Sitzung: 04.12.2023 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Vorlage: 2023/1083/1
Sachvortragende(r): |
Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des
Landrats |
Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats, hält einen kurzen Sachvortrag.
KR Alexander Müller bittet, den Beschlussvorschlag zur Ziffer 1 d) „Die Kreisrätinnen und Kreisräte erhalten für ihre Tätigkeit als Mitglied des Kreistages für jede Sitzung1 eine Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) in Höhe von 60 € für die Teilnahme an bis zu 15 Sitzungen einer Fraktion im Jahr“ um den Halbsatz „ausgenommen sind Sitzungsvorbesprechungen bis zu einer Stunde“ zu ergänzen, dem Rechtsrat Michael Ottl nachkommt.
Es folgt keine weitere Wortmeldung.
Der Kreis- und
Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
§ 1 Abs. 1 der Entschädigungssatzung wird durch folgenden neuen Absatz 1 ersetzt:
(1) Die Kreisrätinnen und Kreisräte erhalten für ihre Tätigkeit
als Mitglied des Kreistages für jede Sitzung1 eine Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) in Höhe von
60 € für die Teilnahme an
a) Sitzungen des Kreistages,
b) Sitzungen eines Ausschusses des Kreistages,
soweit das Mitglied bei diesem stimmberechtigt ist,
c) Sitzungen von weiteren Gremien, die in der Geschäftsordnung
des Kreistages genannt sind, soweit das Mitglied bei diesen stimmberechtigt
ist.
d) bis zu 15 Sitzungen einer Fraktion im Jahr, (ausgenommen
sind Sitzungsvorbesprechungen bis zu einer Stunde),
e) Besprechungen, zu denen der Landrat
eingeladen hat oder in dessen Auftrag eingeladen wurde und bei denen der
Landrat die Teilnahme als verpflichtend erklärt hat.
Diese Regelungen gelten rückwirkend ab dem
01.01.2023.