Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Vorberatung        

03. Jugendhilfeausschuss vom 23.10.2014, TOP 7ö

06. Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 6ö

08. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP 16ö

11. Jugendhilfeausschuss vom 12.10.2017, TOP 7ö

14. Jugendhilfeausschuss vom 11.10.2018, TOP 16ö

17. Jugendhilfeausschuss vom 10.10.2019, TOP 14ö

02. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2020, TOP 15ö

05. Jugendhilfeausschuss vom 20.10.2021, TOP 15ö

08. Jugendhilfeausschuss vom 20.10.2022, TOP 6ö

Sachvortragende(r):

Florian Robida, Leiter des Kreisjugendamtes Ebersberg

Florian Robida hält einen kurzen Sachvortrag. Die Erziehungsberatung ist eine Pflichtaufgabe des öffentlichen Jugendhilfeträgers nach § 28 SGB VIII und vertraglich seit Anfang der 90-iger Jahre auf das Caritaszentrum Ebersberg übertragen. Nachdem das aus dem Jahr 1993 datierte Vertragswerk ausschließlich den Umfang der Bezuschussung durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe regelte, jedoch keinerlei Festlegungen über die quantitative und inhaltliche Erbringung der Hilfe zur Erziehung in Form der Erziehungsberatung enthielt, vereinbarten das Caritaszentrum Ebersberg und das Kreisjugendamt Ebersberg Ende 2020, das bestehende, ausschließlich fiskalisch geprägte Regelwerk durch eine neue Vereinbarung zu ersetzen.

Hinsichtlich der Ausgaben fallen insgesamt 600.043,27 € an. Diese liegen um 37.121,06 € über dem Zuschussbedarf des Vorjahres, wobei in diesem Finanzbedarf die Aufwendungen für die „Schreibabyberatung“ und für das „Ebersberger Modell für verantwortungsvolle Elternschaft“ eingerechnet seien, die bis dato gesondert ausgewiesen waren und zuletzt mit 10.491,12 € und 30.777,45 € bewilligt wurden.

KRin Doris Rauscher bringt ihre Sorge zur immer größer werdenden Fachstelle ‚Partnerschaft für Demokratie‘ zum Ausdruck und bittet den Kreisjugendamtsleiter, diese Entwicklung im Auge zu behalten.

Christian Salberg, Leiter der Abteilung Familie, Jugend und Demografie, informiert, dass durch das neu ausgearbeitete Vertragswerk alle Leistungen, einschließlich der dafür aufzuwendenden personellen Ressourcen getrennt voneinander betrachtet werden können.

Der Abteilungsleiter Christian Salberg und der Kreisjugendamtsleiter Florian Robida sowie die Kreisgeschäftsführerin des Caritaszentrums Mühldorf und Ebersberg Alexandra Bohn stellen ihre eigene Position zu den Vertragsverhandlungen und dem daraus resultierenden Ergebnis dar.

Beratendes Mitglied Regina Brückner merkt in ihrer Funktion als Vertreterin der Erziehungsberatungsstelle an, dass mit dem neuen Vertragsentwurf mehr Transparenz entstanden sei. Jetzt obliege es dem Vorstand, ob er dem neu ausgearbeiteten Vertragswerk zustimme.

Sofern der Vorstand dem Vertrag zustimme, bittet KR Franz Greithanner um einen Erfahrungsbericht in einem Jahr, was der Kreisjugendamtsleiter Florian Robida zusagt.

Auf die Nachfrage aus dem Gremium erklärt sich beratendes Mitglied Regina Brückner in ihrer Funktion als Vertreterin der Erziehungsberatungsstelle bereit, im Zuge des Erfahrungsberichts über das ‚Ebersberger Modell’ und dessen Finanzbedarf zu berichten.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

Für den Betrieb der Erziehungsberatungsstelle wird, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2024, ein Finanzmittelbedarf in Höhe von 600.043,27 Euro genehmigt.

Kostenbeteiligung lt. Antrag:                600.043,27 Euro

(Veränderung zu 2023:                         +   37.121,06 Euro  =  +  6,59 %)