Der Landrat informiert über den parteiübergreifenden Resolutionsantrag „Demokratie verteidigen“ der Kreistagsfraktionen CSU/FDP, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Freie Wähler/Bayernpartei sowie der Ausschussgemeinschaft ÖDP/Die Linke vom 18.02.2024.

KRin Waltraud Gruber berichtet über die größte Demonstration für Demokratie und Vielfalt, die jemals im Landkreis Ebersberg stattgefunden habe. Laut Veranstalter seien über 3.000 Menschen in einem friedlichen Zug durch die Stadt Ebersberg gezogen, um so ein Zeichen für eine weltoffene Gesellschaft und gegen Rechtsradikalismus zu setzen. Dabei seien auch viele Politiker aus verschiedensten Fraktionen und Ebenen anzutreffen gewesen. Mit diesem breiten gesellschaftlichen Zusammenschluss sei ein starkes Wir-Gefühl einhergegangen. Es sei den Fraktionen ein großes Anliegen dieses Gefühl ebenso in den Kreistag zu tragen als solidarisches Zeichen gegen Rechtsextremismus. Die Gedenkveranstaltung am 26.01.2024 in Grafing habe sehr eindringlich gezeigt welche dramatischen Folgen durch ein fehlendes zurückdrängen rechtsradikaler Tendenzen entstehen können. Die Resolution setze ein Zeichen an die Bevölkerung „Nie wieder ist Jetzt!“, am heutigen Sitzungstag gehe es um die Gemeinsamkeit der demokratischen Parteien und Gruppierungen im Landkreis.

KR Manfred Schmidt spricht sich gegen den Resolutionsantrag aus, ebenso lehne er die darin geforderte Solidarisierung mit den allerorts stattfindenden Demonstrationen ab. Ziel des parteiübergreifenden Antrags sei seiner Ansicht nach die Ausschaltung der AfD als unerwünschte Konkurrenz. Das darin geforderte Verfassungs- und Grundordnungsbekenntnis sei nicht erforderlich, da es sich hierbei um eine Selbstverständlichkeit handele im Hinblick auf den in Bayern gemäß Art. 24 Abs. 4 LKrO von allen Kreisräten geleisteten Eid. Vielmehr lebe die Demokratie von Meinungsvielfalt sowie dem Aufdecken von Missständen und Fehlentwicklungen. Die AfD-Kreistagsfraktion habe immer wieder ihre Gemeinwohl-Orientierung bewiesen und dabei erfolgreiche Schadensbegrenzung betrieben (z. B. Budgetüberträge, Berufsschulzentrum Ebersberg in Grafing Bahnhof als fälschlicherweise freiwillige Kreisaufgabe, Einhaltung der Schutzverordnung für den ehemaligen Bahndamm zwischen Grafing Bahnhof und Glonn). Begrüßenswerter Inhalt der Resolution sei der Vorschlag einer jährlichen Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus, wenn auch in anderer Form und in Trägerschaft des Landkreises. Dahingehend stelle die AfD-Kreistagsfraktion folgenden Änderungsantrag: „Der Landkreis richtet jährlich am 22. Januar eine Veranstaltung zum zentralen Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus aus. Zusätzlich ist dabei auch auf die unzureichende Vergangenheitsbewältigung dieser unseligen Zeit nach Kriegsende hinzuweisen.“ Neben dem ehrenden öffentlichen Gedenken solle dieser Tag ebenso eine Mahnung für zukünftige Generationen sein, sich jeglichem Unrechtsregime zu widersetzen. Die Vergangenheitsbewältigung in Deutschland sei skandalös, empörende Beispiele gebe es in Vielzahl.

Das Gremium äußert seine Entrüstung über die Ausführungen von KR Manfred Schmidt ebenso wie über seinen Änderungsantrag. Dies würde eindringlich zeigen, welches „Geisteskind“ er sei. Er nutze die bestehenden demokratischen Strukturen ausschließlich dafür, um seine Ziele und Vorstellungen anzubringen. Das Gremium appelliert an den Kreisrat der Resolution zuzustimmen, denn das Bekenntnis an die Verfassung sowie die Grundordnung sei – wie durch ihn aufgeführt – eine Selbstverständlichkeit.

KRin Dr. Renate Glaser stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung (nach § 17 Abs. 3 Nr. 1 GeschO-KT), wonach es dem Landrat ermöglicht werden solle, durch ein Handzeichen derartig abschweifende Ausführungen mit dem Ansinnen das eigenen Gedankengut zu verbreiten, mit sofortiger Wirkung zu unterbinden. Diese Ermächtigung solle für alle Gremien des Kreistags gleichermaßen gelten.

Es müsse ein gemeinsamer Vorschlag erarbeitet werden wie zukünftig mit derartigen Ausführungen umzugehen sei, so KRin Waltraud Gruber.

Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro Landrat erläutert, dass das vorgeschlagene Prozedere gegen den Grundsatz des demokratischen Verständnisses verstoßen würde. Das Rederecht eines einzelnen Kreisrats allein durch die Entscheidung des Vorsitzenden zu unterbinden, sei nicht zulässig. In der Vergangenheit sei die Thematik einer Redezeitbeschränkung debattiert worden, welches sodann gleichermaßen für alle Kreisräte gelten müsse.

KRin Dr. Renate Glaser zieht den Antrag zurück.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgende Beschlüsse:

1.    Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion vom 02.03.2024.

&

abgelehnt

Ja  1  Nein 12 Anwesend  13

Dem Kreistag wird vorgeschlagen:

2.    Abstimmung über den Antrag der CSU-/FDP-Kreistagsfraktion, der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Kreistagsfraktion sowie der Ausschussgemeinschaft ÖDP/Die LINKE über die Resolution des Kreistags Ebersberg: Demokratie verteidigen.

&

angenommen

Ja  12  Nein 1 Anwesend  13