2024/1199/1

Vorberatung:                                              Kreis- und Strategieausschuss vom 04.03.2024

 

Der Landrat leitet den Tagesordnungspunkt mit Verweis auf die Vorberatung des Resolutionsantrags im Kreis- und Strategieausschuss am 4. März 2024 ein und erteilt sodann KRin Waltraud Gruber das Wort. Sie hält ein Plädoyer für den gemeinsamen Antrag der CSU/FDP-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion, der Fraktion FW/Bayernpartei sowie der Ausschussgemeinschaft ÖDP/Die LINKE. KRin Gruber würdigt den Zusammenschluss dieser Fraktionen des Kreistags als ein starkes Zeichen für die Demokratie und gegen jede Form von Hass, Rassismus und Ausgrenzung unabhängig davon, aus welcher extremistischen Richtung sie käme. Sie geht darauf ein, dass der thüringische Landesverband der AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft sei und dass das Oberverwaltungsgericht Münster aktuell entschieden habe, der Bundesverband der AfD sei ein Verdachtsfall und habe keinen Anspruch auf Unterlassung der Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Waltraud Gruber fordert die Mitglieder des Gremiums auf, die demokratischen Parteien müssten gegen Extremismus zusammenstehen, zumal die Anfeindungen gegen Politiker im Internet aber auch „auf der Straße“, teils mit tätlicher Gewalt, zunähmen.

KR Martin Wagner bedankt sich bei KRin Gruber für deren Initiative, eine gemeinsame Resolution zu verabschieden. Er bekräftigt ebenfalls das Anliegen, sich gegen jegliche Form von Extremismus stellen und sich zur demokratischen Grundordnung in Bayern und Deutschland bekennen zu wollen.

KR Manfred Schmidt lehnt die Resolution ab. Er begründet dies u.a. damit, dass sich die Resolution uneingeschränkt mit den Demonstrationen im Landkreis Ebersberg, die sich scharf gegen die AfD richteten, solidarisiere. Zudem würde Ausgrenzung, gegen die sich die Resolution richte, im Kreistag gegenüber der AfD-Fraktion und deren Positionen, z.B. zur unkontrollierten Zuwanderung, praktiziert. Er unterstellt, es sei den jeweiligen Regierungen wohl lästig, wenn die AfD Missstände aufgriffe und Fehlentwicklungen aufzeige.

KR Schmidt bekräftigt, auch seine Fraktion lehne aus christlicher Überzeugung jegliche Art von Gewalt ab - und zwar physischer ebenso wie psychischer Ausprägung, natürlich auch gegen Mandatsträger und ihre ehrenamtlichen Wahlhelfer etc. gleich welcher Couleur - sowie natürlich auch Sachbeschädigungen. An den Landrat gerichtet stellt KR Manfred Schmidt den Antrag, es möge ergänzend als Ziffer 2 beschlossen werden:

„Der Landkreis richtet jährlich am 22. Januar eine Veranstaltung zum zentralen Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus aus. Zusätzlich ist dabei auch auf die empörende Vergangenheitsbewältigung dieser unseligen Zeit nach Kriegsende hinzuweisen.

Es folgen weitere Wortmeldungen aus dem Gremium und schließlich der Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Beratung und sofortige Abstimmung von KR Piet Mayr. Nachdem es auf Nachfrage des Landrats keine Gegenrede gibt, lässt dieser über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird ohne Gegenstimmen angenommen.

Es erfolgt die Abstimmung über den Resolutionsantrag. Danach lässt der Landrat über den Ergänzungsantrag von KR Schmidt abstimmen.


Der Kreistag fasst folgende Beschlüsse:

1.    Der Kreistag stimmt über den Resolutionsantrag ab.

 

 

Abstimmung über den Änderungsantrag von Kreisrat Manfred Schmidt in der Sitzung des Kreistags am 13.05.2024:

2.    „Der Landkreis richtet jährlich am 22. Januar eine Veranstaltung zum zentralen Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus aus. Zusätzlich ist dabei auch auf die empörende Vergangenheitsbewältigung dieser unseligen Zeit nach Kriegsende hinzuweisen.