Ausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Vorlage: 2023/1031
Monica Spachmann, Mitarbeiterin
SG 13, Kreishochbau und Liegenschaften |
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Tobias Spiegl, Mitarbeiter SG 13,
Kreishochbau und Liegenschaften |
Monica Spachmann und Tobias Spiegl halten
anhand einer Präsentation (Anlage 1 zum Protokoll) einen Sachvortrag über die
Ladeinfrastruktur am Verwaltungsgebäude Eichthalstraße und an kreiseigenen
Schulen sowie über die Schaffung zusätzlicher Ladepunkte am Besucherparkplatz
Süd. In ihrem Sachvortrag stellen sie verschiedene Vergabemodelle vor:
Eigenrealisierung
Das Betriebsrisiko liege beim Auftraggeber. Die Einnahmen aus dem Betrieb der
Ladeinfrastruktur verbleiben hier bei der Kommune. Der Landkreis würde hier die
Errichtung der Ladesäulen, die Wartung und die Abrechnung an Firmen bzw.
Dienstleister vergeben. Generell sei damit zu rechnen, dass der Landkreis die
Errichtung und den Betrieb der Ladepunkte subventionieren müsse. Ein
wirtschaftlicher Betrieb sei derzeit nicht zu erwarten.
Dienstleistungskonzession
Die Einnahmen aus dem Betrieb der Ladeinfrastruktur verbleiben beim
Auftragnehmer, der somit auch das ausschließliche Betriebsrisiko trage. Gerade
für attraktive Standorte bietet sich diese Form der Vergabe an.
Auf die Nachfrage von KR Martin Lechner
informiert Stefan Lichy von BayoEnergy, dessen Büro eine Machbarkeit über die
Realisierung von Ladepunkten am Besucherparkplatz Süd erstellte, über die
Alternative 2 (Besucherparkplatz Süd), die aufgrund des deutlich kürzeren
Leitungsweges weniger aufwendiger und dadurch kostengünstiger sei, als die
Variante 1 (Besucherparkplatz Ost).
Auf
die Nachfrage von KR Martin Lechner informiert Monica Spachmann, dass eine
Änderung des Betreibermodells für die im Jahr 2010 mit 20 Jahren
Einspeisevergütung in Betrieb gegangene PV-Anlage auf dem Dach des Hauptgebäudes
aufgrund der hohen Einspeisevergütung nach Prüfung wenig Sinn mache. Eine
PV-Anlage auf dem Osttrakt sei aufgrund der geringen Tragfähigkeit nach Prüfung
nicht möglich. Eine statische Aufrüstung des Daches sei sehr schwierig und auch
sehr teuer.
KRin Sonja Ziegeltrum empfindet den
Kostenansatz von 35.000 € pro Ladestation als sehr hoch und bittet um Erläuterung.
Stefan Lichy erklärt, dass sein Büro nicht den Auftrag hatte, jede einzelne
Liegenschaft des Landkreises zu untersuchen. Die Kosten von 35.000 € beruhen
auf der Annahme, dass für einen Ladepunkt keine Zuleitungen vorgegeben seien und
für die Verlegung von Stromleitungen hohe Kosten durch Tiefbaumaßnahmen und
Trassierung etc. entstehen können. Vor Ort müsse die jeweilige Situation der
Liegenschaft erst noch geprüft werden.
KRin Angelika Obermayer spricht sich im
Namen ihrer Fraktion (Bündnis 90/Die Grünen) für die Variante 2 aus mit der
Option einer Erweiterung. Unverständlich sei für sie die Ablöseforderung für
die beiden Stellplätze, zumal diese weiterhin zweckgemäß durch PKWs genutzt
würden, halt nur im Rahmen der Ladeinfrastruktur. Sie regt an, diesbezüglich
mit der Stadt Ebersberg Kontakt aufzunehmen.
Die beiden Stellplätze entfallen aus dem
Stellplatznachweis, somit sei laut Auskunft der Bauabteilung die Ablöse
notwendig, so Monica Spachmann.
Auf die Nachfrage von KR Max Weindl zur
Finanzierung der Ladepunkte antwortet Brigitte Keller, Finanzmanagerin des
Landkreises, dass der Gesamtansatz von rund 350.000 € für die Ausrüstung der 10
Schulen mit Ladesäulen im Haushalt 2024 kostenrechnend anzulegen sei, d.h., dem
Landkreis dürfen keine Kosten entstehen.
KR und Bürgermeister Piet Maier berichtet
über seine guten Erfahrungen mit der Ablöse von Stellplätzen und einer externen
Finanzierung der Ladesäulen in der Gemeinde Zorneding.
Aufgrund der Markt- und Förderlage sei er
diesbezüglich eher skeptisch, so Stefan Lichy, aber eine Anfrage lohne sich
immer.
Es folgt eine Diskussion über
Stellplatznachweise und Vergabeformen.
KR Franz Greithanner erinnert an ein
zurückliegendes Beratungsergebnis (in der Sonne stehenden Parkplätze sollen
überdacht und PV-Anlagen darauf installiert werden), welches in die Betrachtung
miteinbezogen werden solle.
Michael
Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter des Büro Landrats informiert
nach vorheriger Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin der Zentralen Vergabestelle Franziska Sendner-Maier,
dass die Restsumme im Beschlussvorschlag zu streichen sei, da die Errichtung
der notwendigen Ladeinfrastruktur, die Wartung und die Abrechnung möglichst
ganz oder teilweise an eine externe Firma mittels Vergabe einer
Dienstleistungskonzession übertragen werden soll. Die in der Diskussion
aufgeworfene Idee der Durchführung einer Ausschreibung und damit im Nachgang
verbundene Zuschlagsentscheidung ist vergaberechtlich problematisch, da kein
rechtmäßiger Aufhebungsgrund vorliegt und dadurch gegenüber dem Landkreis
Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden können.
Das Gremium einigt sich auf eine im Vorfeld durch den Fachbereich durchgeführte Markterkundung, die dann zeigt, ob es für diesen Auftrag Interessenten am Markt gibt. Diese ist vor der formalen Ausschreibung durchzuführen.
Diese Vorgehensweise sei üblich, so Franziska Sendner-Maier.
Ebenso besteht Einigkeit darüber, dass am
Verwaltungsgebäude Eichthalstraße im 1. Schritt (aufwärtskompatibel) die
Minimallösung mit Ladekapazitäten für 2 Stellplätze umgesetzt und die Haushaltsplanung
2024 ff. in der Sitzung des LSV-Ausschusses am 04.10.2023 beraten werden soll.
Die Verwaltung prüfe bis dahin die Möglichkeiten der externen Finanzierung und
verhandle bezüglich des Stellplatznachweises für eine Ladeinfrastruktur mit der
Stadt Ebersberg.
Der Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage
wird entsprechend dem Beratungsergebnis angepasst.
Der Landrat stellt den geänderten
Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Aufgrund ihres Eintritts in die
Altersfreizeitphase verabschiedet der Landrat Monica Spachmann und bedankt sich
für ihr langjähriges Engagement für den Landkreis, dem sich das Gremium mit
einem Applaus und KR Franz Greithanner sich im Namen seiner Fraktion Bündnis
90/Die Grünen dem Dank anschließt.
Der Landrat überreicht Monica Spachmann ein
Präsent.
Der LSV- Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Die Errichtung der notwendigen
Ladeinfrastruktur, die Wartung und die Abrechnung werden möglichst ganz oder
teilweise an externe Firmen bzw. externe Dienstleister unter Einhaltung der
Vergabevorschriften vergeben (Konzessionsvergabe).
2. Am Verwaltungsgebäude Eichthalstraße soll im
1. Schritt (aufwärtskompatibel) die
Minimallösung mit Ladekapazitäten für 2 Stellplätze umgesetzt werden.
3. Die Haushaltsplanung 2024 ff. wird in der
Sitzung des LSV-Ausschusses am 04.10.2023 beraten. Bis dahin prüft die
Verwaltung die Möglichkeiten der externen Finanzierung.
4. Mit der Stadt Ebersberg soll bezüglich des
Stellplatznachweises für eine Ladeinfrastruktur verhandelt werden.