Thea Emberger, Bürgerin aus Schammach, informiert über ihre unmittelbare Betroffenheit von der Trassenplanung des Brennernordzulaufs. Es sei zu gewährleisten, dass das Wasser des in ihrem Eigentum befindlichen Fischweihers weiter unterirdisch in den Bachfluss eingespeist werden könne. Dahingehend erkundigt sie sich nach Lösungsansätzen. Zudem zeigt sie sich enttäuscht über die Lärmschutzmaßnahmen für den Ortsteil Schammach. Die Schallschutzwände seien am Ortsanfang und –ende vorgesehen, was aufgrund des daraus resultierenden Widerhalls, zu einer Schallpotenzierung führen würde. Diese Lösung sei für ein reines Wohngebiet nicht zufriedenstellend.

Der Landrat bittet die Bürgerin, die bestehende Problematik schriftlich sowohl dem Landratsamt als auch der Stadt Grafing, welche sich ebenso intensiv mit den einzubringenden Kernforderungen aus Sicht der Stadt befasse, zukommen zu lassen. Die Planung und Umsetzung des Brennernordzulaufs erfolge durch den Bund, dem Landkreis als auch der Stadt Grafing sei es lediglich möglich zur parlamentarischen Befassung durch den Deutschen Bundestag Kernforderungen einzureichen. Die geplanten Lärmschutzmaßnahmen seien ohne vorherige Abstimmung mit dem Landkreis durch die Deutsche Bahn erfolgt.

Susanna Koller, Vertreterin der Bürgerinitiative „Schützt Aßling und das Atteltal“, betont die Wichtigkeit des bestandsnahen Trassenausbaus, dessen Gründe dem Kreis und seiner Gremien durch die aufgestellten Kernforderungen der Bürgerinitiative ebenso vorliegen würden. Insbesondere das Wasserschutzgebiet Elkofen, der enorme Anstieg der CO2-Belastung sowie der massive landwirtschaftliche Schaden und der Flächenfraß seien in den Kernforderungen des Landkreises an oberster Stelle aufzuführen.

Die Kernforderungen der Bürgerinitiative würden dem Ausschuss vorliegen, so der Landrat. Ebenso vorliegen würde der Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde Aßling, dessen Forderungen als Optimierung der Trassenlösung „Limone“ zu verstehen seien. Der Beschluss habe eine breite Mehrheit gehabt, er sei mit nur einer Gegenstimme im Gemeinderat beschlossen worden. Offen und für die finale Formulierung der Kernforderungen des Landkreises erforderlich sei das Votum der Stadt Grafing, welche ebenso eine intensiv betroffene Kommune von der Planung und Umsetzung des Brennernordzulaufs sei. Die Forderungen der betroffenen Gemeinden seien zu bewerten und in den Kernforderungen des Landkreises entsprechend zu berücksichtigen. Nach Vorberatung dieser im ULV-Ausschuss erfolge sodann die finale Beschlussfassung im Kreistag.

Alexander Höpler, Bürger aus Kirchseeon, informiert über das durch die Deutsche Bahn in Umlauf gebrachte Narrativ, der Landkreis habe keinen Anspruch auf Lärmschutz. Dies sei schlichtweg eine Fehlinformation, der mangelnde Anspruch beziehe sich auf alte Prognosezahlen des Bundesverkehrswegeplans 2030, welcher im Jahr 2015 aufgestellt und sodann im Jahr 2016 durch den Deutschen Bundestag verabschiedet worden sei. Zu diesem Zeitpunkt seien keinerlei Zahlen zum Brennerbasistunnel bekannt gewesen.