Sitzung: 04.12.2023 Kreis- und Strategieausschuss
Alexander Höpler vom Arbeitskreis Bahnlärm
Kirchseeon nimmt Bezug auf die Kernforderungen der Sitzungsvorlage zur
Parlamentarischen Befassung für den Planungsabschnitt Trudering – Grafing
(PA0). Er regt an, als Bemessungsgröße für Lärmschutzmaßnahmen auf allen
Schienenstrecken nicht den Bemessungsfall mit 400 Zügen/Tag zu Grunde zu legen,
sondern den Auslegungsfall mit 484 Zügen/Tag, was eine
Gesamtkapazitätssteigerung der Zugzahlen von 20 % am Tag bedeute. Zumal sich
der Emissionsschutz an der Gesamtkapazität/dem Auslegungsfall orientiere,
bittet er, den Text entsprechend zu ändern.
Herr Höpler regt des Weiteren an, in den Kernforderungen eine klare
Rechtsposition herauszuarbeiten, welche sich auf ein Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017, dessen Rechtsauffassung zum Teil
vom Eisenbahnbundesamt bestätigt wurde, als auch auf die Argumentation des
wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages stütze.
Abschließend empfiehlt er, die Kernforderungen vor Versand juristisch prüfen zu
lassen.
Der Landrat bittet Herrn Höpler auf den zuständigen Sachbearbeiter Sebastian Hallmann zu warten, um mit ihm seine Anregungen zu besprechen.
Der Landrat erklärt, dass der Kreistag im
Dezember eine finale Version beschließe und bis dahin die Formulierungen noch
optimiert werden können.
Im Namen des Kreistages und der Bürgerinnen und Bürger bedankt sich der Landrat
bei Herrn Höpler und allen Beteiligten für deren Einsatz und tiefe Einarbeitung
in die Materie.
Die Behandlung der Kernforderungen erfolge im Rahmen der Diskussion zu TOP 6 ö.