Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Der Dringlichkeitsantrag wurde einstimmig nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen und liegt dem Gremium als Tischvorlage vor. Der Dringlichkeitsantrag ist dem Protokoll als Anlage 7 beigefügt.  

Der Landrat erteilt dem Antragsteller KR Martin Lechner das Wort, der seinen Antrag damit begründet, dass der Klimawandel alle Maßnahmen erfordere, um Trinkwasser zu sparen. Dazu gehöre auch, dass z.B. für Toilettenspülungen, Grünanlagen- und Baumbewässerungen Regenwasser genutzt werde. Der Landkreis müsse dabei mit gutem Beispiel vorangehen.

Er schildert, wie er einen sauber gereinigten Heizungstank als Zisterne auf seinem Betriebsgelände nutze.

KR Franz Greithanner zeigt sich erfreut über den Antrag, ebenso KR Manfred Schmidt.

Ein von Herrn KR Manfred Schmidt für den Prüfauftrag vorgeschlagenes Zeitfenster wird von KR Martin Lechner als nicht notwendig erachtet.

Der Landrat stellt den Dringlichkeitsantrag zur Abstimmung.


Der LSV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

Abstimmung über den Antrag der CSU-FDP-Fraktion vom 14.07.2023:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,

  1. ob der Bau von Zisternen zur Speicherung des Regenwassers sowie die Nutzung des Regenwassers als „Grauwasser“ in Toiletten usw. bei künftigen Planungen des Landkreises grundsätzlich umgesetzt werden kann.
  2. ob es bei allen bereits vorhandenen Gebäuden des Landkreises möglich ist, Zisternen zu bauen und das aufgefangene Regenwasser sinnvoll eingesetzt werden kann.