Sitzung: 29.11.2023 ULV-Ausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Vorlage: 2023/1109
Vorberatung |
ULV Ausschuss am 26.04.2023 Kreistag am 15.05.2023 ULV Ausschuss am 26.09.2023 |
Sachvortragende(r): |
Sebastian Hallmann, Sachbearbeiter SG 17, Mobilität und Wirtschaft |
Sebastian Hallmann informiert in
seinem kurzen Sachvortrag über die Verlängerung der Allgemeinverfügung zum
Deutschlandticket sowie deren Abrechnungsmodus (45a Mittel).
Es folgt keine Wortmeldung.
Der ULV-Ausschuss fasst
folgenden Beschluss:
Dem Kreis und
Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender
Beschluss vorgeschlagen:
1. Der
Landrat wird ermächtigt, die Allgemeinverfügung zum Deutschlandticket vom 01.05.2023
zum 01.01.2024 mit der Wirkungsdauer bis 30.04.2024 zu erlassen.
2. Der
Landrat wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung vom 01.05.2023 mit den
Landkreisen Mühldorf und Rosenheim zur Abrechnung Deutschlandticket vom
01.05.2023 zum 01.01.2024 mit der Wirkungsdauer bis 30.04.2024 zu erlassen.
3. Der
Landrat wird ermächtigt, zur Abrechnung der 45a Mittel, entweder mit den
jeweiligen Verkehrsunternehmen einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDa)
abzuschließen, oder eine entsprechende Allgemeinverfügung zur Abrechnung der
45a Mittel zum 01.01.24 zu erlassen. Es ist die für den Landkreis Ebersberg
vorteilhaftere Variante zu wählen.
Der
Kreistag ist über die Entscheidung zu unterrichten.