Sitzung: 12.03.2024 LSV-Ausschuss
Der Landrat eröffnet die Sitzung, gibt die Entschuldigungen bekannt und stellt die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Ladung des Gremiums fest.
Gegen die Niederschrift der 26. Sitzung des LSV-Ausschusses am 04.10.2023 gibt es keinen Einwand. Die Niederschrift ist damit einstimmig genehmigt.
Der Landrat erkundigt sich nach Einwänden zur Tagesordnung.
KR Manfred Schmidt stellt gemäß § 17 Abs. 3 Nr. 1 einen Antrag zur Geschäftsordnung des Kreistags (GeschO-KT). Er beantragt die öffentliche Behandlung des Tagesordnungspunktes 10 nö.
Nach Art. 46 Abs. 2 Satz 2 LKrO i.V.m. § 12 Abs. 2 GeschO-KT ist darüber in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten. Der Landrat stellt daher um 15:08 Uhr die Nichtöffentlichkeit her.
Nach nichtöffentlicher Beratung stellt der
Landrat um 15:09 Uhr wieder die Öffentlichkeit her und informiert, dass der TOP
10 nö nichtöffentlich zu beraten ist.
Zur Tagesordnung gibt es keinen weiteren Einwand und ist somit genehmigt.