Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 14.06.2023

ULV-Ausschuss am 29.11.2023

Sachvortragende(r):

Sebastian Hallmann, Sachbearbeiter SG 17, Mobilität und Wirtschaft

Der Landrat führt kurz in den Sachverhalt ein. Der Landkreis Ebersberg sei in den Planungen zur Umsetzung des Brennernordzulaufs geografisch von zwei Planungsabschnitten betroffen. Dem Planungsabschnitt 0 (PA0) und dem Planungsabschnitt 1 (PA1). Der PA 0 beschreibe die Strecke München Trudering bis Grafing und der PA 1 die Strecke Grafing bis Ostermünchen. Zur parlamentarischen Befassung sei es möglich, aus den betroffenen Regionen „Kernforderungen“ zu stellen. Diese Kernforderungen umfassen Maßnahmen, welche in den Planungen der Bahn keine Berücksichtigung gefunden haben. Ziel der Kernforderungen sei der maximale Lärm- und Erschütterungsschutz in den Kommunen sowie im PA 1 den Flächenverbrauch und die Durchschneidung der Landschaft durch die bestandsnahe Neubaustrecke so gering wie möglich zu gestalten. In der heutigen Sitzung gehe es darum einen Kompromiss zu erarbeiten, denn der Aßlinger Gemeinderat habe sich in seiner Sitzung am 21.11.2023 für die Optimierung der von der Bahn präferierten Trasse „Limone“ ausgesprochen. Jetzt fehle nur noch der Beschluss über die Kernforderungen zum PA 1 durch den Grafinger Stadtrat, der morgen tage. Es handle sich um ein „atmendes Dokument“, so der Landrat, in das bis zur finalen Version verschiedene Kernforderungen einfließen, wie z.B. die Anregungen von Alexander Höpler und die in der vorberatenden Sitzung des ULV-Ausschusses am 29.11.2023 vorgeschlagene Formulierung zum Schutz des Trinkwassers von KR Martin Lechner.

Sebastian Hallmann weist auf die folgenden ausliegenden Tischvorlagen hin:

1.    Sitzungsvorlage der Stadt Grafing für den Bau- und Werkausschuss am 28.11.2023 sowie für den Stadtrat am 05.12.2023 (Anlage 4 zum Protokoll)

2.    Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Gemeinderates Aßling vom 21.11.2023 (Anlage 5 zum Protokoll)

3.    Kernforderung für die Parlamentarische Befassung für den Planungsabschnitt Trudering-Grafing (PA0) (Anlage 6 zum Protokoll)

4.    Kernforderungen des Planungsabschnitts Grafing-Ostermünchen PA 1 (Anlage 7 zum Protokoll).

Sebastian Hallmann informiert, dass Änderungen, die sich aufgrund des vorberatenden ULV-Ausschusses am 29.11.2023 und des Beschlusses der Gemeinde Aßling ergeben haben, in den ausliegenden Kernforderungen in gelber Schrift markiert seien.

Die größte Herausforderung bei der Formulierung der Kernforderungen sei der Streckenabschnitt um Aßling, so Sebastian Hallmann. Denn der Gemeinderat Aßling fordere eine weitere bestandsnahe Trasse zum Entscheid als Alternative zur Trasse ‚Türkis‘. Der eigentliche Grundgedanke der Kernforderungen sei aber, so Sebastian Hallmann, die Trasse ‚Limone‘ in ihrer Form als Auswahltrasse zu verbessern.

Sebastian Hallmann hält anhand einer Präsentation (Anlage 8 zum Protokoll) einen Sachvortrag zu den Kernforderungen zum PA1.

Die von KR Martin Lechner vorgeschlagene Formulierung zum Schutz des Trinkwassers finde sich bei Ziffer 4 ‚Trinkwasserschutz‘, so Sebastian Hallmann, wobei er sich an die Formulierungen der Stadt Grafing orientiert habe.

KRin Waltraud Gruber äußert ihr Bedauern darüber, die überarbeiteten Kernforderungen erst heute als Tischvorlage erhalten zu haben. Sie vermisst in dem vorliegenden Dokument den Schutz von Biotopen und Landschaftsschutzgebieten entlang des PA 1, der, wie der Schutz des Trinkwassers als Kernforderung in der Sitzung des ULV-Ausschusses gefordert, in das Papier einfließen müsse. Zumal der Gemeinderat Aßling nach zweijähriger Beratung einen mehrheitlichen Beschluss gefasst habe, sollten deren Forderungen auch übernommen und dafür, um die Übersichtlichkeit zu wahren, die Trasse ‚Türkis‘ gestrichen werden.

Das Votum der Stadt Grafing sei noch erforderlich, so der Landrat. Der Kreistag werde in zwei Wochen über die finale Version entscheiden.

Im Namen der AfD-Kreistagsfraktion werde er dem Beschlussvorschlag zum PA 0 zustimmen, so KR Manfred Schmidt. Er bittet, den Beschlussvorschlag entsprechend der Anregung (Auslegungsfall statt Bemessungsfall) von Herrn Höpler zu Beginn der Sitzung noch zu ändern. Für den PA 1 komme ausschließlich die für Mensch, Natur und Landschaft bestmögliche Lösung und nicht zwingend die wirtschaftlichste in Betracht. Er plädiere daher für eine Komplett-Untertunnelung von Neubau- und Bestandsstrecke, natürlich unter strikter Beachtung der Wasserschutzbelange. Die dadurch verfügbaren ehemaligen Flächen könnten u.a. landwirtschaftlich genutzt werden und Bahn- und Erschütterungslärm entfalle gänzlich, ohne Kosten zu verursachen. Über die Finanzierung könne der Landkreis ohnedies nicht entscheiden, so KR Manfred Schmidt, da liege die Zuständigkeit beim Deutschen Bundestag. Seine Fraktion werde daher den Beschlussvorschlag zum PA 1 ablehnen.

KR Thomas Huber plädiert, neben den Kernforderungen zum PA 0 auch den Kernforderungen zum PA 1 zuzustimmen, da die Bahn einen Redaktionsschluss der regionalen Kernforderungen für Ende Januar 2024 vorgegeben habe. Somit sei dies die letzte Chance, wirkungsvoll Einfluss zu nehmen, um den Flächenverbrauch, die Durchschneidung der Landschaft sowie die Belastung für Mensch und Natur zu minimieren und den Bürgerinitiativen entlang der Strecke eine Stimme zu geben. Ihm wurde auf seine Nachfrage hin bestätigt, so KR Thomas Huber, dass die Forderungen des Gemeinderates Aßling keine Priorisierung pro ‚Limone‘, sondern eine Aufzählung sei. Er bedankt sich bei Sebastian Hallmann für die gute Herausarbeitung der Forderungen und deren gelungene tabellarische Aufzählung. Auf die Anregung von KRin Waltraud Gruber eingehend plädiert er, alle genau beschriebenen Trassen in den Kernforderungen zu belassen, für den Fall, dass eine im Rahmen des weiteren Projektverlaufs aus rechtlichen oder politischen Gründen gestrichen werde. Die durch den ULV-Ausschuss erfolgten Änderungen befürworte er und bittet, entsprechend den Anregungen von Herrn Höpler, unter der Kernforderung 1 ‚Lärmschutz nach Lärmvorsorge‘ auf Seite 2 statt dem ‚Bemessungsfall‘ den ‚Auslegungsfall‘ als Prognosezugzahl der Planfeststellung zu Grunde zu legen. Da der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages anscheinend eine andere Rechtsauffassung habe, schlage er vor, den in Klammer stehenden Text ‚nach bisheriger Rechtauffassung‘ auf der Seite 1 der jeweiligen Kernforderung 1 ‚Lärmschutz nach Lärmvorsorge‘ zum PA 0 und PA 1 zu streichen.

KR Alexander Müller verstehe die regionalen als auch die gesamteuropäischen Belange, aber der Landkreis müsse auch an das große Ganze denken. Unstrittig sei für ihn die Kernforderung einer maximalen Lärmvorsorge nach Neubaustandard auf der gesamten Strecke, auch am Altbestand von Grafing-Bahnhof bis Trudering, vor allem aufgrund der steigenden Zugzahlen im Fern- und Güterverkehr. Um der Zukunft gerecht zu werden, brauche es aber eine Trasse nach europäischen Schnellzugstandard, so KR Alexander Müller, auf der Schnellzüge mit maximaler Geschwindigkeit fahren können.

Als gewählte Vertretung der Kreisbürgerinnen und Kreisbürger habe der Kreistag die Aufgabe, deren Interessen zu vertreten, so der Landrat.

KR und Bürgermeister der Stadt Grafing Christian Bauer verweist auf die als Tischvorlage ausliegenden Kernforderungen der Stadt Grafing, über die der Stadtrat morgen entscheiden werde. Die Stadt Grafing unterstütze in ihren Forderungen den Ausbau der Bestandstrasse und werde sich voraussichtlich den übergemeindlichen Kernforderungen – ergänzt um ihre zentralen Forderungen, wie z.B. den größtmöglichen Schutz des Wasserschutzgebietes der Trinkwasserversorgung als auch die aktiven Lärmschutzmaßnahmen – anschließen.

Sebastian Hallmann verweist auf die ausliegenden überarbeiteten Kernforderungen 1 ‚Lärmschutz nach Lärmvorsorge‘ zum PA 0 und PA 1, in denen der durchzusetzende rechtliche Anspruch auf Lärmschutz nach Neubaustandard auf allen Schienenstrecken begründet und der Trinkwasserschutz beim PA 1 unter der Ziffer 4 aufgenommen wurde.

KRin Waltraud Gruber habe eine Diskrepanz zwischen dem Text im Dokument der Kernforderungen PA 1 zur Ziffer 4 ‚Trinkwasserschutz‘, dem Formulierungsvorschlag von KR Martin Lechner in der letzten Sitzung des ULV-Ausschusses zum Schutz der im Landkreis Ebersberg vorhandenen Wasserschutzgebiete und dem Grafinger Beschluss des Bau- und Werkausschusses gefunden, der lautet: „Einschränkungslose Erhaltung und größtmöglicher Schutz der Trinkwasserversorgung Elkofen, bestmöglich durch Trassenverlagerung außerhalb des Schutzgebietes. Soweit eine Trassenführung im Schutzgebiet unumgänglich ist, a) ist die Durchquerung zwingend unterirdisch auszuführen (Tunnellösung) (in der Vorplanung durch Verlängerung des „Salachtunnels“ schon berücksichtigt)“. Ihres Erachtens sei der gefasste Grafinger Beschluss „weicher“, als die Forderung von KR Martin Lechner. Sie beantragt, wie bereits von ihrer Fraktion in der Sitzung des ULV-Ausschusses gefordert, neben dem Trinkwasserschutz prioritär auch den Schutz von Biotopen und Landschaftsschutzgebieten zu fordern.

Sebastian Hallmann erklärt, dass die Kernforderungen kurz, aber so präzise wie möglich gestellt werden müssen. Die Forderung einer Untertunnelung habe nicht die genauen Informationen um monetär bewertet werden zu können.

KRin Waltraud Gruber präferiere die Formulierung des Grafinger Beschlusses zum Schutz der Trinkwasserversorgung und bittet diese in die Kernforderungen zu übernehmen.

Der Landrat informiert über den einstimmig gefassten Beschluss des ULV-Ausschusses, den Formulierungsvorschlag von KR Martin Lechner in den Prozess mitaufzunehmen und das Votum der Stadt Grafing noch abwarten zu wollen. Die vorliegenden Kernforderungen zum PA 1 würden nun die Trasse ‚Türkis‘ als auch den von der Gemeinde Aßling mehrheitlich beschlossenen bestandsparallelen Trassenbau als neue Alternativtrasse enthalten.

Da die Trasse ‚Türkis‘ aktuell die einzig monetäre bestandsnahe Trasse sei, so Sebastian Hallmann, habe er diese in den Kernforderungen belassen. 

Sebastian Hallmann beantwortet zufriedenstellend Verständnisfragen aus dem Gremium zum Lärm- und Wasserschutz.

KRin Dr. Renate Glaser bittet in den Kernforderungen noch den gesundheitlichen Schutz der an der Strecke wohnenden Bevölkerung aufzunehmen.

Der Landrat fasst das Beratungsergebnis zu den Kernforderungen des Planungsabschnitts 0 (PA 0) wie folgt zusammen:

Auf Basis der Tischvorlagen wird auf der Seite 1 der Kernforderung 1: ‚Lärmschutz nach Lärmvorsorge‘ im gelb markierten Text der in Klammern stehende Wortlaut (nach bisheriger Rechtauffassung) gestrichen und auf der Seite 2 das Wort ‚Bemessungsfall‘ durch ‚Auslegungsfall‘ ersetzt.

Der Landrat stellt den geänderten Beschlussvorschlag zum PA 0 zur Abstimmung.

Der Landrat fasst das Beratungsergebnis zu den Kernforderungen des Planungsabschnitts 1 (PA 1) wie folgt zusammen:

Auf Basis der Tischvorlage wird auf der Seite 1 der Kernforderung 1: ‚Lärmschutz nach Lärmvorsorge‘ der in Klammern stehende Wortlaut im gelb markierten Text (nach bisheriger Rechtsauffassung) ebenfalls gestrichen. Auf Seite 2 der Kernforderung 3: Bestandsnahe Neubaustrecke sowie maximale Tunnelanteile wird im Einführungssatz „Um den Flächenverbrauch und die Durchschneidung der Landschaft so gering wie möglich zu gestalten, sowie die Belastung für Mensch und Natur zu minimieren“ der Halbsatz „und im Besonderen zum Schutz von Biotopen und Landschaftsschutzgebieten, (…)“ eingefügt.

Der Landrat stellt den geänderten Beschlussvorschlag zum PA 1 zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgende Beschlüsse:

Dem Kreistag werden folgende Beschlüsse vorgeschlagen:

1.   Die Kernforderungen für die Parlamentarische Befassung für den Planungsabschnitt Trudering–Grafing (PA0) werden wie folgt beschlossen.

Kernforderungen des Planungsabschnitts Trudering–Grafing (PA0)

Vorbemerkung: Eine Nutzung der S-Bahngleise durch den Regelbetrieb des Güter- und Fernverkehrs ist auszuschließen. Ausgehend davon, dass es nach Aussage der Projektverantwortlichen der DB zu keinen Mischverkehren auf den Nahverkehrsgleisen kommt, mithin der S-Bahn-Betrieb keinen Einschränkungen – weder aktuell noch in einer etwaigen perspektivischen Entwicklung – unterliegen wird, wird folgender Forderungskatalog aufgestellt:

Kernforderung 1: Lärmschutz nach Lärmvorsorge

Gemeinsam ist den Planungsräumen PA 0-4, dass in allen Abschnitten eine deutliche Steigerung der Zugzahlen angestrebt wird. Die je nach Planungsraum unterschiedlichen baulichen Eingriffe können dazu führen, dass entlang der Streckenabschnitte Lärmschutzmaßnahmen in unterschiedlicher Qualität umgesetzt werden.

In den Neubauabschnitten bzw. in Abschnitten, in denen sich aufgrund eines erheblichen baulichen Eingriffs in die Strecke eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV ergibt, ist die DB Netz AG gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zur Lärmvorsorge zur Einhaltung der (strengen) Grenzwerte der 16. BImSchV umzusetzen.

Nach derzeitiger Planung sind im Streckenabschnitt PA 0 keine (nach bisheriger Rechtauffassung) erheblichen baulichen Eingriffe vorgesehen. Dies würde nicht nur zu dem unbilligen Ergebnis führen, dass entlang der Streckenabschnitte Lärmschutzmaßnahmen in unterschiedlicher Qualität umgesetzt werden und die Bürger*innen in unterschiedlichem Maß vor Bahnlärm geschützt werden, sondern auch nicht den zu erwartenden Zugzahlen entsprechen, da die Berechnungsgrundlage zur Begründung von Lärmschutz auf Zugzahlen aus dem Jahr 2015 fundiert. Nachdem in allen Planungsräumen mit einer erheblichen Steigerung der Zugzahlen zu rechnen ist, ist diese Ungleichbehandlung der Bevölkerung nicht vermittelbar. Zudem wurde die Fernwirkungen der Neubaugleise, mit der Wirkung der Gesamtkapazitätssteigerung von Kiefersfelden bis München-Trudering nicht in die Betrachtung aufgenommen. Aus Sicht der betroffenen Gebietskörperschaften könnte sich dadurch ein durchzusetzender rechtlicher Anspruch auf Lärmschutz nach Neubaustandard auf allen Schienenstrecken begründen.

Daher fordern die kommunalen Gebietskörperschaften entlang des PA 0, dass die mittels Blockverdichtung zu ertüchtigende Bestandsstrecke Grafing – München-Trudering aus Gründen der Gleichbehandlung wie die sich anschließenden Neu- und Ausbaustrecken behandelt wird und spätestens bis zur Inbetriebnahme des European Train Control System (ETCS) ganzheitlich Maßnahmen zur Lärmvorsorge gemäß den Vorgaben der 16. BImSchV umgesetzt werden.

Nach Aussage der Projektverantwortlichen der DB werden voraussichtlich Ende des Jahres 2023 die Zugzahlen der Bedarfsplanüberprüfung für den Prognosehorizont 2040 vorliegen. Diese werden den weiteren Planungsphasen und insbesondere der Dimensionierung des geforderten Lärmschutzes zugrunde gelegt. Sollten die aktualisierten Prognosezugzahlen zum Zeitpunkt der Planfeststellung nicht vorliegen, muss der Bemessungsfall Auslegungsfall zu Grunde gelegt werden.

Kernforderung 2: Erschütterungsschutz entsprechend Neubaustandard

Äquivalent zur Argumentation der Kernforderung 1: Lärmschutz nach Lärmvorsorge, fordern die Gebietskörperschaften entlang des PA 0 im Sinne der Gleichberechtigung, auch den Erschütterungsschutz im Bereich des PA 0 entsprechend dem Erschütterungsschutz einer Neu- bzw. Ausbaustrecke, auf Basis der DIN 4150 für Erschütterungen und anhand der 24. BImSchV für den sekundären Luftschall, umzusetzen.

Kernforderung 3: Lärmschutzgestaltung

Unterschiedliche Gestaltung der Lärmschutzwände an Verkehrsstationen, zum Beispiel: Begrünung, transparente Wände (z.B. zur Schaffung von Sichtachsen im Bereich der Bahnsteige, bei Straßen- bzw. Personenunterführungen), sowie weitere innovative Gestaltungsansätze, solange der Lärmschutz selbst durch die Gestaltungsvariationen nicht reduziert wird.

Umfahrung des Ballungsraums München

Unabhängig von den obenstehenden Ausführungen soll der Zulauf zum Brennerbasistunnel nicht ausschließlich durch den Ballungsraum München geführt werden. Die bereits existierende Strecke Rosenheim – Mühldorf soll dafür ausgebaut werden. Dafür ist eine Aufnahme in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans vorzunehmen.  Dies würde eine fairere Verteilung der Belastungen ermöglichen. Zudem würde der Ausbau die Ausfallsicherheit des Brenner-Nordzulaufs stärken.

Die Untersuchungen zeigen, dass immerhin ein Drittel der Züge, die über den Brenner verkehren werden, den Knoten München nicht anfahren müssen. Eine großräumige Umfahrung ist daher geboten.

Kernforderungen – Zusammenfassung in tabellarischer Form

 

KF-Nr.

Gemeinde/Kreis

Kernforderung

Kurzbeschreibung

Monetäre Bewertung/ Mehrkosten

1

Landeshauptstadt München, Landkreis München, Haar, Grasbrunn, Landkreis Ebersberg, Vaterstetten, Zorneding, Kirchseeon, Grafing,

Lärmschutz nach Lärmvorsorge

Die Strecke im Bereich von München–Trudering bis Grafing (PA 0) wird mit Lärmschutz nach Neubaustandard gemäß den Vorgaben der 16. BImSchV ausgerüstet, um die Anwohnenden besser vor Lärm zu schützen.

Erfolgt durch DB

2

Landeshauptstadt München, Landkreis München, Haar, Grasbrunn, Landkreis Ebersberg, Vaterstetten, Zorneding, Kirchseeon, Grafing

Erschütterungsschutz entsprechend Neubaustandard

Die Strecke im Bereich von München–Trudering bis Grafing (PA 0) wird mit Erschütterungsschutz nach Neubaustandard gemäß den Vorgaben der DIN 4150 und der 24. BImSchV optimiert, um die Anwohnenden besser vor Erschütterungen und sekundärem Luftschall zu schützen.

Erfolgt durch DB

3

Landeshauptstadt München, Landkreis München, Haar, Grasbrunn, Landkreis Ebersberg, Vaterstetten, Zorneding, Kirchseeon, Grafing

Lärmschutz-gestaltung

·       Einsatz von transparenten Elementen in den Lärmschutzwänden im Bereich von Bahnhöfen sowie Straßen- und Personenunterführungen.

·       Innovative Gestaltung der Lärmschutzwände.

·       Im Bereich der Verkehrsstationen sollen Lichtbänder zur Herstellung von Sichtachsen zum Einsatz kommen.

Erfolgt durch DB

 

&

einstimmig angenommen

Ja 13   Nein 0   Anwesend 13 

 

2.   Die Kernforderungen für die Parlamentarische Befassung des Planungsabschnitts Grafing-Ostermünchen PA1 werden wie folgt beschlossen:

Kernforderungen des Planungsabschnitts Grafing-Ostermünchen PA1

Vorbemerkung: Um negative Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr zu vermeiden, ist eine Nutzung der Bestandstrecke durch den Regelbetrieb des Güter- und Fernverkehrs möglichst auszuschließen. Ausgehend davon, dass der Fern- und Güterverkehr im Regelbetrieb überwiegend über die Neubaustrecke abgewickelt wird, wird folgender Forderungskatalog aufgestellt:

Kernforderung 1: Lärmschutz nach Lärmvorsorge

Gemeinsam ist den Planungsräumen PA 0-4, dass in allen Abschnitten eine deutliche Steigerung der Zugzahlen angestrebt wird. Die je nach Planungsraum unterschiedlichen baulichen Eingriffe können dazu führen, dass entlang der Streckenabschnitte Lärmschutzmaßnahmen in unterschiedlicher Qualität umgesetzt werden.

In den Neubauabschnitten bzw. in Abschnitten, in denen sich aufgrund eines erheblichen baulichen Eingriffs in die Strecke eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV ergibt, ist die DB Netz AG gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zur Lärmvorsorge zur Einhaltung der (strengen) Grenzwerte der 16. BImSchV umzusetzen.

Nach derzeitiger Planung sind im Streckenabschnitt PA 1 an der Bestandsstrecke keine (nach bisheriger Rechtauffassung) erheblichen baulichen Eingriffe vorgesehen. Dies würde nicht nur zu dem unbilligen Ergebnis führen, dass entlang der Streckenabschnitte Lärmschutzmaßnahmen in unterschiedlicher Qualität umgesetzt werden und die Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichem Maß vor Bahnlärm geschützt werden, sondern auch nicht den zu erwartenden Zugzahlen entsprechen, da die Berechnungsgrundlage zur Begründung von Lärmschutz auf Zugzahlen aus dem Jahr 2015 fundiert. Nachdem in allen Planungsräumen mit einer erheblichen Steigerung der Zugzahlen zu rechnen ist, ist diese Ungleichbehandlung der Bevölkerung nicht vermittelbar. Zudem wurde die Fernwirkungen der Neubaugleise, mit der Wirkung der Gesamtkapazitätssteigerung von Kiefersfelden bis München-Trudering nicht in die Betrachtung aufgenommen. Aus Sicht der betroffenen Gebietskörperschaften könnte sich dadurch ein durchzusetzender rechtlicher Anspruch auf Lärmschutz nach Neubaustandard auf allen Schienenstrecken begründen.

Daher fordern die kommunalen Gebietskörperschaften entlang des PA 1, unabhängig von der Trassenauswahl, dass alle Schienenstrecken wie die Neubaustrecken behandelt werden und spätestens bis zur Inbetriebnahme des European Train Control System (ETCS) ganzheitlich an allen Schienenwegen im Bestand Maßnahmen zur Lärmvorsorge gemäß den Vorgaben der 16. BImSchV umgesetzt werden. Alle vorhandenen Lärmschutzwände, welche nicht dem Stand der Lärmvorsorge entsprechen, sind aufzuwerten oder neu zu errichten.

Nach Aussage der Projektverantwortlichen der DB werden voraussichtlich Ende des Jahres 2023 die Zugzahlen der Bedarfsplanüberprüfung für den Prognosehorizont 2040 vorliegen. Diese werden den weiteren Planungsphasen und insbesondere der Dimensionierung des geforderten Lärmschutzes zugrunde gelegt. Sollten die aktualisierten Prognosezugzahlen zum Zeitpunkt der Planfeststellung nicht vorliegen, muss der Bemessungsfall Auslegungsfall zu Grunde gelegt werden.

Kernforderung 2: Erschütterungsschutz entsprechend Neubaustandard

Äquivalent zur Argumentation der Kernforderung 1: Lärmschutz nach Lärmvorsorge, fordern die Gebietskörperschaften entlang des PA 1 im Sinne der Gleichberechtigung, auch den Erschütterungsschutz der Bestandsstrecke im PA 1 entsprechend dem Erschütterungsschutz einer Neubaustrecke, auf Basis der Din 4150 für Erschütterungen und anhand der 24. BImSchV für den sekundären Luftschall, zu optimieren.

Kernforderung 3: Bestandsnahe Neubaustrecke sowie maximale Tunnelanteile

Um den Flächenverbrauch und die Durchschneidung der Landschaft so gering wie möglich zu gestalten, sowie die Belastung für Mensch und Natur zu minimieren und im Besonderen zum Schutz von Biotopen und Landschaftsschutzgebieten, fordern die Gebietskörperschaften entlang des PA 1 eine Streckenführung der Neubaustrecke möglichst nah am Bestand, sowie die maximale Anzahl an Tunnellösungen.

3.1 Bestandsnaher - bestandsparalleler Ausbau (Trasse türkis und neue Alternativtrasse)

3.1.
Die Trasse türkis ist dem Bundestag in optimierter Form als alternative Option zur Trasse limone zum Beschluss vorzulegen. Im Sinne des kleinsten Flächenverbrauchs und der geringsten Durchschneidung der Landschaft, ist ein Neubau nah am Bestand umzusetzen. Die Gebietskörperschaften im PA 1 fordern eine bestandsnahe Umsetzung der Neubaustrecke, wie sie mit der Trasse türkis im Trassenauswahlverfahren vorgestellt wurde. Mögliche Optimierungen der Trasse türkis durch Ausnutzung der maximal zulässigen Längsneigung von 12,5 Promille, die damit verbundene Verkürzung des Brückenbauwerks im Atteltal (3.1.1) sowie die Einhausung des Bahnhofs Assling (3.1.2) sind bei der Bewertung zu berücksichtigen.

3.1b

Die Bahn wird aufgefordert, dem Bundestag eine weitere bestandsnahe Trasse zum Entscheid als Alternative vorzulegen. Die neue Trasse am Bestand muss unter Ausschöpfung des Spielraums der verkehrlichen und betrieblichen Aufgabenstellung auf das unumgängliche Maß hin optimiert werden. Die Gleise sind in möglichst enger Parallellage zum Bestand zu realisieren. Brücken und Dammbauwerke sollen klein gehalten werden und Insellagen vermieden werden.

3.2 Trasse mit hohem Tunnelanteil

Die Gebietskörperschaften im PA 1 fordern folgende Tunnellösungen bei der Umsetzung der Trasse limone, um die Belastungen für Mensch und Natur zu minimieren.

3.2.1 Die Gebietskörperschaften im PA 1 fordern, statt des geplanten Rahmenbauwerks in Niclasreuth, eine Tunnellösung von ca800m entsprechend der vor Ort herrschenden topografischen Möglichkeiten, um das Ortsbild möglichst zu erhalten und die Belastungen für die Anwohner zu minimieren. Die Tunnellösung in offener Bauweise soll jeweils 400m nördlich und südlich der Querung der Dorfstraße in Niclasreuth umgesetzt werden.

3.2.2 Die Gebietskörperschaften im PA 1 fordern, statt einer Troglösung bei Dorfen eine Tunnellösung in offener Bauweise umzusetzen. Der Tunnel soll etwa 350m nach dem südlichen Ende des Saalachtunnes beginnen und am Ende der geplanten Stützwand südlich von Dorfen enden. 

Kernforderung 4: Trinkwasserschutz

Die einschränkungslose Erhaltung und der größtmögliche Schutz der Trinkwasserversorgung Elkofen ist sicherzustellen. Durch eine Trassenverlagerung außerhalb des Schutzgebiets ist dies am wahrscheinlichsten sicherzustellen. Zwingend ist eine Durchquerung des Schutzgebietes außerhalb der Schutzzone II.

Lagerung und Abtransport des Aushubmaterials muss außerhalb des Schutzgebiets stattfinden.

Es muss der exakte Verlauf des Grundwasserleiters (Aquifer) durch umfassende hydrologische Untersuchungen belegt werden. Ein Abstand von Tunnelbauwerk zu Aquifer von 8m ist zwingend zu realisieren.

Es müssen mindestens 5 Grundwassermessstellen dauerhaft als Vorfeldmessstellen eingerichtet werden.

Kernforderung 5: Lärmschutzgestaltung

Unterschiedliche Gestaltung der Lärmschutzwände an Verkehrsstationen, zum Beispiel: Begrünung, transparente Wände (z.B. zur Schaffung von Sichtachsen im Bereich der Bahnsteige, bei Straßen- bzw. Personenunterführungen), sowie weitere innovative Gestaltungsansätze, solange Lärmschutz selbst durch die Gestaltungsvariationen nicht reduziert wird.

Kernforderung 6: Lärmschutz im Bereich Nettelkofen (Grafing)

Durch die Nähe zur Bahnstrecke (200m) wird durch die zu erwartenden Zugzahlen eine deutliche Steigerung der Lärmbelastung erwartet. Sollte sich aus der Anwendung der 16. BImSchV dennoch kein Lärmschutz im Bereich Nettelkofen (Grafing) ergeben, ist dieser trotzdem zwingend umzusetzen, da bei bestimmten Wetterlagen der Lärm unerträglich erscheint. Die neu zu errichtende Lärmschutzwand bei Grafing Bahnhof soll um 300m Richtung Kirchseeon in gleicher Höhe fortgesetzt werden.

Kernforderung 7: Lärmschutz im Bereich Grafing-Bahnhof / Pierstling

Im oben genannten Bereich, sind die bestehenden Lärmschutzwände auf Neubaustandard zu sanieren. Weiter sind die Lärmschutzwände insgesamt von der Staatstraße 2351 für ca. 150m Richtung Norden zu errichten.

Kernforderung 8: Erhalt der P&R Anlage West Grafing Bahnhof

Die P&R Anlage West in Grafing Bahnhof muss inklusive des barrierefreien Zugangs (Personenaufzug) in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben.

Umfahrung des Ballungsraums München

Unabhängig von den obenstehenden Ausführungen soll der Zulauf zum Brennerbasistunnel nicht ausschließlich durch den Ballungsraum München geführt werden. Die bereits existierende Strecke Rosenheim – Mühldorf soll dafür ausgebaut werden. Dafür ist eine Aufnahme in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans vorzunehmen.  Dies würde eine fairere Verteilung der Belastungen ermöglichen. Zudem würde der Ausbau die Ausfallsicherheit des Brenner-Nordzulaufs stärken.

Die Untersuchungen zeigen, dass immerhin ein Drittel der Züge, die über den Brenner verkehren werden, den Knoten München nicht anfahren müssen. Eine großräumige Umfahrung ist daher geboten.

Kernforderungen – Zusammenfassung in tabellarischer Form

 

KF-Nr.

Gemeinde/Kreis

Kernforderung

Kurzbeschreibung

Monetäre Bewertung/ Mehrkosten

1

Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen

Lärmschutz nach Lärmvorsorge

Alle Strecken im Bereich von Grafing bis Ostermünchen werden mit Lärmschutz nach Neubaustandard gemäß den Vorgaben der 16. BImSchV ausgerüstet, um alle Anwohnenden entsprechend vor Lärm schützen. Bestehender Lärmschutz ist entsprechend aufzuwerten. Besonders durch die frühere Inbetriebnahme des Brennerbasistunnels im Vergleich zur Inbetriebnahme der Neubaustrecke, werden die höheren Zugzahlen über ca. 10 Jahre über die Bestandstrecke abgewickelt. Zudem entstehen durch Störfälle auf der Neubaustrecke durch das Ausweichen der Züge auf die Bestandsstrecke erhöhte Lärmbelastungen am Bestand.

Erfolgt durch DB

2

 

Erschütterungsschutz nach Neubaustandard

Alle Strecken im Bereich von Grafing bis Ostermünchen werden mit Erschütterungsschutz nach Neubaustandard gemäß den Vorgaben der Din 4150 und der 24. BImSchV optimiert, um alle Anwohnenden entsprechend vor Erschütterungen zu schützen. Besonders durch die frühere Inbetriebnahme des Brennerbasistunnels im Vergleich zur Inbetriebnahme der Neubaustrecke, werden die höheren Zugzahlen über ca. 10 Jahre über die Bestandstrecke abgewickelt. Zudem entstehen durch Störfälle auf der Neubaustrecke durch das Ausweichen der Züge auf die Bestandsstrecke erhöhte Erschütterungsbelastungen am Bestand.

Erfolgt durch DB

3.1

Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen

Bestandsnahe Neubaustrecke und maximale Tunnelanteile

 

Zum Schutz von Mensch und Natur, sowie im Sinne der Wirtschaftlichkeit, muss die Neubaustrecke eng und parallel am Bestand realisiert werden. Maximale Tunnelanteile sind zudem Teil der Belastungsreduzierung für Mensch und Natur

Erfolgt durch DB

3.1.1

Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen

Umsetzung der Auswahltrasse türkis inklusive der Optimierung der Längsneigung auf die zulässigen 12,5 Promille und Verkleinerung des Brückenbauwerks im Atteltal von 1.370m auf ca. 515m und eine Reduzierung der Höhe von 28,5m auch ca. 20m

Im Sinne der verträglichsten Trasse für Mensch und Natur ist eine bestandsnahe, am besten bestandsparallele Trasse prüfen. Sollte sich diese Variante als die Beste herausstellen, ist diese zu realisieren.

Erfolgt durch DB

3.1.2

Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen

Einhausung des Bahnhofs Assling

Bei einer Realisierung der Trasse türkis, ist der Bahnhof in Assling einzuhausen, um die Belastung durch Lärmemissionen zu reduzieren.

Erfolgt durch DB

3.1b

Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen

Erarbeitung einer weiteren bestandsnahen / bestandparallelen Trasse

Die Bahn wird aufgefordert, dem Bundestag eine weitere bestandsnahe Trasse zum Entscheid als Alternative vorzulegen. Die neue Trasse am Bestand muss unter Ausschöpfung des Spielraums der verkehrlichen und betrieblichen Aufgabenstellung auf das unumgängliche Maß hin optimiert werden

Erfolgt durch DB

3.2

Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen

Trasse mit hohem Tunnelanteil

Allgemein sind alle potentiellen Tunnellösungen zu realisieren

Erfolgt durch DB

3.2.1

Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen

Tunnel Niclasreuth

Um den Flächenverbrauch, sowie die Belastung für Mensch und Umwelt zu minimieren und das Ortsbild in Niclasreuth möglichst zu erhalten, soll anstatt des Rahmenbauwerks eine Tunnellösung von ca. 800m realisiert werden

Erfolgt durch DB

3.2.2

Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen

Tunnel Dorfen

Um den Flächenverbrauch, sowie die Belastung für Mensch und Umwelt zu minimieren und das Ortsbild in Dorfen möglichst zu erhalten, soll anstatt der Troglösung eine Tunnellösung von ca. 750m realisiert werden

Erfolgt durch DB

4

Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen

Trinkwasserschutz

Größtmöglicher Schutz der Trinkwasserversorgung Elkofen ist sicherzustellen. Trassenverlagerung außerhalb des Schutzgebiets

Zwingend ist eine Durchquerung des Schutzgebietes außerhalb der Schutzzone II.

Lagerung und Abtransport des Aushubmaterials muss außerhalb des Schutzgebiets stattfinden.

Es muss der exakte Verlauf des Grundwasserleiters (Aquifer) durch umfassende hydrologische Untersuchungen belegt werden.

Es müssen mindestens 5 Grundwassermessstellen dauerhaft als Vorfeldmessstellen eingerichtet werden.

 

Erfolgt durch DB

5

Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen

Lärmschutz-gestaltung

·       Einsatz von transparenten Elementen in den Lärmschutzwänden im Bereich von Bahnhöfen sowie Straßen- und Personenunterführungen.

·       Innovative Gestaltung der Lärmschutzwände.

·       Bereich der Verkehrsstationen sollen Lichtbänder zur Herstellung von Sichtachsen zum Einsatz kommen.

Erfolgt durch DB

6

Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen

Lärmschutz

Im Bereich Nettelkofen wird Lärmschutz nach Neubaustandard gefordert. Die Lärmschutzwand bei Grafing Bhf wird um 300m in gleicher Höhe Richtung Kirchseeon verlängert, um die empfundene Lärmbelastung, vor allem durch die erhöhten Zugzahlen deutlich zu reduzieren. Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung steht  hier im Vordergrund.

Erfolgt durch DB

7

Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim, Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen

Lärmschutz im Bereich Grafing-Bahnhof / Pierstling

 

Im Bereich Pierstling, sind die bestehenden Lärmschutzwände auf Neubaustandard zu sanieren. Weiter sind die Lärmschutzwände insgesamt von der Staatstraße 2351 für ca. 150m Richtung Norden zu errichten.

 

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Erhalt der P&R Anlage West Grafing Bahnhof

 

Die P&R Anlage West in Grafing Bahnhof muss inklusive des barrierefreien Zugangs (Personenaufzug) in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben.

 

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&

angenommen

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