Alexander Höpler vom Arbeitskreis Bahnlärm Kirchseeon nimmt Bezug auf die Kernforderungen der Sitzungsvorlage zur Parlamentarischen Befassung für den Planungsabschnitt Trudering – Grafing (PA0). Er regt an, als Bemessungsgröße für Lärmschutzmaßnahmen auf allen Schienenstrecken nicht den Bemessungsfall mit 400 Zügen/Tag zu Grunde zu legen, sondern den Auslegungsfall mit 484 Zügen/Tag, was eine Gesamtkapazitätssteigerung der Zugzahlen von 20 % am Tag bedeute. Zumal sich der Emissionsschutz an der Gesamtkapazität/dem Auslegungsfall orientiere, bittet er, den Text entsprechend zu ändern.
Herr Höpler regt des Weiteren an, in den Kernforderungen eine klare Rechtsposition herauszuarbeiten, welche sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017, dessen Rechtsauffassung zum Teil vom Eisenbahnbundesamt bestätigt wurde, als auch auf die Argumentation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages stütze.
Abschließend empfiehlt er, die Kernforderungen vor Versand juristisch prüfen zu lassen. 

Der Landrat bittet Herrn Höpler auf den zuständigen Sachbearbeiter Sebastian Hallmann zu warten, um mit ihm seine Anregungen zu besprechen. 

Der Landrat erklärt, dass der Kreistag im Dezember eine finale Version beschließe und bis dahin die Formulierungen noch optimiert werden können.
Im Namen des Kreistages und der Bürgerinnen und Bürger bedankt sich der Landrat bei Herrn Höpler und allen Beteiligten für deren Einsatz und tiefe Einarbeitung in die Materie.
Die Behandlung der Kernforderungen erfolge im Rahmen der Diskussion zu TOP 6 ö.