Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Sachvortragende(r):

Dipl.Ing. (FH) Wolfgang Huber, AU Consult GmbH

Wolfgang Huber, AU Consult GmbH, hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 1 zum Protokoll). Er beantwortet zufriedenstellend Verständnisfragen aus dem Gremium.

KR Martin Lechner nimmt Bezug auf die Sickerwasserbehandlung, dessen aufgezeigte Kostensteigerung er nicht nachvollziehen könne. Bereits in der Sitzung am 08.10.2020 habe er sich nach den Gründen der steigenden Entsorgungskosten für das Sickerwasser erkundigt, deren abschließende Erläuterung er jedoch nicht erhalten habe.

Aufgrund des erhöhten AOX-Wertes (Adsorption organischer Halogenverbindungen wie Chlorkohlenwasserstoffe) sei eine Vorbehandlung erforderlich, das Sickerwasser dürfe nicht sofort einer Kläranlage zugeführt werden, so Wolfgang Huber. Dies führe zu erhöhten Vorbehandlungs- und Behandlungskosten. Alternativ sei auch die Behandlung des Sickerwassers durch eine kleine Anlage auf der Deponie denkbar, was möglicherweise eine günstigere Variante als die derzeitige externe Lösung darstelle.

KRin Waltraud Gruber informiert sich nach den Gründen des zunächst notwendigen Abschmelzens der Nachsorgerückstellung bevor die Kosten über die Müllgebühren an die Gebührenzahler umgelegt werden können.

Dies habe rechtliche Gründe, so Martina Arnold, Sachgebietsleiterin der Abfallwirtschaft, und verweist dabei auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts von 2004. Der Erhebung von Gebühren müsse stets eine Leistung gegenüberstehen, der Gebührenzahler würde diese für die Nachsorgekosten des Altmülls eben gerade nicht erhalten.

KR Manfred Schmidt erkundigt sich über die Folgenutzungsmöglichkeiten ehemaliger Deponien.

Wolfgang Huber erläutert, dass Deponien bereits während der Nachsorgephase einer breiten Nutzung zugeführt werden können. Denkbar sei hier beispielsweise die Beweidung durch Kühe oder Schafe sowie die Errichtung von Photovoltaikanlagen.

KR Leonhard Spitzauer nimmt Bezug auf die Rückstellung und bittet um Information durch welche Mittel diese gebildet werden.

Martin Arnold erläutert, dass die Rückstellungen vor Beginn der Nachsorgephase über die Müllgebühren gebildet worden wären. In der jetzigen Phase sei dies rechtlich jedoch nicht mehr möglich. Eine Erhöhung der Rückstellungen über den Kreishaushalt käme nicht in Betracht, da sich dies negativ auf die Kreisumlage auswirken würde.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.    Auf eine Aufstockung aus dem Kreishaushalt wird verzichtet. Die Nachsorgerückstellung soll weiter abgeschmolzen werden. Die Nachsorgerückstellung hat einen Stand per 31.12.2023 von
5.911.550,59 €, dieser wird voraussichtlich vorzeitig in ca. 17 Jahren aufgebraucht sein.

2.    Anschließend werden die Rekultivierungskosten über die Müllgebühren den Gebührenzahlern in Rechnung gestellt.