Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Vorberatung        

·       SFB- und LSV-Ausschuss am 04.10.2017

·       Kreis- und Strategieausschuss am 09.10.2017

·       SFB-Ausschuss am 05.10.2018

·       LSV-Ausschuss am 27.05.2019

·       SFB-Ausschuss am 29.05.2019

·       SFB-Ausschuss am 29.06.2021

·       SFB-Ausschuss am 23.03.2022

·       LSV-Ausschuss am 06.04.2022

·       LSV-Ausschuss am 08.12.2022

·       SFB-Ausschuss am 18.10.2023

·       SFB-Ausschuss am 09.04.2024

Sachvortragende(r):

Claudia Wergin, Sachbearbeiterin SG 13, Kreishochbau und Liegenschaften,

Franziska Sendner-Maier, Leiterin der Fachstelle Zentrale Vergabestelle

Der Landrat führt in das Thema ein. Die Durchführung einer Leistungsphase 0 für den Erweiterungsbau am Gymnasium Kirchseeon sei in der Vergangenheit kritisch diskutiert worden, insbesondere aufgrund der hierfür erforderlichen zusätzlichen Zeit, der Dringlichkeit des Anbaus und des bereits bestehenden Raumprogramms. In enger Abstimmung des Beratungsbüros LernLandSchaft mit der Schulfamilie sei es gelungen ein funktional-pädagogisches Raumkonzept zu erarbeiten. Statt der ursprünglich 3.146 qm Hauptnutzfläche konnte der Erweiterungsbedarf so um 1.169 qm auf 1.977 qm reduziert werden. Das Konzept sei im SFB-Ausschuss in seiner Sitzung am 09.04.2024 vorgestellt, das finale Dokument habe er, zusammen mit Karin Doberer, Geschäftsführerin LernLandSchaft, und Simone Voit, Schulleiterin des Gymnasiums Kirchseeon sodann unterschrieben. Das Ergebnis sei erfreulich, unter Berücksichtigung hoher Qualitätsstandards konnten Einsparungen i. H. v. 4,9 Mio.€ vorgenommen werden. Aufgrund der positiven Erfahrungswerte würde die Leistungsphase 0 ebenso für die geplante Errichtung des Gymnasiums Poing sowie des Berufsschulzentrums Ebersberg in Grafing Bahnhof durchgeführt werden, die entsprechenden Vergabeverfahren seien bereits eingeleitet.

Claudia Wergin, Sachbearbeiterin SG 13, und Franziska Sendner-Maier, Zentrale Vergabestelle, halten einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll).

KR Manfred Schmidt zeigt sich erfreut über die bestehenden Einsparmöglichkeiten, er schlage vor die Erkenntnisse aus der Besichtigungsfahrt Röhrmoos vom 15.04.2024 einzubeziehen. Diese habe er als äußerst informativ und aufschlussreich empfunden. Inwiefern das bestehende Raumkonzept darüber hinaus durch die Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) optimiert werden könne empfehle er zu prüfen, ebenso wie die Möglichkeit des 3D-Betondruckverfahrens. Auch habe die Besichtigungsfahrt gezeigt, dass eine gewerkweise Vergabe in vorliegendem Fall keinesfalls die kostengünstigere Variante sei. Hiermit gehe ein erhöhtes Risiko einer möglichen Zeitverzögerung und damit einer deutlichen Kostensteigerung einher. Im Falle einer Modulbauweise hingegen erfolge eine Just-in-Time-Lieferung vorgefertigter Module, Lieferkettenschwierigkeiten seien damit auszuschließen. Er schlage vor etwaige vergaberechtliche Problematiken durch ein Informationsgespräch mit der Firma Goldbeck vor der Sitzung des Kreistags am 13.05.2024 zu klären, hieran solle möglichst ein Vertreter jeder Kreistagsfraktion teilnehmen. Wichtig sei es das Risiko von Vergaberechtsverstößen auf ein Minimum zu reduzieren, ebenso seien die Voraussetzungen für eine Förderung zu klären. Grundsätzlich befürworte er, ebenso wie in Röhrmoos, die Vergabe des Erweiterungsbaus am Gymnasium Kirseeon als PPP-Modell (Public Private Partnership), bei Bedarf unter Vereinbarung einer Sondertilgung. Zwar sei diese Variante teurer, damit bestünde jedoch gegebenenfalls die Möglichkeit das Berufsschulzentrum Ebersberg in Grafing Bahnhof und das Gymnasium in Poing parallel umzusetzen.

Brigitte Keller, Leiterin der Abteilung Zentrales und Bildung, rät von einem Informationsgespräch mit der Firma Goldbeck ab. Dieses könne möglicherweise zu einem Verfahrensausschluss führen, gerne könne die Vergabestelle eine Prüfung der Rechtslage vornehmen. Viele Aspekte und Anregungen können von der Besichtigungsfahrt nach Röhrmoos übernommen werden, allerdings lehne sie ein PPP-Modell für die Erweiterung in Kirchseeon ab. Die Möglichkeit der Nutzung von KI sei in Kirchseeon durchaus in Betracht gezogen worden, eine erneute Änderung des bereits reduzierten Raumprogramms sei jedoch nicht empfehlenswert. Dieses sei in enger Abstimmung mit der Schulfamilie erfolgt, eine erneute Überarbeitung sei nicht sinnvoll und würde einen massiven Zeitverlust bedeuten.

KR Johannes Rumpfinger spricht sich ebenso für die modulare Bauweise aus. Sodann informiert er über die Leitlinie für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen, welche der Kreistag im Jahr 2012 beschlossen habe. Dahingehend erachte er die Umsetzung des Erweiterungsbaus in Holzbauweise als sinnvoll. Er bittet dies in der Prüfung aufzunehmen, insbesondere auch inwiefern diese Umsetzungsvariante eine Förderung erhalte. Zudem rät er einen zeitlichen Puffer für die Realisierung des Baus einzuplanen, selbst wenn es sich um einen Modulbau handele.

Brigitte Keller erläutert, dass die Ausschreibung technologieoffen erfolgen werde, um ein möglichst breites Spektrum an Umsetzungsvarianten zu erhalten. Daraus sei sodann die für den Landkreis beste und wirtschaftlichste Variante zu ermitteln. Ebenso verhalte es sich in Hinblick auf die Förderung. Es gebe Förderprogramme, die einen äußerst hohen Energiestandart voraussetzen und damit, trotz Berücksichtigung aller Fördergelder, zu enormen Mehrkosten führen würden. Die Vorgaben der Leitlinie für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen seien zu beachten, dennoch sei stets auch auf die Wirtschaftlichkeit zu achten.

Renate Ellmann, Leiterin des Sachgebiets Kreishochbau und Liegenschaften, informiert über die Variantenuntersuchung im Rahmen der Vorentwurfsphase von Neubaumaßnahmen. Diese werde stets durchgeführt und dem Gremium entsprechend vorgestellt. Vorliegend sei die Untersuchung eine Maßgabe an den Berater.

KR Franz Greithanner erkundigt sich nach der Präferenz des Landrats und der Finanzmanagerin. Ebenso interessiere ihn, inwiefern die ausführende Firma der Baumaßnahme in Röhrmoos die Errichtung des Gymnasiums übernommen hätte, wenn sie dieses nicht für die kommenden 25 Jahre selbst betreiben würde.

Der Landrat erachtet die modulare Bauweise als bevorzugte Variante, dies habe auch die Besichtigungsfahrt Röhrmoos gezeigt. Die ausführende Firma berücksichtige dabei die neuesten Energiestandards, vorrangig sei dennoch die Wirtschaftlichkeit. Die Bildung im Landkreis Ebersberg besitze einen immanent hohen Stellenwert, die geplante Errichtung des Gymnasiums Poing und den Berufsschulzentrums Ebersberg in Grafing-Bahnhof verdeutlichen dies. Die Art und Weise der Umsetzung der Baumaßnahme am Gymnasium Kirchseeon obliege dem Kreistag, die damit einhergehenden wirtschaftlichen Auswirkungen wirken sich sodann auf die weiteren Baumaßnahmen aus. Persönlich habe ihn die vorgestellte Bauweise in Röhrmoos überzeugt, dies sei der richtige Weg in die Zukunft. Anders seien die Projekte seiner Ansicht nach nicht realisierbar.

Brigitte Keller informiert, dass sie die Frage von KR Franz Greithanner ebenso an die ausführende Firma gestellt habe. Diese habe die Übernahme der Baumaßnahme zugesichert, ungeachtet, ob das errichtete Gymnasium sodann als PPP-Modell betrieben werde. Die Art und Weise der Ausführung sowie die Qualität der Baumaßnahme sei lediglich eine Frage vergabe- und baurechtlicher Vorgaben.

Der Landrat fügt ergänzend hinzu, dass der künftige Betrieb der Schulen als PPP-Modell für den Landkreis nicht in Frage käme. Vergleiche man die landkreiseigenen Schulen, so sei der Unterhalt der PPP-Modelle deutlich höher. Zudem habe dies auch Einfluss auf den täglichen Betrieb (z. B. Miete für Konzerte in den Räumlichkeiten des PPP-Gymnasiums).

Renate Ellmann geht auf die Unterschiede des künftigen Gymnasiums in Röhrmoos im Vergleich zu Kirchseeon ein: kleinere Schülerzahlen, keine Tiefgarage, keine Sporthalle und weniger zu errichtende Außenanlagen.

Nach Ansicht von KR Josef Zistl ergebe sich zwischen der konventionellen und der modularen Bauweise keinerlei Preisunterschied. Auch habe er Sorge, dass der Modulbau in der schnelllebigen Schullandschaft weniger flexibel sei. Dennoch plädiere er in vorliegendem Fall für die modulare Bauweise, jedoch nur aufgrund der zeitlichen Komponente.

Der Landrat erläutert, dass sowohl die konventionelle als auch die modulare Bauweise Vor- und Nachteile mit sich bringe. Vorliegend betreffe die Maßnahme lediglich den Erweiterungsbau, das gesamte Gelände ermögliche weiterhin flexibles Handeln.

KR Manfred Schmidt beantragt getrennte Abstimmung der Nummer 1 des LSV-Beschlusses, über den Empfehlungsbeschluss an den Kreistag könne gesamthaft abgestimmt werden.

BESCHLUSS

Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen plädiere für die Einplanung einer Risikoreserve, welche in den aktuellen Planungen nicht vorgesehen sei, so KR Franz Greithanner.

Der Landrat hingegen spricht sich dagegen aus.

Brigitte Keller erläutert, dass diese Thematik im Rahmen der Haushaltsplanung besprochen werden könne, eine Nachjustierung sei damit im Herbst 2024 problemlos möglich. Aus Steuerungssicht rate sie jedoch davon ab, das Ausschreibungsverfahren sehe ohnehin die Festlegung eines Fixpreises vor.


Der LSV-Ausschuss fasst folgende Beschlüsse:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Klärung der baurechtlichen Fragen durchzuführen.

&

einstimmig angenommen

Ja  15  Nein 0 Anwesend  15

2.    Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird ein Projektsteuerer mit der Untersuchung der Varianten und deren Förderfähigkeit beauftragt.

3.    Dem LSV-Ausschuss wird beim optimalem Verlauf die Empfehlung des Projektsteuerers in der Sitzung am 01.10.2024 zur Entscheidung vorgelegt.

&

angenommen

Ja  14  Nein 1 Anwesend  15

Der LSV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Das Gymnasium Kirchseeon wird entsprechend des ermittelten Flächenbedarfes um eine Bruttogeschoßfläche (BGF) von 3.957,40 m² erweitert. Die Erweiterung soll der Schulfamilie spätestens zum Schuljahresbeginn 2026 / 2027 zur Verfügung stehen (Startbeschluss gem. § 29 Abs. 3 der GeschO des Kreistages).

2.    Im Rahmen der Haushalts- und Finanzplanung 2025 werden die bis dahin ermittelten Kosten, die derzeit mit 15 Mio € eingeplant sind, aktualisiert.

&

einstimmig angenommen

Ja  15  Nein 0 Anwesend  15