Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 29.11.2023, TOP 5

Der Landrat führt kurz in das Thema ein.

Ein Sachvortrag durch den anwesenden Sachbearbeiter Sebastian Hallmann ist nicht gewünscht.

Es folgt keine Wortmeldung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

  1. Der Landrat wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung über die gemeinschaftliche Etablierung und Sicherstellung eines öffentlichen Bikesharing-Systems von Gebietskörperschaften im Gebiet des Münchner Verkehrsverbundes (im Folgenden: Zweckvereinbarung) abzuschließen.
  2. Vom Entwurf darf abgewichen werden, soweit die Abweichungen nur unwesentlich sind und dies aufgrund von Anmerkungen der Aufsichtsbehörde, des Finanzamtes oder ähnlicher Stellen aufgrund einer steuerlichen Prüfung, aufgrund weiterer Abstimmungen zwischen den Projektbeteiligten oder aus vergleichbaren Gründen erforderlich ist.
  3. Der Landrat wird ermächtigt, die Landeshauptstadt München zu bevollmächtigen, Willenserklärungen anderer Gebietskörperschaften, die den Abschluss, die Änderung oder die Beendigung der Zweckvereinbarung betreffen, mit Wirkung für und gegen den Landkreis Ebersberg zu empfangen.
  4. Der Landrat wird ermächtigt, nach Abschluss der Zweckvereinbarung diese zu ändern, soweit die Änderungen nur unwesentlich sind und diese aufgrund von Anmerkungen der Aufsichtsbehörde, des Finanzamtes oder ähnlicher Stellen, aufgrund einer steuerlichen Prüfung oder aus vergleichbaren Gründen erforderlich ist.
  5. Der Landrat wird ermächtigt, nach Abschluss der Zweckvereinbarung einzelne oder mehrere Basisgebietskörperschaften bzw. einzelne oder mehrere Optionsgebietskörperschaften sowie einzelne oder mehrere Landkreise, die Gesellschafter der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) sind unter den in der Zweckvereinbarung festgelegten Voraussetzungen als Vertragsparteien in die Zweckvereinbarung aufzunehmen und die Zweckvereinbarung jeweils entsprechend zu ändern.