Sitzung: 18.10.2023 SFB-Ausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Vorlage: 2023/1075
Vorberatung |
SFB-Ausschuss am 05.07.2018, TOP 06ö SFB-Ausschuss am 02.10.2018, TOP 15ö SFB-Ausschuss am 29.05.2019, TOP 09.1ö SFB-Ausschuss am 01.10.2019, TOP 16ö SFB-Ausschuss am 14.10.2022, TOP 07ö SFB-Ausschuss am 12.10.2022, TOP 06ö |
Sachvortragende(r): |
Jochen Specht, Leiter des Sachgebiets 62 (Sozialplanung und Demografie) |
Der Sachgebietsleiter Jochen Specht stellt anhand einer Präsentation (Anlage 8 zum Protokoll) die bedarfsgerechte Anpassung der Förderrichtlinien des Landkreises aus dem Bereich Pflege vor.
Es folgt keine Wortmeldung.
Der SFB-Ausschuss fasst folgenden
Beschluss:
1. Die Richtlinie des Landkreises Ebersberg
zur Förderung von festen Kurzzeitpflegeplätzen sieht eine Förderung von maximal
zwölf Plätzen und einen maximalen Förderbetrag von 5.000 Euro pro Platz vor.
2. Die Richtlinie des Landkreises Ebersberg
zur Wohnraumförderung von Auszubildenden in der Pflege und in Erziehungsberufen
wird auf eine maximale Fördersumme von 74.000 Euro pro Jahr reduziert, um die
entstehenden Mehrkosten bei der Förderung der Kurzzeitpflegeplätze ausgleichen
zu können.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, beide
Richtlinien ab dem Jahr 2024 gemäß diesem Beschluss anzupassen.