Sitzung: 06.11.2023 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Vorlage: 2023/0908
Der Landrat eröffnet nach der Mittagspause um 13:05 Uhr erneut die Sitzung.
Vor Eintritt in die weitere Tagesordnung weist der Landrat auf die im Eingangsbereich des Landratsamtes ausliegenden Kondolenzbücher für den kürzlich verstorbenen Altlandrat Gottlieb Fauth und für den ehemaligen Kreisbrandrat Gerhard Bullinger hin.
Sachvortragende(r): |
Barbara Strangfeld, Mitarbeiterin SG 14, Finanzen und Beteiligungen |
Barbara Strangfeld informiert im Rahmen einer ausführlichen Präsentation (Anlage 5 zum Protokoll) über die Ausgleichszahlungen und andere Begünstigungen durch den Landkreis im Wirtschaftsjahr 2024 sowie deren Auswirkungen auf den Haushalt 2024.
Da es sich bei dem Zuschuss für medizinische Geräte und EDV nicht um einen Defizitausgleich handle, sondern um einen Zuschuss für Anschaffungen, habe der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) auf Anfrage mitgeteilt, so Barbara Strangfeld, dass eine Anpassung des Betrauungsaktes nicht notwendig sei. Aus diesem Grund werde von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, den letzten Satz „Der Betrauungsakt wird entsprechend angepasst“ des in der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am 07.11.2022 gefassten Beschlusses zu streichen (sh. Ziffer 6 des Beschlussvorschlages).
KR Manfred Schmidt sieht die Gesundheitsversorgung als eine der wichtigsten Aufgaben des Landkreises an, von daher stimme er im Namen der AfD-Kreistagsfraktion dem Beschlussvorschlag zu.
Nach Ansicht von KR Manfred Schmidt ist der Großraum Vaterstetten vor allem in den Fachbereichen HNO und Orthopädie medizinisch unterversorgt. Er bittet zu prüfen, ob ein weiteres Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) mit Computertomografie im Norden des Landkreises als Tochtergesellschaft der Kreisklinik wirtschaftlich vertretbar sei.
Der Landrat
erklärt, dass das MVZ Kreisklinik Ebersberg mit seinen verschiedenen
Schwerpunktangeboten (u.a. ambulante Operationen, Gynäkologe mit Praxis in
Poing) fachlich gut aufgestellt und am Standort in Ebersberg, auf den sich der
Landkreis konzentriere, durch den regelmäßigen Busverkehr gut an den S-Bahnhof
angebunden sei. Das medizinische Versorgungszentrum solle nicht in unmittelbare
Konkurrenz zu niedergelassenen Ärzten treten, sondern als Ergänzung in der
ambulanten Versorgung betrachtet werden.
Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt ausdrücklich die Kreisklinik, so KR Benedikt Mayer, möchte aber darauf hinweisen, dass, sollte die Kreisklinik das Gesamtvolumen des Kassenkredits von 22,5 Mio. € (Haushaltsjahr 2024) nicht oder nur zum Teil zurückzahlen können, sich dieser Fehlbetrag in Zukunft auf die Kreisumlage auswirken werde, was die Finanzmanagerin des Landkreises Brigitte Keller bestätigt.
Der Kreis- und Strategieausschuss fasst
folgenden Beschluss:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Der Wirtschaftsplan 2024 der Kreisklinik Ebersberg gGmbH mit den Ausgleichszahlungen und anderen Begünstigungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) im Landkreishaushalt wird zur Kenntnis genommen.
2. Zur Liquiditätssicherung der Kreisklinik Ebersberg gGmbH wird ein Kassenkredit im Haushaltsjahr 2024 i.H.v. 10.Mio. € gewährt. Sollte der Landkreis einen Kassenkredit für eigene Zwecke benötigen, müsste die Kreisklinik eigene Kredite zur Sicherung der Liquidität aufnehmen bzw. den durch den Landkreis gewährten Kassenkredit zurückzahlen.
3. Im Kreishaushalt werden für das Jahr 2024 folgende Zuschussbescheide geplant und in Aussicht gestellt:
Bauabschnitt 8:
Zuschussbescheid im Haushaltsjahr 2024: 35.987 €
Gesamtbudget (80%-Anteil Landkreis): 6.348.000 €
Bisherige Zuschussbescheide: 6.311.697 €
Kostensteigerung des 80% Anteils: 35.987 €
Zentrale
Notaufnahme Neubau (Erbe), E0 + E1
Zuschussbescheid im Haushaltsjahr 2024 1.130.000 €
Finanziert über Erbe Jakob!
Gesamtbudget (80%-Anteil Landkreis): 8.728.000 €
Planung Stand 2023: 9.713.000 €
Kostenreduzierung des 80% Anteils: 985.000 €
Der Erlass entsprechender Bescheide ist von der Kreisklinik gGmbH zu beantragen. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt nach Verwendungsnachweis.
4. An Defizitausgleichen werden gewährt:
Defizitausgleich Gynäkologie und Geburtshilfe: 1.300.000 €
5. Es wird ein Zuschuss für medizinische Geräte und EDV in Höhe
von 1.500.000 € für das Haushaltsjahr 2024 gewährt.
6. Der Beschluss des Kreis- und Strategieausschusses vom 07.11.2022 wird wie folgt geändert (Streichung letzter Satz, rot markiert):
Folgende Maßnahmen werden im Verwendungsnachweis eines Jahres
berücksichtigt:
· Anschaffungen im jeweiligen Wirtschaftsjahr
· Maßnahmen, für die im jeweiligen
Wirtschaftsjahr rechtliche Verpflichtungen durch Verträge, Bestellungen etc.
eingegangen wurden und deren Bezahlung erst im folgenden Jahr erfolgt.
· Geplante Maßnahmen, die mit dem
Wirtschaftsplan Teil 2 der Kreisklinik korrespondieren. Sollten durch
Planänderungen Abweichungen erfolgen, ist dies zu begründen.
· Der Betrauungsakt wird
entsprechend angepasst.
7.
Der Kreis- und
Strategieausschuss nimmt die Aufstellung über die Ausgleichszahlungen 2016 –
2028 (Anlage 6 zum Protokoll) zur Kenntnis.
8.
Eine
Beschlussfassung für die Haushaltsplanung 2024 ff erfolgt im Rahmen der
Haushaltsberatung 2024.