Der Landrat eröffnet die Sitzung und gibt die Entschuldigungen bekannt. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Gegen die Niederschrift der 28. Sitzung am 29.11.2023 gibt es keinen Einwand und sie ist einstimmig genehmigt.

Sodann erkundigt sich der Landrat nach Einwänden gegen die Tagesordnung.

KR Manfred Schmidt stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung nach § 17 Abs. 3 Nr. 1 d der Geschäftsordnung des Kreistags Ebersberg (GeschO-KT), wonach sein am Dienstag, 06.02.2024 eingegangener Antrag zum Fahrradverkehr im gesamten Bereich des Landschaftsbestandteils „Alter Bahndamm“ nicht ordnungsgemäß zur Behandlung im Gremium auf die Tagesordnung genommen worden wäre. Dieser sei, entsprechend der Vorschriften der GeschO-KT, rechtzeitig eingegangen. Er fordere eine Behandlung des Antrags in der heutigen Sitzung.

Der Landrat informiert, dass der Antrag der AfD-Kreistagsfraktion gerade nicht rechtzeitig im Sinne des § 17 Abs. 1 S. 5 GeschO-KT eingegangen sei und deshalb erst in der kommenden Sitzung am 16.04.2024 behandelt werde. Grundsätzlich seien Anträge bis spätestens Montag vor der Ladung, 09:00 Uhr schriftlich einzureichen. Im vorliegenden Fall sei die Ladung am Donnerstag, 08.02.2024 erfolgt, zu behandelnde Anträge seien damit bis Montag, 05.02.2024 um 09:00 Uhr an das Landratsamt zu übermitteln. Dies sei im vorliegenden Fall nicht erfolgt, vielmehr ging der Antrag verspätet am Dienstag, 06.02.2024 ein.

KR Manfred Schmidt teilt diese Ansicht nicht, nehme jedoch eine Behandlung seines Antrags in der kommenden Sitzung am 16.04.2024 hin.

Gegen die Tagesordnung gibt es keine weiteren Einwände, somit ist diese genehmigt.

Benedikt Hehn, Klimaanpassungsmanager des Landratsamtes, stellt sich vor.