Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Vorberatung        

ULV Ausschuss am 26.04.2023

Kreistag am 15.05.2023

ULV Ausschuss am 26.09.2023

Sachvortragende(r):

Sebastian Hallmann, Sachbearbeiter SG 17, Mobilität und Wirtschaft

Sebastian Hallmann informiert in seinem kurzen Sachvortrag über die Verlängerung der Allgemeinverfügung zum Deutschlandticket sowie deren Abrechnungsmodus (45a Mittel).

Es folgt keine Wortmeldung.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreis und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Der Landrat wird ermächtigt, die Allgemeinverfügung zum Deutschlandticket vom 01.05.2023 zum 01.01.2024 mit der Wirkungsdauer bis 30.04.2024 zu erlassen.

2.    Der Landrat wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung vom 01.05.2023 mit den Landkreisen Mühldorf und Rosenheim zur Abrechnung Deutschlandticket vom 01.05.2023 zum 01.01.2024 mit der Wirkungsdauer bis 30.04.2024 zu erlassen.

3.    Der Landrat wird ermächtigt, zur Abrechnung der 45a Mittel, entweder mit den jeweiligen Verkehrsunternehmen einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDa) abzuschließen, oder eine entsprechende Allgemeinverfügung zur Abrechnung der 45a Mittel zum 01.01.24 zu erlassen. Es ist die für den Landkreis Ebersberg vorteilhaftere Variante zu wählen.

Der Kreistag ist über die Entscheidung zu unterrichten.