Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Sachvortragende(r):

Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats

Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats, hält einen kurzen Sachvortrag.

KR Alexander Müller bittet, den Beschlussvorschlag zur Ziffer 1 d) „Die Kreisrätinnen und Kreisräte erhalten für ihre Tätigkeit als Mitglied des Kreistages für jede Sitzung1 eine Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) in Höhe von 60 € für die Teilnahme an bis zu 15 Sitzungen einer Fraktion im Jahr“ um den Halbsatz „ausgenommen sind Sitzungsvorbesprechungen bis zu einer Stunde“ zu ergänzen, dem Rechtsrat Michael Ottl nachkommt.  

Es folgt keine weitere Wortmeldung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

§ 1 Abs. 1 der Entschädigungssatzung wird durch folgenden neuen Absatz 1 ersetzt:

(1)   Die Kreisrätinnen und Kreisräte erhalten für ihre Tätigkeit als Mitglied des Kreistages für jede Sitzung1 eine Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) in Höhe von 60 € für die Teilnahme an 

a)    Sitzungen des Kreistages, 

b)    Sitzungen eines Ausschusses des Kreistages, soweit das Mitglied bei diesem stimmberechtigt ist, 

c)    Sitzungen von weiteren Gremien, die in der Geschäftsordnung des Kreistages genannt sind, soweit das Mitglied bei diesen stimmberechtigt ist.

d)    bis zu 15 Sitzungen einer Fraktion im Jahr, (ausgenommen sind Sitzungsvorbesprechungen bis zu einer Stunde), 

e)    Besprechungen, zu denen der Landrat eingeladen hat oder in dessen Auftrag eingeladen wurde und bei denen der Landrat die Teilnahme als verpflichtend erklärt hat.

Diese Regelungen gelten rückwirkend ab dem 01.01.2023.