Der Landrat informiert über die Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 03.02.2024, die dem Gremium inklusive deren Beantwortung als Tischvorlage (Anlage 5 zum Protokoll) vorliege. Ebenso als Tischvorlage erhalten die Mitglieder des Ausschusses die Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.02.2024 (Anlage 6 zum Protokoll), welche sich mit der Ausweisung von Vorranggebieten durch den regionalen Planungsverband befasse. Er bittet Friederike Paster, Leiterin der Abteilung Bau und Umwelt, um Beantwortung der aufgeführten Fragen.

Zur Frage, warum bislang ausschließlich der Ebersberger Forst als Vorranggebiet berücksichtigt sei, erläutert Friederike Paster, dass die Auswahl und der Zuschnitt von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten in der Regionalplanung in einem Abwägungsprozess erfolgen würden. Hier sei eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Belangen der gesamten Region abzuwägen. Dementsprechend habe der regionale Planungsverband (RPV) für den Landkreis Ebersberg bis dato nur Vorrangs- bzw. Vorbehaltsgebiete im Ebersberger Forst definiert, obgleich eine Gemeinde möglicherweise weitere Flächen gemeldet habe. Ungeachtet davon könne nach den bisherigen Verlautbarungen des RPV jede Gemeinde im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens entsprechende Flächen ausweisen. Diese Möglichkeit bestehe nur dann nicht, wenn der RPV diesen Bereich als Ausschlussgebiet festlege. Derartige Flächen seien bis dato im Landkreis jedoch (noch) nicht bekannt. Die Planungen und Vorstellungen der Gemeinden würden im Rahmen des informellen Beteiligungsverfahrens zum Vorabentwurf Steuerungskonzept Windenergie durch den RPV abgefragt werden. Ein weiterer Aspekt könne sein, dass der RPV nach dem Windenergiebedarfsgesetz (WindBG) nur einen bestimmten Prozentsatz als Windenergieflächen ausweisen müssen und nicht weiter als nötig in die Planungshoheit der Gemeinden eingreifen wolle.

Eine Befassung des Gremiums während des gesamten Verfahrens zur Feststellung des Teilflächenziels erfolge drei Mal, so der Landrat. Denkbar sei hier eine dreimalige Vorberatung durch den ULV-Ausschuss mit finaler Beschlussfassung durch den Kreistag. Das genaue Prozedere müsse noch verwaltungsintern besprochen werden. Die Stellungnahmen müssen jedoch jeweils innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Für die Stellungnahme im informellen Verfahren sind acht Wochen vorgesehen. Die zweite Frage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, inwieweit der Landrat sich für die Ausweisung weiterer Flächen außerhalb des Ebersberger Forstes als Vorranggebiet einsetzen solle, würde sodann im Gremium beraten werden. Die Begrenzung auf maximal fünf Windenergieanlagen im gemeindefreien Gebiet im Ebersberger Forst auf dem Grund der Bayerischen Staatsforsten sei per Vertrag mit den Bayerischen Staatsforsten gesichert, die Planungen über mögliche Windräder innerhalb des rund 2.000 Hektar großen Privatwaldes erfolge eigens durch die Stadt Ebersberg.

Sodann geht Friederike Paster detaillierter auf das räumliche Konzept des RPV ein. Danach nehme dieser eine Unterteilung der Planungsregion in Nord und Süd vor. Im Nordteil befänden sich zu Clustern zusammengefasste kleinere verstreute Windenergieflächen, (hiervon eine nordöstlich von Hohenlinden). Im südlichen Planungsraum sei im Landkreis Ebersberg nur ein Vorranggebiet im Ebersberger Forst ausgewiesen. Zudem sei der Umgriff um das bestehende Windrad in Hamberg zeichnerisch dargestellt.

KRin Waltraud Gruber informiert über das Bestreben zur Errichtung von Windenergieanlagen mancher Gemeinden, welches sie möglicherweise auch bereits dem RPV mitgeteilt haben. Dahingehend erkundigt sie sich, inwieweit die Ausweisung von Vorranggebieten eine Verfahrensvereinfachung für diese Gemeinden darstelle. Damit müsse kein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden, was sich wiederum positiv auf den Haushalt der Gemeinden auswirken würde.

Friederike Paster erläutert, dass sich die Gemeinden damit lediglich den Prozess sparen könnten. Die Möglichkeit, zusätzlich eigens Flächen auszuweisen, bestünde jedoch immer. Die Regionalplanung stehe vor der Herausforderung, rechtssicher eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Belangen einheitlich für die gesamte Region abwägen zu müssen und dennoch das vorgegebene Flächenziel zu erreichen.

KRin Bianka Poschenrieder zeigt sich erfreut über den einstigen Bürgerentscheid und den damit verbundenen Vorgaben zur Errichtung von Windenergieanlagen im Ebersberger Forst. Nach Maßgabe der Regionalplanung seien in diesem Gebiet weitaus mehr als fünf Windräder denkbar.

Der Landrat stimmt KRin Bianka Poschenrieder zu. Durch die Ausweisung weiter Teile des Ebersberger Forstes als Vorranggebiet wäre die Errichtung einer weitaus größeren Menge möglich. Glücklicherweise beschränke der Vertrag mit den Bayerischen Staatsforsten die Zahl auf maximal fünf Windenergieanlagen.

Nach Ansicht von KR Niklas Fent sei es wichtig die Thematik innerhalb des Gremiums zu debattieren. Die Errichtung von maximal fünf Windenergieanlagen im Ebersberger Forst spiegle ja nicht die tatsächlich ausgewiesenen Flächen durch den RPV wieder, damit erhöhe sich zudem auch der Druck für die privaten Waldflächen des Forstes. Aus diesem Grund sei es notwendig, die Flächen außerhalb des Ebersberger Forstes, welche im Rahmen der Konzentrationsflächenplanung und Potenzialanalysen eruiert wurden, in die Planungen des RPV aufzunehmen. Anhand dieser seien geeignete Flächen außerhalb des Ebersberger Forstes ermittelt worden. Er plädiere um Meldung dieser Flächen an den RPV.

Eine derartige Rückmeldung an den RPV können im Rahmen des Anhörungsverfahrens durch die Gemeinden erfolgen, so der Landrat.

KR Josef Oswald erläutert, die Aufgabe des RPV sei die Schaffung von Vorranggebieten als Privilegierung für Windräder entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Mit Ausnahme bestehender Ausschlussflächen stehe es dabei jeder Gemeinde frei, außerhalb der Vorranggebiete eine Bauleitplanung durchzuführen. Dies verursache einen enormen Aufwand, damit bestehe jedoch die Möglichkeit der Einflussnahme durch die Gemeinden. Anders verhalte es sich bei Vorranggebieten, hier bestehe die Möglichkeit der Errichtung von Windenergieanlagen ohne Beteiligung der betroffenen Kommune.

Der Landrat informiert über die Vorstellung des Vorabentwurfs Steuerungskonzept Windenergie in der kommenden Bürgermeisterdienstbesprechung am 26.02.2024 durch den RPV.

KR Leonhard Spitzauer erkundigt sich, inwieweit der derzeitige Planungsstand des RPV bereits die geforderte Ausweisung bis 31.12.2032 von 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergie nach § 3 Windflächenbedarfsgesetz erfülle.

Friederike Paster führt aus, dass der derzeitige Flächenbeitrag 12.659 Hektar für Windenergie betrage, was einen Anteil von 2,3 Prozent der Regionsfläche bedeute. Damit wären die gesetzlichen Vorgaben bereits jetzt erfüllt. Im Ebersberger Forst sei derzeit ein Vorranggebiet mit kleineren Vorbehaltsflächen vorgesehen, leider seien dabei nicht alle durch den Kreistag definierten Kriterien berücksichtigt worden (z. B. kein Ausschluss der III B-Zonen des Wasserschutzgebietes sowie der Wildruhezone).

Bezugnehmend auf die Energiewende vertraue er persönlich mehr auf die Privatinitiativen (beispielsweise Planungen in Fürmoosen) als auf den Windpark im Forst, so KR Alexander Müller. Der Landkreis plane sei 2014 die Errichtung von fünf Windenergieanlagen im Ebersberger Forst, tatsächlich umgesetzt sei bis dato kein einziges Windrad. Es entstehe der Eindruck einer „politischen Spielwiese“ ohne jeglichen Fortschritt.

Der Landrat erläutert, dass zunächst die Vorgaben der Bundesregierung umzusetzen seien, wonach 1,8 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiet ausgewiesen werden müsse. In diesen Bereichen bestehe sodann eine Privilegierung, dennoch müsse der betroffene Grundstückseigentümer mit der Errichtung einer Windenergieanlage einverstanden sein. Im Umkehrschluss bedeute dies jedoch nicht, dass außerhalb der Vorranggebiete nicht ebenso Windräder geplant werden könnten. In diesem Fall müsse ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden. Der derzeitige Prozess schaffe lediglich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Windenergieanlagen. Aufgrund der erneuten Beratungen in einer der kommenden Sitzungen bittet der Landrat von weiteren Anfragen in Hinblick auf die Thematik Windenergie abzusehen.

KR Alexander Müller informiert über ein Schreiben des Stadtrats Grafing zum digitalen Abfallkalender und erkundigt sich nach deren Bearbeitungsstand in der Verwaltung.

Brigitte Keller erläutert, dass die Beantwortung des Schreibens derzeit durch die Fachabteilung vorbereitet werde. Die Situation des Landkreises Ebersberg sei mit den umliegenden Kommunen nicht zu vergleichen, der Kreis habe den Gemeinden eine Vielzahl an Aufgaben innerhalb der Abfallwirtschaft per Delegationsverordnung übertragen. Aus diesem Grund könne der digitale Abfallkalender nicht spiegelbildlich übernommen werden, inwieweit eine teilweise Übernahme möglich sei, würde die Verwaltung selbstverständlich prüfen.

Der Landrat schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 16:40 Uhr.