Vorberatung        

SFB-Ausschuss am 14.02.2023, TOP 3ö

Sachvortragende(r):

Jochen Specht, Leiter des Sachgebiets 62 (Sozialplanung und Demografie)

Der Sachgebietsleiter Jochen Specht weist auf die als Tischvorlage ausliegende ‚Richtlinie zur Stärkung der Pflege im sozialen Nahraum (Förderrichtlinie Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR)‘ hin (Anlage 9 zum Protokoll), welche erst nach der Ladung auf der Verkündungsplattform Bayern (BayMBl. 2023 Nr. 485) veröffentlicht wurde.

Jochen Specht hält anhand einer Präsentation (Anlage 10 zum Protokoll) einen Sachvortrag, in dem die Förderung gemäß der Richtlinie GutePflegeFöR als auch die vorzuhaltenden Ressourcen zur Umsetzung des Personal- und Finanzvolumens des Pflegeüberbrückungsdienstes an Wochenenden und Feiertagen (PfüfWuF) miteingebunden sind. Sollte aufgrund mangelnder Alternativen der PfüfWuF direkt bei der Kreisverwaltung (Landratsamt) verortet sein, so Jochen Specht, müsse das Sachkostenbudget zur Umsetzung des Demografiekonzeptes erhöht sowie 1,25 VZÄ Reservestellen, befristet für drei Jahre, ab 2024 in den Stellenplan aufgenommen werden.[1] (sh. Protokollnotiz)

Die ursprüngliche Ziffer 2 des Beschlussvorschlages der Sitzungsvorlage (Der Pflegeüberbrückungsdienst an Wochenenden und Feiertagen wird im Jahr 2024 eingerichtet, sofern die Trägerschaft und die Finanzierung im Wege der Projektförderung bis dahin gesichert sind. Der SFB-Ausschuss entscheidet im Lichte des dann vorliegenden Finanzierungs- und Umsetzungskonzepts abschließend über die Einrichtung eines Pflegeüberbrückungsdienstes) ist aufgrund des vorgetragenen Sachverhalts nicht mehr aktuell.
Jochen Specht stellt daher dem Gremium zur Ziffer 2 folgende Optionen zur Entscheidung vor:

2.1.      Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag über drei Jahre, beginnend in 2024, nach der Richtlinie GutePflegeFöR zu stellen.

2.2.a)   Der Verwaltung werden hierzu zusätzliche Haushaltsmittel i.H.v. maximal 60.000,- Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Das Sachkostenbudget zur Umsetzung des Demografiekonzeptes wird hierzu von 385.000,- Euro pro Jahr auf 445.000,- Euro pro Jahr erhöht.

2.2.b)   Der Verwaltung werden hierzu keine zusätzlichen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Die Fraktionen des Ausschusses werden bis zur nächsten Sitzung des SFB-Ausschusses Vorschläge erarbeiten, welche Projekte aus dem Demografiekonzept gestrichen werden, um trotz Einführung des Krisendienstes das Sachkostenbudget i.H.v. 385.000,- Euro pro Jahr einzuhalten.

2.2.c)   Trotz der fachlichen Befürwortung des Krisendienstes wird aufgrund der angespannten Haushaltslage von einer Umsetzung abgesehen und das Thema Pflegekrisendienst nicht weiterverfolgt. (dann 2.1 + 2.3 streichen)

2.3.      Zur Umsetzung des Pflegekrisendienstes werden 1,25 VZÄ Reservestellen, befristet für drei Jahre, ab 2024 in den Stellenplan aufgenommen, die ausdrücklich nur für den Pflegekrisendienst aktiviert werden dürfen, sofern sich kein externer Träger für die Umsetzung des Dienstes findet und die Verwaltung die Aufgabe selbst übernehmen muss.

In ihrem Statement bedankt sich KRin und Antragstellerin Magdalena Föstl bei Herrn Specht für die gute fachliche Ausarbeitung und plädiert für die Umsetzung des Pflegekrisendienstes, um dadurch Patientinnen und Patienten die kurzfristige Versorgung nach Krankenhausaufenthalten zu ermöglichen, dem sich KRin Ottilie Eberl anschließt.

Die Finanzmanagerin und Abteilungsleiterin Brigitte Keller zeigt sich besorgt über die Tendenz, Aufgaben – für durchaus sinnvolle Anliegen – auf den Landkreis/die Kommunen abzuschieben. Sie plädiert, den Anfängen zu wehren, indem eine „Protestnote“ durch die Kreispolitik an die zuständigen Stellen (Gesundheitsministerium/Pflegekassen) verfasst und gleichzeitig die Klärung von Zuständigkeiten eingefordert werde.

KRin Marina Matjanovski schlägt vor, das PfüfWuF beim MVZ der Kreisklinik Ebersberg anzusiedeln.

Die Kommunen können einen Förderantrag stellen, so Jochen Specht, aber nicht die Kreisklinik und das MVZ. Das MVZ habe auf Nachfrage eine Trägerschaft bereits abgesagt.

Die KRe Johannes von der Forst und Toni Ried sprechen sich für die Umsetzung des Pflegekrisendienstes im Landkreis Ebersberg aus.

In seiner Funktion als Bürgermeister der Stadt Ebersberg unterstützt KR Ulrich Proske die Forderung der Finanzmanagerin, ein Protestschreiben an die Pflegekassen zu verfassen, da immer mehr Aufgaben und damit deren Finanzierung auf die Kommunen abgewälzt würden.

KRin und Antragstellerin Magdalena Föstl versteht die Perspektive der Finanzmanagerin als auch der Bürgermeister, aber es gehe darum, jetzt eine Lösung für die Patientinnen und Patienten zu finden.

KRin Susanne Linhart unterstützt den Antrag auf Umsetzung eines Pflegekrisendienstes, bezweifelt aber, dass ein Protestschreiben hier etwas ändern werde. Um zu sehen, wie der PfüfWuF angenommen werde und der Landkreis künftig Synergieeffekte nutzen könne, begrüße sie die Befristung auf drei Jahre.

Nach Ansicht von KRin Christa Stewens handele es sich dem Grunde nach um Leistungen für Pflegefälle und sei damit Sache der Pflegeversicherung. Von daher müsse in der Protestnote deutlich auf die Zuständigkeit der Pflegekassen hingewiesen werden. Sollte die staatliche Förderung nach drei Jahren eingestellt werden, könne der Landkreis den Pflegekrisendienst nicht einfach beenden, so KRin Christa Stewens. Durch Erlass von Förderrichtlinien gäbe es mittlerweile viele Mischförderungen, deren Finanzierung nach Beendigung der Förderung bei den Kommunen verbleiben würden.

Jochen Specht erklärt, dass nach drei Jahren eine erneute Antragstellung auf Förderung möglich sei, allerdings steige der Eigenanteil des Landkreises dann um 10 % pro Jahr.

Die Finanzmanagerin Brigitte Keller weist darauf hin, dass sich der Landkreis im Moment keine weiteren freiwilligen Leistungen leisten könne. Sollte sich das Gremium mehrheitlich für die Umsetzung des Pflegekrisendienstes aussprechen, plädiere sie, den Kreis- und Strategieausschuss im Rahmen der ersten Haushaltslesung zu beauftragen, die 60.000 € an einer anderen Stelle zu kompensieren.

Der Landrat weist auf die interfraktionelle Arbeitsgruppe „Freiwillige Leistungen des Land-kreises“ hin, welche sich intensiv mit den freiwilligen Leistungen des Landkreises ohne nennenswerte Einsparergebnisse beschäftigt habe.

Brigitte Keller plädiert, in der Kreisklinik vorab mögliche Einsparpotentiale zu identifizieren.

Der Landrat erklärt, dass dieser Aspekt bis zur nächsten Sitzung des SFB-Ausschusses mit der Klinik besprochen und die Abstimmung bis dahin vertagt werden könnte.

Da sich die Klinik durch frühere Entlassungen von Patienten Geld spare, so Jochen Specht, habe er bei der Klinik bereits wegen einer Trägerschaft angefragt. Da beim MVZ kein ambulanter Pflegedienst angegliedert sei, habe die Klink eine Trägerschaft abgelehnt.

Der Landrat stellt fest, dass von Seiten des Gremiums keine Vertagung gewünscht werde und ein breiter politscher Konsens für die Umsetzung des Pflegekrisendienstes als freiwillige Leistung bestehe.
Der Landrat stellt sodann die Ziffern 1.,1.2, 2.2.a), 2.2.b), 3. und 4. des alternativen Beschlussvorschlages aus der Präsentation zur Abstimmung.  



[1] Protokollnotiz:

Mittlerweile ist eine Ansiedlung des PKD bei der Verwaltung nicht mehr möglich, nachdem Reservestellen ausschließlich zur Deckung von Pflichtaufgaben durch den Kreistag genehmigt wurden und der PKD als freiwillige Leistung darunterfällt.


Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.         Der Prüfantrag zur Einführung eines flächendeckenden Pflegekrisendienstes im Landkreis Ebersberg nach dem Erdinger Modell wird nicht mehr weiterverfolgt, nachdem die Gemeinden eine finanzielle Beteiligung ablehnen und die befragten Experten einen Pflegeüberbrückungsdienst an Wochenenden und Feiertagen als bedarfsgerechter einstufen.

2.1      Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag über drei Jahre, beginnend in 2024, nach der Richtlinie GutePflegeFöR zu stellen.

2.2.    a)  Der Verwaltung werden hierzu zusätzliche Haushaltsmittel i.H.v. maximal 60.000,- Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Das Sachkostenbudget zur Umsetzung des Demografiekonzeptes wird hierzu von 385.000,- Euro pro Jahr auf 445.000,- Euro pro Jahr erhöht.

2.2.    b) Zur Umsetzung des Pflegekrisendienstes werden 1,25 VZÄ Reservestellen, befristet für drei Jahre, ab 2024 in den Stellenplan aufgenommen, die ausdrücklich nur für den Pflegekrisendienst aktiviert werden dürfen, sofern sich kein externer Träger für die Umsetzung des Dienstes findet und die Verwaltung die Aufgabe selbst übernehmen muss.

3.           Die Mitglieder des SFB-Ausschusses werden im Zuge des Jahresberichts des Sachgebiets Sozialplanung & Demografie über die Entwicklung des Projekts informiert.

4.         Der Prüfantrag der CSU-FDP-Kreistagsfraktion vom 12. November 2022 ist damit geschäftsordnungsmäßig abgearbeitet.