Sachvortragende(r):

Martina Arnold, Sachgebietsleiterin SG 16, Abfallwirtschaft, Kreisstraßen

Martina Arnold, Sachgebietsleiterin SG 16, informiert in ihrem Sachvortrag über die erheblichen Kostensteigerungen im Bereich der Kommunalen Abfallwirtschaft in den kommenden Jahren und den damit verbundenen Auswirkungen auf den Kreishaushalt (Anlage 1 zum Protokoll). Aktuell würde die Verwaltung eine mögliche Ausgliederung der Kommunalen Abfallwirtschaft aus dem Kreishaushalt prüfen, das Verfahren sei jedoch noch nicht abgeschlossen.

KR Alexander Müller plädiert dafür, die Bürger bereits jetzt auf die Problematik zu sensibilisieren, obgleich die nächste Gebührenkalkulation in den Jahren 2025 ff. greife. Möglicherweise könne die Presse hierüber berichten. Die Gründe der Kostensteigerungen seien zweifelsfrei nachvollziehbar, dennoch ließen sich Müllkosten ebenso durch Müllvermeidung reduzieren.

Brigitte Keller, Leiterin der Abteilung Zentrales und Bildung, erläutert, dass die Kommunikation mit den Bürgern sinnvollerweise durch die Gemeinden erfolge, welche über die bestehende Thematik bereits informiert seien. Die Kreisverwaltung könne lediglich Netzwerkarbeit leisten.

KRin Bianka Poschenrieder erkundigt sich, inwieweit die neue Gebührenordnung ab 01.01.2025 die nun zu verzeichnenden Preissteigerungen von rund 25 % berücksichtige und damit auch mögliche Risiken abgedeckt seien.

Bei der Neukalkulation würden möglichst alle denkbaren Risiken berücksichtigt werden, so Martina Arnold. Kurzfristige Änderungen durch den Gesetzgeber oder andere Unwegsamkeiten seien dennoch nicht planbar. Die Kalkulation beinhalte daher stets einen gewissen Puffer.

KR Karl Schweisfurth nimmt Bezug auf den 4-jährigen Turnus der Gebührenneukalkulation und erkundigt sich, inwieweit dieser auf zwei Jahre verkürzt werden könnte.

Martina Arnold berichtet, dass der Turnus der Gebührenkalkulation nicht gesetzlich festgelegt sei und dieser, auf Wunsch des Gremiums, geändert werden könnte. Für die Festlegung der Gebühren seien häufig gewisse Erfahrungswerte erforderlich, der Vierjahresturnus sei hierfür zweckdienlich.

Nach Ansicht von KR Josef Oswald spielt die Gebührenkalkulation des Landkreises für die Bürger keine erhebliche Rolle, vielmehr sei die Kalkulation in den Gemeinden ausschlaggebend. Die Marktgemeinde Glonn erhebe diese beispielsweise alle drei Jahre.

Problematisch sei, dass die Kostensteigerungen derzeit keine Auswirkungen für den Bürger hätten, so KR Martin Lechner. Vor Jahren habe das Gremium über die Einführung eines mengenabhängigen Systems nachgedacht (z. B. Wiegemodell), große Anreize zur Einsparung von Müll bestünden für den Bürger derzeit nicht.


Der ULV-Ausschuss nimmt den Sachverhalt zum Haushalt 2024 ff. der Kommunalen Abfallwirtschaft zur Kenntnis.