Vorberatung |
ULV-Ausschuss am 14.06.2023 ULV-Ausschuss am 29.11.2023 |
Sachvortragende(r): |
Sebastian Hallmann, Sachbearbeiter SG 17, Mobilität und Wirtschaft |
Der Landrat führt kurz in den Sachverhalt ein. Der Landkreis Ebersberg sei in den Planungen zur Umsetzung des Brennernordzulaufs geografisch von zwei Planungsabschnitten betroffen. Dem Planungsabschnitt 0 (PA0) und dem Planungsabschnitt 1 (PA1). Der PA 0 beschreibe die Strecke München Trudering bis Grafing und der PA 1 die Strecke Grafing bis Ostermünchen. Zur parlamentarischen Befassung sei es möglich, aus den betroffenen Regionen „Kernforderungen“ zu stellen. Diese Kernforderungen umfassen Maßnahmen, welche in den Planungen der Bahn keine Berücksichtigung gefunden haben. Ziel der Kernforderungen sei der maximale Lärm- und Erschütterungsschutz in den Kommunen sowie im PA 1 den Flächenverbrauch und die Durchschneidung der Landschaft durch die bestandsnahe Neubaustrecke so gering wie möglich zu gestalten. In der heutigen Sitzung gehe es darum einen Kompromiss zu erarbeiten, denn der Aßlinger Gemeinderat habe sich in seiner Sitzung am 21.11.2023 für die Optimierung der von der Bahn präferierten Trasse „Limone“ ausgesprochen. Jetzt fehle nur noch der Beschluss über die Kernforderungen zum PA 1 durch den Grafinger Stadtrat, der morgen tage. Es handle sich um ein „atmendes Dokument“, so der Landrat, in das bis zur finalen Version verschiedene Kernforderungen einfließen, wie z.B. die Anregungen von Alexander Höpler und die in der vorberatenden Sitzung des ULV-Ausschusses am 29.11.2023 vorgeschlagene Formulierung zum Schutz des Trinkwassers von KR Martin Lechner.
Sebastian Hallmann weist auf die folgenden ausliegenden Tischvorlagen hin:
1. Sitzungsvorlage der Stadt Grafing für den Bau- und Werkausschuss am 28.11.2023 sowie für den Stadtrat am 05.12.2023 (Anlage 4 zum Protokoll)
2. Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Gemeinderates Aßling vom 21.11.2023 (Anlage 5 zum Protokoll)
3. Kernforderung für die Parlamentarische Befassung für den Planungsabschnitt Trudering-Grafing (PA0) (Anlage 6 zum Protokoll)
4. Kernforderungen des Planungsabschnitts Grafing-Ostermünchen PA 1 (Anlage 7 zum Protokoll).
Sebastian
Hallmann informiert, dass Änderungen, die sich aufgrund des vorberatenden
ULV-Ausschusses am 29.11.2023 und des Beschlusses der Gemeinde Aßling ergeben
haben, in den ausliegenden Kernforderungen in gelber Schrift markiert seien.
Die
größte Herausforderung bei der Formulierung der Kernforderungen sei der
Streckenabschnitt um Aßling, so Sebastian Hallmann. Denn der Gemeinderat Aßling
fordere eine weitere bestandsnahe Trasse zum Entscheid als Alternative zur
Trasse ‚Türkis‘. Der eigentliche Grundgedanke der Kernforderungen sei aber, so
Sebastian Hallmann, die Trasse ‚Limone‘ in ihrer Form als Auswahltrasse zu
verbessern.
Sebastian
Hallmann hält anhand einer Präsentation (Anlage 8 zum Protokoll) einen
Sachvortrag zu den Kernforderungen zum PA1.
Die
von KR Martin Lechner vorgeschlagene Formulierung zum Schutz des Trinkwassers
finde sich bei Ziffer 4 ‚Trinkwasserschutz‘, so Sebastian Hallmann, wobei er
sich an die Formulierungen der Stadt Grafing orientiert habe.
KRin Waltraud Gruber äußert ihr Bedauern darüber, die überarbeiteten Kernforderungen erst heute als Tischvorlage erhalten zu haben. Sie vermisst in dem vorliegenden Dokument den Schutz von Biotopen und Landschaftsschutzgebieten entlang des PA 1, der, wie der Schutz des Trinkwassers als Kernforderung in der Sitzung des ULV-Ausschusses gefordert, in das Papier einfließen müsse. Zumal der Gemeinderat Aßling nach zweijähriger Beratung einen mehrheitlichen Beschluss gefasst habe, sollten deren Forderungen auch übernommen und dafür, um die Übersichtlichkeit zu wahren, die Trasse ‚Türkis‘ gestrichen werden.
Das Votum der Stadt Grafing sei noch erforderlich, so der Landrat. Der Kreistag werde in zwei Wochen über die finale Version entscheiden.
Im Namen der AfD-Kreistagsfraktion werde er dem Beschlussvorschlag zum PA 0 zustimmen, so KR Manfred Schmidt. Er bittet, den Beschlussvorschlag entsprechend der Anregung (Auslegungsfall statt Bemessungsfall) von Herrn Höpler zu Beginn der Sitzung noch zu ändern. Für den PA 1 komme ausschließlich die für Mensch, Natur und Landschaft bestmögliche Lösung und nicht zwingend die wirtschaftlichste in Betracht. Er plädiere daher für eine Komplett-Untertunnelung von Neubau- und Bestandsstrecke, natürlich unter strikter Beachtung der Wasserschutzbelange. Die dadurch verfügbaren ehemaligen Flächen könnten u.a. landwirtschaftlich genutzt werden und Bahn- und Erschütterungslärm entfalle gänzlich, ohne Kosten zu verursachen. Über die Finanzierung könne der Landkreis ohnedies nicht entscheiden, so KR Manfred Schmidt, da liege die Zuständigkeit beim Deutschen Bundestag. Seine Fraktion werde daher den Beschlussvorschlag zum PA 1 ablehnen.
KR Thomas Huber plädiert, neben den Kernforderungen zum PA 0 auch den Kernforderungen zum PA 1 zuzustimmen, da die Bahn einen Redaktionsschluss der regionalen Kernforderungen für Ende Januar 2024 vorgegeben habe. Somit sei dies die letzte Chance, wirkungsvoll Einfluss zu nehmen, um den Flächenverbrauch, die Durchschneidung der Landschaft sowie die Belastung für Mensch und Natur zu minimieren und den Bürgerinitiativen entlang der Strecke eine Stimme zu geben. Ihm wurde auf seine Nachfrage hin bestätigt, so KR Thomas Huber, dass die Forderungen des Gemeinderates Aßling keine Priorisierung pro ‚Limone‘, sondern eine Aufzählung sei. Er bedankt sich bei Sebastian Hallmann für die gute Herausarbeitung der Forderungen und deren gelungene tabellarische Aufzählung. Auf die Anregung von KRin Waltraud Gruber eingehend plädiert er, alle genau beschriebenen Trassen in den Kernforderungen zu belassen, für den Fall, dass eine im Rahmen des weiteren Projektverlaufs aus rechtlichen oder politischen Gründen gestrichen werde. Die durch den ULV-Ausschuss erfolgten Änderungen befürworte er und bittet, entsprechend den Anregungen von Herrn Höpler, unter der Kernforderung 1 ‚Lärmschutz nach Lärmvorsorge‘ auf Seite 2 statt dem ‚Bemessungsfall‘ den ‚Auslegungsfall‘ als Prognosezugzahl der Planfeststellung zu Grunde zu legen. Da der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages anscheinend eine andere Rechtsauffassung habe, schlage er vor, den in Klammer stehenden Text ‚nach bisheriger Rechtauffassung‘ auf der Seite 1 der jeweiligen Kernforderung 1 ‚Lärmschutz nach Lärmvorsorge‘ zum PA 0 und PA 1 zu streichen.
KR Alexander Müller verstehe die regionalen als auch die gesamteuropäischen Belange, aber der Landkreis müsse auch an das große Ganze denken. Unstrittig sei für ihn die Kernforderung einer maximalen Lärmvorsorge nach Neubaustandard auf der gesamten Strecke, auch am Altbestand von Grafing-Bahnhof bis Trudering, vor allem aufgrund der steigenden Zugzahlen im Fern- und Güterverkehr. Um der Zukunft gerecht zu werden, brauche es aber eine Trasse nach europäischen Schnellzugstandard, so KR Alexander Müller, auf der Schnellzüge mit maximaler Geschwindigkeit fahren können.
Als gewählte Vertretung der Kreisbürgerinnen und Kreisbürger habe der Kreistag die Aufgabe, deren Interessen zu vertreten, so der Landrat.
KR und Bürgermeister der Stadt Grafing Christian Bauer verweist auf die als Tischvorlage ausliegenden Kernforderungen der Stadt Grafing, über die der Stadtrat morgen entscheiden werde. Die Stadt Grafing unterstütze in ihren Forderungen den Ausbau der Bestandstrasse und werde sich voraussichtlich den übergemeindlichen Kernforderungen – ergänzt um ihre zentralen Forderungen, wie z.B. den größtmöglichen Schutz des Wasserschutzgebietes der Trinkwasserversorgung als auch die aktiven Lärmschutzmaßnahmen – anschließen.
Sebastian Hallmann verweist auf die ausliegenden überarbeiteten Kernforderungen 1 ‚Lärmschutz nach Lärmvorsorge‘ zum PA 0 und PA 1, in denen der durchzusetzende rechtliche Anspruch auf Lärmschutz nach Neubaustandard auf allen Schienenstrecken begründet und der Trinkwasserschutz beim PA 1 unter der Ziffer 4 aufgenommen wurde.
KRin Waltraud Gruber habe eine Diskrepanz zwischen dem Text im Dokument der Kernforderungen PA 1 zur Ziffer 4 ‚Trinkwasserschutz‘, dem Formulierungsvorschlag von KR Martin Lechner in der letzten Sitzung des ULV-Ausschusses zum Schutz der im Landkreis Ebersberg vorhandenen Wasserschutzgebiete und dem Grafinger Beschluss des Bau- und Werkausschusses gefunden, der lautet: „Einschränkungslose Erhaltung und größtmöglicher Schutz der Trinkwasserversorgung Elkofen, bestmöglich durch Trassenverlagerung außerhalb des Schutzgebietes. Soweit eine Trassenführung im Schutzgebiet unumgänglich ist, a) ist die Durchquerung zwingend unterirdisch auszuführen (Tunnellösung) (in der Vorplanung durch Verlängerung des „Salachtunnels“ schon berücksichtigt)“. Ihres Erachtens sei der gefasste Grafinger Beschluss „weicher“, als die Forderung von KR Martin Lechner. Sie beantragt, wie bereits von ihrer Fraktion in der Sitzung des ULV-Ausschusses gefordert, neben dem Trinkwasserschutz prioritär auch den Schutz von Biotopen und Landschaftsschutzgebieten zu fordern.
Sebastian Hallmann erklärt, dass die Kernforderungen kurz, aber so präzise wie möglich gestellt werden müssen. Die Forderung einer Untertunnelung habe nicht die genauen Informationen um monetär bewertet werden zu können.
KRin Waltraud Gruber präferiere die Formulierung des Grafinger Beschlusses zum Schutz der Trinkwasserversorgung und bittet diese in die Kernforderungen zu übernehmen.
Der Landrat informiert über den einstimmig gefassten Beschluss des ULV-Ausschusses, den Formulierungsvorschlag von KR Martin Lechner in den Prozess mitaufzunehmen und das Votum der Stadt Grafing noch abwarten zu wollen. Die vorliegenden Kernforderungen zum PA 1 würden nun die Trasse ‚Türkis‘ als auch den von der Gemeinde Aßling mehrheitlich beschlossenen bestandsparallelen Trassenbau als neue Alternativtrasse enthalten.
Da die Trasse ‚Türkis‘ aktuell die einzig monetäre bestandsnahe Trasse sei, so Sebastian Hallmann, habe er diese in den Kernforderungen belassen.
Sebastian Hallmann beantwortet zufriedenstellend Verständnisfragen aus dem Gremium zum Lärm- und Wasserschutz.
KRin Dr. Renate Glaser bittet in den Kernforderungen noch den gesundheitlichen Schutz der an der Strecke wohnenden Bevölkerung aufzunehmen.
Der Landrat fasst das Beratungsergebnis zu den Kernforderungen des Planungsabschnitts 0 (PA 0) wie folgt zusammen:
Auf Basis der Tischvorlagen wird auf der Seite 1 der Kernforderung 1: ‚Lärmschutz nach Lärmvorsorge‘ im gelb markierten Text der in Klammern stehende Wortlaut (nach bisheriger Rechtauffassung) gestrichen und auf der Seite 2 das Wort ‚Bemessungsfall‘ durch ‚Auslegungsfall‘ ersetzt.
Der Landrat stellt den geänderten Beschlussvorschlag zum PA 0 zur Abstimmung.
Der Landrat fasst das Beratungsergebnis zu den Kernforderungen des Planungsabschnitts 1 (PA 1) wie folgt zusammen:
Auf Basis der Tischvorlage wird auf der Seite 1 der Kernforderung 1: ‚Lärmschutz nach Lärmvorsorge‘ der in Klammern stehende Wortlaut im gelb markierten Text (nach bisheriger Rechtsauffassung) ebenfalls gestrichen. Auf Seite 2 der Kernforderung 3: Bestandsnahe Neubaustrecke sowie maximale Tunnelanteile wird im Einführungssatz „Um den Flächenverbrauch und die Durchschneidung der Landschaft so gering wie möglich zu gestalten, sowie die Belastung für Mensch und Natur zu minimieren“ der Halbsatz „und im Besonderen zum Schutz von Biotopen und Landschaftsschutzgebieten, (…)“ eingefügt.
Der Landrat stellt den geänderten Beschlussvorschlag zum PA 1 zur Abstimmung.
Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgende Beschlüsse:
Dem Kreistag werden folgende Beschlüsse vorgeschlagen:
1.
Die
Kernforderungen für die Parlamentarische Befassung für den Planungsabschnitt
Trudering–Grafing (PA0) werden wie folgt beschlossen.
Kernforderungen des Planungsabschnitts
Trudering–Grafing (PA0)
Vorbemerkung:
Eine Nutzung der S-Bahngleise durch den Regelbetrieb des Güter- und
Fernverkehrs ist auszuschließen. Ausgehend davon, dass es nach Aussage der
Projektverantwortlichen der DB zu keinen Mischverkehren auf den
Nahverkehrsgleisen kommt, mithin der S-Bahn-Betrieb keinen Einschränkungen –
weder aktuell noch in einer etwaigen perspektivischen Entwicklung – unterliegen
wird, wird folgender Forderungskatalog aufgestellt:
Kernforderung
1: Lärmschutz nach Lärmvorsorge
Gemeinsam
ist den Planungsräumen PA 0-4, dass in allen Abschnitten eine deutliche
Steigerung der Zugzahlen angestrebt wird. Die je nach Planungsraum
unterschiedlichen baulichen Eingriffe können dazu führen, dass entlang der
Streckenabschnitte Lärmschutzmaßnahmen in unterschiedlicher Qualität umgesetzt
werden.
In
den Neubauabschnitten bzw. in Abschnitten, in denen sich aufgrund eines
erheblichen baulichen Eingriffs in die Strecke eine wesentliche Änderung im
Sinne der 16. BImSchV ergibt, ist die DB Netz AG gesetzlich verpflichtet,
Maßnahmen zur Lärmvorsorge zur Einhaltung der (strengen) Grenzwerte der 16.
BImSchV umzusetzen.
Nach
derzeitiger Planung sind im Streckenabschnitt PA 0 keine (nach bisheriger
Rechtauffassung) erheblichen baulichen Eingriffe vorgesehen. Dies
würde nicht nur zu dem unbilligen Ergebnis führen, dass entlang der
Streckenabschnitte Lärmschutzmaßnahmen in unterschiedlicher Qualität umgesetzt
werden und die Bürger*innen in unterschiedlichem Maß vor Bahnlärm geschützt
werden, sondern auch nicht den zu erwartenden Zugzahlen entsprechen, da die
Berechnungsgrundlage zur Begründung von Lärmschutz auf Zugzahlen aus dem Jahr
2015 fundiert. Nachdem in allen Planungsräumen mit einer erheblichen Steigerung
der Zugzahlen zu rechnen ist, ist diese Ungleichbehandlung der Bevölkerung
nicht vermittelbar. Zudem wurde die Fernwirkungen der Neubaugleise, mit der
Wirkung der Gesamtkapazitätssteigerung von Kiefersfelden bis München-Trudering
nicht in die Betrachtung aufgenommen. Aus Sicht der betroffenen
Gebietskörperschaften könnte sich dadurch ein durchzusetzender rechtlicher
Anspruch auf Lärmschutz nach Neubaustandard auf allen Schienenstrecken
begründen.
Daher
fordern die kommunalen Gebietskörperschaften entlang des PA 0, dass die mittels
Blockverdichtung zu ertüchtigende Bestandsstrecke Grafing – München-Trudering
aus Gründen der Gleichbehandlung wie die sich anschließenden Neu- und
Ausbaustrecken behandelt wird und spätestens bis zur Inbetriebnahme des
European Train Control System (ETCS) ganzheitlich Maßnahmen zur Lärmvorsorge
gemäß den Vorgaben der 16. BImSchV umgesetzt werden.
Nach
Aussage der Projektverantwortlichen der DB werden voraussichtlich Ende des
Jahres 2023 die Zugzahlen der Bedarfsplanüberprüfung für den Prognosehorizont
2040 vorliegen. Diese werden den weiteren Planungsphasen und insbesondere der
Dimensionierung des geforderten Lärmschutzes zugrunde gelegt. Sollten die
aktualisierten Prognosezugzahlen zum Zeitpunkt der Planfeststellung nicht
vorliegen, muss der Bemessungsfall Auslegungsfall zu Grunde gelegt werden.
Kernforderung 2: Erschütterungsschutz
entsprechend Neubaustandard
Äquivalent
zur Argumentation der Kernforderung 1: Lärmschutz nach Lärmvorsorge, fordern
die Gebietskörperschaften entlang des PA 0 im Sinne der Gleichberechtigung,
auch den Erschütterungsschutz im Bereich des PA 0 entsprechend dem
Erschütterungsschutz einer Neu- bzw. Ausbaustrecke, auf Basis der DIN 4150 für
Erschütterungen und anhand der 24. BImSchV für den sekundären Luftschall,
umzusetzen.
Kernforderung
3: Lärmschutzgestaltung
Unterschiedliche
Gestaltung der Lärmschutzwände an Verkehrsstationen, zum Beispiel: Begrünung,
transparente Wände (z.B. zur Schaffung von Sichtachsen im Bereich der
Bahnsteige, bei Straßen- bzw. Personenunterführungen), sowie weitere innovative
Gestaltungsansätze, solange der Lärmschutz selbst durch die
Gestaltungsvariationen nicht reduziert wird.
Umfahrung
des Ballungsraums München
Unabhängig
von den obenstehenden Ausführungen soll der Zulauf zum Brennerbasistunnel nicht
ausschließlich durch den Ballungsraum München geführt werden. Die bereits
existierende Strecke Rosenheim – Mühldorf soll dafür ausgebaut werden. Dafür
ist eine Aufnahme in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans
vorzunehmen. Dies würde eine fairere
Verteilung der Belastungen ermöglichen. Zudem würde der Ausbau die
Ausfallsicherheit des Brenner-Nordzulaufs stärken.
Die
Untersuchungen zeigen, dass immerhin ein Drittel der Züge, die über den Brenner
verkehren werden, den Knoten München nicht anfahren müssen. Eine großräumige
Umfahrung ist daher geboten.
Kernforderungen
– Zusammenfassung in tabellarischer Form
KF-Nr. |
Gemeinde/Kreis |
Kernforderung |
Kurzbeschreibung |
Monetäre
Bewertung/ Mehrkosten |
1 |
Landeshauptstadt München, Landkreis
München, Haar, Grasbrunn, Landkreis Ebersberg, Vaterstetten, Zorneding,
Kirchseeon, Grafing, |
Lärmschutz nach Lärmvorsorge |
Die Strecke im
Bereich von München–Trudering bis Grafing (PA 0) wird mit Lärmschutz nach
Neubaustandard gemäß den Vorgaben der 16. BImSchV ausgerüstet, um die
Anwohnenden besser vor Lärm zu schützen. |
Erfolgt durch DB |
2 |
Landeshauptstadt München, Landkreis
München, Haar, Grasbrunn, Landkreis Ebersberg, Vaterstetten, Zorneding,
Kirchseeon, Grafing |
Erschütterungsschutz entsprechend
Neubaustandard |
Die Strecke im
Bereich von München–Trudering bis Grafing (PA 0) wird mit
Erschütterungsschutz nach Neubaustandard gemäß den Vorgaben der DIN 4150 und
der 24. BImSchV optimiert, um die Anwohnenden besser vor Erschütterungen und
sekundärem Luftschall zu schützen. |
Erfolgt durch DB |
3 |
Landeshauptstadt München, Landkreis
München, Haar, Grasbrunn, Landkreis Ebersberg, Vaterstetten, Zorneding,
Kirchseeon, Grafing |
Lärmschutz-gestaltung |
·
Einsatz
von transparenten Elementen in den Lärmschutzwänden im Bereich von Bahnhöfen
sowie Straßen- und Personenunterführungen. ·
Innovative
Gestaltung der Lärmschutzwände. ·
Im
Bereich der Verkehrsstationen sollen Lichtbänder zur Herstellung von
Sichtachsen zum Einsatz kommen. |
Erfolgt durch DB |
& |
einstimmig angenommen |
Ja 13 Nein
0 Anwesend 13
|
2.
Die Kernforderungen
für die Parlamentarische Befassung des Planungsabschnitts Grafing-Ostermünchen
PA1 werden wie folgt beschlossen:
Kernforderungen des
Planungsabschnitts Grafing-Ostermünchen PA1
Vorbemerkung:
Um negative Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr zu vermeiden, ist eine
Nutzung der Bestandstrecke durch den Regelbetrieb des Güter- und Fernverkehrs
möglichst auszuschließen. Ausgehend davon, dass der Fern- und Güterverkehr im Regelbetrieb
überwiegend über die Neubaustrecke abgewickelt wird, wird folgender
Forderungskatalog aufgestellt:
Kernforderung
1: Lärmschutz nach Lärmvorsorge
Gemeinsam
ist den Planungsräumen PA 0-4, dass in allen Abschnitten eine deutliche
Steigerung der Zugzahlen angestrebt wird. Die je nach Planungsraum
unterschiedlichen baulichen Eingriffe können dazu führen, dass entlang der
Streckenabschnitte Lärmschutzmaßnahmen in unterschiedlicher Qualität umgesetzt
werden.
In
den Neubauabschnitten bzw. in Abschnitten, in denen sich aufgrund eines
erheblichen baulichen Eingriffs in die Strecke eine wesentliche Änderung im
Sinne der 16. BImSchV ergibt, ist die DB Netz AG gesetzlich verpflichtet,
Maßnahmen zur Lärmvorsorge zur Einhaltung der (strengen) Grenzwerte der 16.
BImSchV umzusetzen.
Nach
derzeitiger Planung sind im Streckenabschnitt PA 1 an der Bestandsstrecke keine
(nach bisheriger
Rechtauffassung) erheblichen baulichen Eingriffe vorgesehen. Dies
würde nicht nur zu dem unbilligen Ergebnis führen, dass entlang der
Streckenabschnitte Lärmschutzmaßnahmen in unterschiedlicher Qualität umgesetzt
werden und die Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichem Maß vor Bahnlärm
geschützt werden, sondern auch nicht den zu erwartenden Zugzahlen entsprechen,
da die Berechnungsgrundlage zur Begründung von Lärmschutz auf Zugzahlen aus dem
Jahr 2015 fundiert. Nachdem in allen Planungsräumen mit einer erheblichen
Steigerung der Zugzahlen zu rechnen ist, ist diese Ungleichbehandlung der
Bevölkerung nicht vermittelbar. Zudem wurde die Fernwirkungen der Neubaugleise,
mit der Wirkung der Gesamtkapazitätssteigerung von Kiefersfelden bis
München-Trudering nicht in die Betrachtung aufgenommen. Aus Sicht der
betroffenen Gebietskörperschaften könnte sich dadurch ein durchzusetzender
rechtlicher Anspruch auf Lärmschutz nach Neubaustandard auf allen
Schienenstrecken begründen.
Daher
fordern die kommunalen Gebietskörperschaften entlang des PA 1, unabhängig von
der Trassenauswahl, dass alle Schienenstrecken wie die Neubaustrecken behandelt
werden und spätestens bis zur Inbetriebnahme des European Train Control System
(ETCS) ganzheitlich an allen Schienenwegen im Bestand Maßnahmen zur
Lärmvorsorge gemäß den Vorgaben der 16. BImSchV umgesetzt werden. Alle
vorhandenen Lärmschutzwände, welche nicht dem Stand der Lärmvorsorge
entsprechen, sind aufzuwerten oder neu zu errichten.
Nach
Aussage der Projektverantwortlichen der DB werden voraussichtlich Ende des
Jahres 2023 die Zugzahlen der Bedarfsplanüberprüfung für den Prognosehorizont
2040 vorliegen. Diese werden den weiteren Planungsphasen und insbesondere der
Dimensionierung des geforderten Lärmschutzes zugrunde gelegt. Sollten die
aktualisierten Prognosezugzahlen zum Zeitpunkt der Planfeststellung nicht
vorliegen, muss der Bemessungsfall Auslegungsfall zu Grunde gelegt werden.
Kernforderung 2: Erschütterungsschutz
entsprechend Neubaustandard
Äquivalent
zur Argumentation der Kernforderung 1: Lärmschutz nach Lärmvorsorge, fordern
die Gebietskörperschaften entlang des PA 1 im Sinne der Gleichberechtigung,
auch den Erschütterungsschutz der Bestandsstrecke im PA 1 entsprechend dem
Erschütterungsschutz einer Neubaustrecke, auf Basis der Din 4150 für
Erschütterungen und anhand der 24. BImSchV für den sekundären Luftschall, zu
optimieren.
Kernforderung 3: Bestandsnahe Neubaustrecke
sowie maximale Tunnelanteile
Um
den Flächenverbrauch und die Durchschneidung der Landschaft so gering wie
möglich zu gestalten, sowie die Belastung für Mensch und Natur zu minimieren und im Besonderen zum Schutz von
Biotopen und Landschaftsschutzgebieten, fordern die
Gebietskörperschaften entlang des PA 1 eine Streckenführung der Neubaustrecke
möglichst nah am Bestand, sowie die maximale Anzahl an Tunnellösungen.
3.1
Bestandsnaher - bestandsparalleler Ausbau (Trasse türkis und neue Alternativtrasse)
3.1.
Die Trasse türkis ist dem Bundestag in optimierter Form als alternative Option
zur Trasse limone zum Beschluss vorzulegen. Im Sinne des kleinsten
Flächenverbrauchs und der geringsten Durchschneidung der Landschaft, ist ein
Neubau nah am Bestand umzusetzen. Die Gebietskörperschaften im PA 1 fordern
eine bestandsnahe Umsetzung der Neubaustrecke, wie sie mit der Trasse türkis im
Trassenauswahlverfahren vorgestellt wurde. Mögliche Optimierungen der Trasse
türkis durch Ausnutzung der maximal zulässigen Längsneigung von 12,5 Promille,
die damit verbundene Verkürzung des Brückenbauwerks im Atteltal (3.1.1) sowie
die Einhausung des Bahnhofs Assling (3.1.2) sind bei der Bewertung zu
berücksichtigen.
3.1b
Die
Bahn wird aufgefordert, dem Bundestag eine weitere bestandsnahe Trasse zum
Entscheid als Alternative vorzulegen. Die neue Trasse am Bestand muss unter
Ausschöpfung des Spielraums der verkehrlichen und betrieblichen
Aufgabenstellung auf das unumgängliche Maß hin optimiert werden. Die Gleise sind
in möglichst enger Parallellage zum Bestand zu realisieren. Brücken und
Dammbauwerke sollen klein gehalten werden und Insellagen vermieden werden.
3.2
Trasse mit hohem Tunnelanteil
Die
Gebietskörperschaften im PA 1 fordern folgende Tunnellösungen bei der Umsetzung
der Trasse limone, um die Belastungen für Mensch und Natur zu minimieren.
3.2.1
Die Gebietskörperschaften im PA 1 fordern, statt des geplanten Rahmenbauwerks
in Niclasreuth, eine Tunnellösung von ca800m entsprechend der vor Ort
herrschenden topografischen Möglichkeiten, um das Ortsbild möglichst zu
erhalten und die Belastungen für die Anwohner zu minimieren. Die Tunnellösung
in offener Bauweise soll jeweils 400m nördlich und südlich der Querung der
Dorfstraße in Niclasreuth umgesetzt werden.
3.2.2
Die Gebietskörperschaften im PA 1 fordern, statt einer Troglösung bei Dorfen
eine Tunnellösung in offener Bauweise umzusetzen. Der Tunnel soll etwa 350m
nach dem südlichen Ende des Saalachtunnes beginnen und am Ende der geplanten
Stützwand südlich von Dorfen enden.
Kernforderung 4:
Trinkwasserschutz
Die einschränkungslose Erhaltung und der größtmögliche Schutz der
Trinkwasserversorgung Elkofen ist sicherzustellen. Durch eine Trassenverlagerung
außerhalb des Schutzgebiets ist dies am wahrscheinlichsten sicherzustellen.
Zwingend ist eine Durchquerung des Schutzgebietes außerhalb der Schutzzone II.
Lagerung und Abtransport des Aushubmaterials muss außerhalb des
Schutzgebiets stattfinden.
Es muss der exakte Verlauf des Grundwasserleiters (Aquifer) durch
umfassende hydrologische Untersuchungen belegt werden. Ein Abstand von
Tunnelbauwerk zu Aquifer von 8m ist zwingend zu realisieren.
Es müssen mindestens 5 Grundwassermessstellen dauerhaft als
Vorfeldmessstellen eingerichtet werden.
Kernforderung 5:
Lärmschutzgestaltung
Unterschiedliche
Gestaltung der Lärmschutzwände an Verkehrsstationen, zum Beispiel: Begrünung,
transparente Wände (z.B. zur Schaffung von Sichtachsen im Bereich der Bahnsteige,
bei Straßen- bzw. Personenunterführungen), sowie weitere innovative
Gestaltungsansätze, solange Lärmschutz selbst durch die Gestaltungsvariationen
nicht reduziert wird.
Kernforderung 6: Lärmschutz im Bereich
Nettelkofen (Grafing)
Durch
die Nähe zur Bahnstrecke (200m) wird durch die zu erwartenden Zugzahlen eine
deutliche Steigerung der Lärmbelastung erwartet. Sollte sich aus der Anwendung
der 16. BImSchV dennoch kein Lärmschutz im Bereich Nettelkofen (Grafing)
ergeben, ist dieser trotzdem zwingend umzusetzen, da bei bestimmten Wetterlagen
der Lärm unerträglich erscheint. Die neu zu errichtende Lärmschutzwand bei
Grafing Bahnhof soll um 300m Richtung Kirchseeon in gleicher Höhe fortgesetzt
werden.
Kernforderung 7: Lärmschutz im Bereich
Grafing-Bahnhof / Pierstling
Im
oben genannten Bereich, sind die bestehenden Lärmschutzwände auf Neubaustandard
zu sanieren. Weiter sind die Lärmschutzwände insgesamt von der Staatstraße 2351
für ca. 150m Richtung Norden zu errichten.
Kernforderung 8: Erhalt
der P&R Anlage West Grafing Bahnhof
Die
P&R Anlage West in Grafing Bahnhof muss inklusive des barrierefreien
Zugangs (Personenaufzug) in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben.
Umfahrung des
Ballungsraums München
Unabhängig von den obenstehenden
Ausführungen soll der Zulauf zum Brennerbasistunnel nicht ausschließlich durch
den Ballungsraum München geführt werden. Die bereits existierende Strecke
Rosenheim – Mühldorf soll dafür ausgebaut werden. Dafür ist eine Aufnahme in
den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans vorzunehmen. Dies würde eine fairere Verteilung der
Belastungen ermöglichen. Zudem würde der Ausbau die Ausfallsicherheit des
Brenner-Nordzulaufs stärken.
Die Untersuchungen zeigen, dass immerhin ein
Drittel der Züge, die über den Brenner verkehren werden, den Knoten München
nicht anfahren müssen. Eine großräumige Umfahrung ist daher geboten.
Kernforderungen – Zusammenfassung in tabellarischer Form
KF-Nr. |
Gemeinde/Kreis |
Kernforderung |
Kurzbeschreibung |
Monetäre
Bewertung/ Mehrkosten |
1 |
Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim,
Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Lärmschutz nach Lärmvorsorge |
Alle Strecken im
Bereich von Grafing bis Ostermünchen werden mit Lärmschutz nach
Neubaustandard gemäß den Vorgaben der 16. BImSchV ausgerüstet, um alle
Anwohnenden entsprechend vor Lärm schützen. Bestehender Lärmschutz ist
entsprechend aufzuwerten. Besonders durch die frühere Inbetriebnahme des
Brennerbasistunnels im Vergleich zur Inbetriebnahme der Neubaustrecke, werden
die höheren Zugzahlen über ca. 10 Jahre über die Bestandstrecke abgewickelt.
Zudem entstehen durch Störfälle auf der Neubaustrecke durch das Ausweichen
der Züge auf die Bestandsstrecke erhöhte Lärmbelastungen am Bestand. |
Erfolgt durch DB |
2 |
|
Erschütterungsschutz nach Neubaustandard |
Alle Strecken im
Bereich von Grafing bis Ostermünchen werden mit Erschütterungsschutz nach
Neubaustandard gemäß den Vorgaben der Din 4150 und der 24. BImSchV optimiert,
um alle Anwohnenden entsprechend vor Erschütterungen zu schützen. Besonders
durch die frühere Inbetriebnahme des Brennerbasistunnels im Vergleich zur
Inbetriebnahme der Neubaustrecke, werden die höheren Zugzahlen über ca. 10
Jahre über die Bestandstrecke abgewickelt. Zudem entstehen durch Störfälle
auf der Neubaustrecke durch das Ausweichen der Züge auf die Bestandsstrecke
erhöhte Erschütterungsbelastungen am Bestand. |
Erfolgt durch DB |
3.1 |
Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim,
Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Bestandsnahe
Neubaustrecke und maximale Tunnelanteile |
Zum Schutz von
Mensch und Natur, sowie im Sinne der Wirtschaftlichkeit, muss die
Neubaustrecke eng und parallel am Bestand realisiert werden. Maximale
Tunnelanteile sind zudem Teil der Belastungsreduzierung für Mensch und Natur |
Erfolgt durch DB |
3.1.1 |
Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim,
Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Umsetzung der
Auswahltrasse türkis inklusive der Optimierung der Längsneigung auf die
zulässigen 12,5 Promille und Verkleinerung des Brückenbauwerks im Atteltal
von 1.370m auf ca. 515m und eine Reduzierung der Höhe von 28,5m auch ca. 20m |
Im Sinne der
verträglichsten Trasse für Mensch und Natur ist eine bestandsnahe, am besten
bestandsparallele Trasse prüfen. Sollte sich diese Variante als die Beste
herausstellen, ist diese zu realisieren. |
Erfolgt durch DB |
3.1.2 |
Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim,
Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Einhausung des
Bahnhofs Assling |
Bei einer
Realisierung der Trasse türkis, ist der Bahnhof in Assling einzuhausen, um die
Belastung durch Lärmemissionen zu reduzieren. |
Erfolgt durch DB |
3.1b |
Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim,
Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Erarbeitung einer
weiteren bestandsnahen / bestandparallelen Trasse |
Die Bahn wird aufgefordert,
dem Bundestag eine weitere bestandsnahe Trasse zum Entscheid als Alternative
vorzulegen. Die neue Trasse am Bestand muss unter Ausschöpfung des Spielraums
der verkehrlichen und betrieblichen Aufgabenstellung auf das unumgängliche
Maß hin optimiert werden |
Erfolgt durch DB |
3.2 |
Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim,
Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Trasse mit hohem
Tunnelanteil |
Allgemein sind
alle potentiellen Tunnellösungen zu realisieren |
Erfolgt durch DB |
3.2.1 |
Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim,
Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Tunnel Niclasreuth |
Um den
Flächenverbrauch, sowie die Belastung für Mensch und Umwelt zu minimieren und
das Ortsbild in Niclasreuth möglichst zu erhalten, soll anstatt des Rahmenbauwerks
eine Tunnellösung von ca. 800m realisiert werden |
Erfolgt durch DB |
3.2.2 |
Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim,
Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Tunnel Dorfen |
Um den
Flächenverbrauch, sowie die Belastung für Mensch und Umwelt zu minimieren und
das Ortsbild in Dorfen möglichst zu erhalten, soll anstatt der Troglösung
eine Tunnellösung von ca. 750m realisiert werden |
Erfolgt durch DB |
4 |
Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim,
Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Trinkwasserschutz |
Größtmöglicher Schutz der
Trinkwasserversorgung Elkofen ist sicherzustellen. Trassenverlagerung
außerhalb des Schutzgebiets Zwingend ist eine Durchquerung des
Schutzgebietes außerhalb der Schutzzone II. Lagerung und Abtransport des Aushubmaterials
muss außerhalb des Schutzgebiets stattfinden. Es muss der exakte Verlauf des
Grundwasserleiters (Aquifer) durch umfassende hydrologische Untersuchungen
belegt werden. Es müssen mindestens 5
Grundwassermessstellen dauerhaft als Vorfeldmessstellen eingerichtet werden. |
Erfolgt durch DB |
5 |
Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim,
Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Lärmschutz-gestaltung |
·
Einsatz
von transparenten Elementen in den Lärmschutzwänden im Bereich von Bahnhöfen
sowie Straßen- und Personenunterführungen. ·
Innovative
Gestaltung der Lärmschutzwände. ·
Bereich
der Verkehrsstationen sollen Lichtbänder zur Herstellung von Sichtachsen zum
Einsatz kommen. |
Erfolgt durch DB |
6 |
Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim,
Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Lärmschutz |
Im Bereich
Nettelkofen wird Lärmschutz nach Neubaustandard gefordert. Die Lärmschutzwand
bei Grafing Bhf wird um 300m in gleicher Höhe Richtung Kirchseeon verlängert,
um die empfundene Lärmbelastung, vor allem durch die erhöhten Zugzahlen
deutlich zu reduzieren. Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung steht hier im Vordergrund. |
Erfolgt durch DB |
7 |
Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim,
Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Lärmschutz im Bereich Grafing-Bahnhof /
Pierstling |
Im
Bereich Pierstling, sind die bestehenden Lärmschutzwände auf Neubaustandard
zu sanieren. Weiter sind die Lärmschutzwände insgesamt von der Staatstraße
2351 für ca. 150m Richtung Norden zu errichten. |
Erfolgt durch DB |
8 |
Landkreis Ebersberg, Landkreis Rosenheim,
Kirchseeon, Grafing, Bruck, Aßling, Ostermünchen |
Erhalt der P&R Anlage West Grafing
Bahnhof |
Die
P&R Anlage West in Grafing Bahnhof muss inklusive des barrierefreien
Zugangs (Personenaufzug) in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben. |
Erfolgt durch DB |
& |
angenommen |
Ja 12 Nein
1 Anwesend 13
|