Der Landrat eröffnet die Sitzung, gibt die Entschuldigungen bekannt und stellt die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Ladung des Gremiums fest.

Gegen die Niederschrift der 26. Sitzung des LSV-Ausschusses am 04.10.2023 gibt es keinen Einwand. Die Niederschrift ist damit einstimmig genehmigt.

Der Landrat erkundigt sich nach Einwänden zur Tagesordnung.

KR Manfred Schmidt stellt gemäß § 17 Abs. 3 Nr. 1 einen Antrag zur Geschäftsordnung des Kreistags (GeschO-KT). Er beantragt die öffentliche Behandlung des Tagesordnungspunktes 10 nö.

Nach Art. 46 Abs. 2 Satz 2 LKrO i.V.m. § 12 Abs. 2 GeschO-KT ist darüber in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten. Der Landrat stellt daher um 15:08 Uhr die Nichtöffentlichkeit her.

Nach nichtöffentlicher Beratung stellt der Landrat um 15:09 Uhr wieder die Öffentlichkeit her und informiert, dass der TOP 10 nö nichtöffentlich zu beraten ist.
Zur Tagesordnung gibt es keinen weiteren Einwand und ist somit genehmigt.