Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung        

8. Rechnungsprüfungsausschuss am 20.04.2023, TOP 2 N

26. Kreis- und Strategieausschuss am 09.10.2023, TOP 9 Ö

Sachvortragende(r):

Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats

Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats, informiert in seinem Sachvortrag über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2020 durch das Revisionsamt als Sachverständiger (Art. 89 Abs. 3 LKrO). Der Rechnungsprüfungsausschuss habe in seiner Sitzung am 20.04.2023 einstimmig die Feststellung des Jahresabschlusses empfohlen, die Thematik „Rechtsstreit PPP-Modell Gymnasium Kirchseeon“ werde in einem separaten Prüfungsbericht behandelt. Der Kreis- und Strategieausschuss habe dem Beschlussvorschlage sodann, unter Aufnahme einer Formulierung zur Aufhebung des beanstandeten Beschlusses vom 26.04.2021 zur Verwendung des Jahresfehlbetrags, in seiner Sitzung am 09.10.2023 einstimmig zugestimmt.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

Auf Grund des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung wird der Jahresabschluss des Landkreises Ebersberg für das Haushaltsjahr 2020 mit den auf den Seiten 22 bis 23, 30 bis 32, 36 und 44 bis 45 des Berichts vom 05.04.2023 ausgewiesenen Summen gemäß Art. 88 Abs. 3 LkrO festgestellt.

Diese Abschlusszahlen sind Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.

Der erzielte Jahresfehlbetrag i.H.v. 16.612.183,16 € wird in Übereinstimmung mit § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik durch Verrechnung mit der Ergebnisrücklage ausgeglichen, der Beschluss des Kreis- und Strategieausschusses vom 26.04.2021 (TOP 5 Punkt 1) wird damit aufgehoben.