Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Sachvortragende(r):

Christian Salberg, Leiter Abteilung 6, Jugend, Familie und Demografie

Christian Salberg hält einen Sachvortrag. Nach Art. 19 Absatz 1 Ziffer 8 AGSG in Verbindung mit § 3 Absatz 3 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Ebersberg gehört der Vorsitzende des Kreisjugendring Ebersberg als beratendes Mitglied dem Jugendhilfeausschuss an, sofern er dem Jugendhilfeausschuss nicht bereits als stimmberechtigtes Mitglied angehört. Bisher war Herr Lukas Müller als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss vertreten. Per E-Mail am 11.05.2023 teilte der Kreisjugendring mit, dass Herr Konrad Peters zum ersten Vorsitzenden des Kreisjugendring Ebersberg gewählt wurde und daher künftig als beratendes Mitglied dem Jugendhilfeausschuss angehören soll. Nachdem die E-Mail erst nach der erfolgten Ladung zur 10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses einging, ließ sich die Änderung nicht mehr für die 10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.05.2023 berücksichtigen und wird nunmehr nachgeholt.

Konrad Peters stellt sich dem Gremium kurz vor.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass Herr Lukas Müller mit Wirkung vom 10.10.2023 als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss abberufen wird.

2.   Den beratenden Sitz als Vorsitzender des Kreisjugendring Ebersberg (Artikel 19 Absatz 1 Ziffer 8 AGSG in Verbindung mit § 3 Absatz 3 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Ebersberg) nimmt mit Wirkung vom 10.10.2023 Herr Konrad Peters ein.