Vorberatung        

SFB-Ausschuss am 05.07.2018, TOP 06ö

SFB-Ausschuss am 02.10.2018, TOP 15ö

SFB-Ausschuss am 29.05.2019, TOP 09.1ö

SFB-Ausschuss am 01.10.2019, TOP 16ö

SFB-Ausschuss am 14.10.2022, TOP 07ö

SFB-Ausschuss am 12.10.2022, TOP 06ö

Sachvortragende(r):

Jochen Specht, Leiter des Sachgebiets 62 (Sozialplanung und Demografie)

Der Sachgebietsleiter Jochen Specht stellt anhand einer Präsentation (Anlage 8 zum Protokoll) die bedarfsgerechte Anpassung der Förderrichtlinien des Landkreises aus dem Bereich Pflege vor.

Es folgt keine Wortmeldung.


Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Die Richtlinie des Landkreises Ebersberg zur Förderung von festen Kurzzeitpflegeplätzen sieht eine Förderung von maximal zwölf Plätzen und einen maximalen Förderbetrag von 5.000 Euro pro Platz vor.

2.   Die Richtlinie des Landkreises Ebersberg zur Wohnraumförderung von Auszubildenden in der Pflege und in Erziehungsberufen wird auf eine maximale Fördersumme von 74.000 Euro pro Jahr reduziert, um die entstehenden Mehrkosten bei der Förderung der Kurzzeitpflegeplätze ausgleichen zu können.

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, beide Richtlinien ab dem Jahr 2024 gemäß diesem Beschluss anzupassen.