Sachvortragende(r):

Monica Spachmann, Mitarbeiterin SG 13, Kreishochbau und Liegenschaften

 

Tobias Spiegl, Mitarbeiter SG 13, Kreishochbau und Liegenschaften

Monica Spachmann und Tobias Spiegl halten anhand einer Präsentation (Anlage 1 zum Protokoll) einen Sachvortrag über die Ladeinfrastruktur am Verwaltungsgebäude Eichthalstraße und an kreiseigenen Schulen sowie über die Schaffung zusätzlicher Ladepunkte am Besucherparkplatz Süd. In ihrem Sachvortrag stellen sie verschiedene Vergabemodelle vor:
Eigenrealisierung
Das Betriebsrisiko liege beim Auftraggeber. Die Einnahmen aus dem Betrieb der Ladeinfrastruktur verbleiben hier bei der Kommune. Der Landkreis würde hier die Errichtung der Ladesäulen, die Wartung und die Abrechnung an Firmen bzw. Dienstleister vergeben. Generell sei damit zu rechnen, dass der Landkreis die Errichtung und den Betrieb der Ladepunkte subventionieren müsse. Ein wirtschaftlicher Betrieb sei derzeit nicht zu erwarten.
Dienstleistungskonzession
Die Einnahmen aus dem Betrieb der Ladeinfrastruktur verbleiben beim Auftragnehmer, der somit auch das ausschließliche Betriebsrisiko trage. Gerade für attraktive Standorte bietet sich diese Form der Vergabe an.  

Auf die Nachfrage von KR Martin Lechner informiert Stefan Lichy von BayoEnergy, dessen Büro eine Machbarkeit über die Realisierung von Ladepunkten am Besucherparkplatz Süd erstellte, über die Alternative 2 (Besucherparkplatz Süd), die aufgrund des deutlich kürzeren Leitungsweges weniger aufwendiger und dadurch kostengünstiger sei, als die Variante 1 (Besucherparkplatz Ost).

Auf die Nachfrage von KR Martin Lechner informiert Monica Spachmann, dass eine Änderung des Betreibermodells für die im Jahr 2010 mit 20 Jahren Einspeisevergütung in Betrieb gegangene PV-Anlage auf dem Dach des Hauptgebäudes aufgrund der hohen Einspeisevergütung nach Prüfung wenig Sinn mache. Eine PV-Anlage auf dem Osttrakt sei aufgrund der geringen Tragfähigkeit nach Prüfung nicht möglich. Eine statische Aufrüstung des Daches sei sehr schwierig und auch sehr teuer.  

KRin Sonja Ziegeltrum empfindet den Kostenansatz von 35.000 € pro Ladestation als sehr hoch und bittet um Erläuterung. Stefan Lichy erklärt, dass sein Büro nicht den Auftrag hatte, jede einzelne Liegenschaft des Landkreises zu untersuchen. Die Kosten von 35.000 € beruhen auf der Annahme, dass für einen Ladepunkt keine Zuleitungen vorgegeben seien und für die Verlegung von Stromleitungen hohe Kosten durch Tiefbaumaßnahmen und Trassierung etc. entstehen können. Vor Ort müsse die jeweilige Situation der Liegenschaft erst noch geprüft werden.

KRin Angelika Obermayer spricht sich im Namen ihrer Fraktion (Bündnis 90/Die Grünen) für die Variante 2 aus mit der Option einer Erweiterung. Unverständlich sei für sie die Ablöseforderung für die beiden Stellplätze, zumal diese weiterhin zweckgemäß durch PKWs genutzt würden, halt nur im Rahmen der Ladeinfrastruktur. Sie regt an, diesbezüglich mit der Stadt Ebersberg Kontakt aufzunehmen.

Die beiden Stellplätze entfallen aus dem Stellplatznachweis, somit sei laut Auskunft der Bauabteilung die Ablöse notwendig, so Monica Spachmann.

Auf die Nachfrage von KR Max Weindl zur Finanzierung der Ladepunkte antwortet Brigitte Keller, Finanzmanagerin des Landkreises, dass der Gesamtansatz von rund 350.000 € für die Ausrüstung der 10 Schulen mit Ladesäulen im Haushalt 2024 kostenrechnend anzulegen sei, d.h., dem Landkreis dürfen keine Kosten entstehen.

KR und Bürgermeister Piet Maier berichtet über seine guten Erfahrungen mit der Ablöse von Stellplätzen und einer externen Finanzierung der Ladesäulen in der Gemeinde Zorneding.

Aufgrund der Markt- und Förderlage sei er diesbezüglich eher skeptisch, so Stefan Lichy, aber eine Anfrage lohne sich immer.

Es folgt eine Diskussion über Stellplatznachweise und Vergabeformen.

KR Franz Greithanner erinnert an ein zurückliegendes Beratungsergebnis (in der Sonne stehenden Parkplätze sollen überdacht und PV-Anlagen darauf installiert werden), welches in die Betrachtung miteinbezogen werden solle.   

Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter des Büro Landrats informiert nach vorheriger Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin der Zentralen Vergabestelle Franziska Sendner-Maier, dass die Restsumme im Beschlussvorschlag zu streichen sei, da die Errichtung der notwendigen Ladeinfrastruktur, die Wartung und die Abrechnung möglichst ganz oder teilweise an eine externe Firma mittels Vergabe einer Dienstleistungskonzession übertragen werden soll. Die in der Diskussion aufgeworfene Idee der Durchführung einer Ausschreibung und damit im Nachgang verbundene Zuschlagsentscheidung ist vergaberechtlich problematisch, da kein rechtmäßiger Aufhebungsgrund vorliegt und dadurch gegenüber dem Landkreis Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden können.

Das Gremium einigt sich auf eine im Vorfeld durch den Fachbereich durchgeführte Markterkundung, die dann zeigt, ob es für diesen Auftrag Interessenten am Markt gibt. Diese ist vor der formalen Ausschreibung durchzuführen.

Diese Vorgehensweise sei üblich, so Franziska Sendner-Maier.

Ebenso besteht Einigkeit darüber, dass am Verwaltungsgebäude Eichthalstraße im 1. Schritt (aufwärtskompatibel) die Minimallösung mit Ladekapazitäten für 2 Stellplätze umgesetzt und die Haushaltsplanung 2024 ff. in der Sitzung des LSV-Ausschusses am 04.10.2023 beraten werden soll. Die Verwaltung prüfe bis dahin die Möglichkeiten der externen Finanzierung und verhandle bezüglich des Stellplatznachweises für eine Ladeinfrastruktur mit der Stadt Ebersberg.

Der Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage wird entsprechend dem Beratungsergebnis angepasst.

Der Landrat stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

 

 

Aufgrund ihres Eintritts in die Altersfreizeitphase verabschiedet der Landrat Monica Spachmann und bedankt sich für ihr langjähriges Engagement für den Landkreis, dem sich das Gremium mit einem Applaus und KR Franz Greithanner sich im Namen seiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Dank anschließt.

Der Landrat überreicht Monica Spachmann ein Präsent.


Der LSV- Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.  Die Errichtung der notwendigen Ladeinfrastruktur, die Wartung und die Abrechnung werden möglichst ganz oder teilweise an externe Firmen bzw. externe Dienstleister unter Einhaltung der Vergabevorschriften vergeben (Konzessionsvergabe).

2.  Am Verwaltungsgebäude Eichthalstraße soll im 1. Schritt (aufwärtskompatibel) die Minimallösung mit Ladekapazitäten für 2 Stellplätze umgesetzt werden.

3.  Die Haushaltsplanung 2024 ff. wird in der Sitzung des LSV-Ausschusses am 04.10.2023 beraten. Bis dahin prüft die Verwaltung die Möglichkeiten der externen Finanzierung.

4.  Mit der Stadt Ebersberg soll bezüglich des Stellplatznachweises für eine Ladeinfrastruktur verhandelt werden.