Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Anwesend: 14

Vorberatung:   10. Jugendhilfeausschuss am 25.05.2023, TOP 6ö

 

Jugendamtsleiter Florian Robida informiert das Gremium über die Reform des Kinder– und Jugendhilferechts im Sozialgesetzbuch-Achtes Buch (SGB VIII). Aktuell arbeite das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) an einem Gesetzesentwurf, der regeln solle, wie das Kinder- und Jugendhilfe künftig inklusiv gestaltet werden könne. Er berichtet über den aktuellen Umsetzungsstand. Insbesondere sei die Finanzierung und damit auch die personelle Ausstattung noch nicht geklärt. Bund, Länder und Kommunen gingen von völlig unterschiedlichen Finanzbedarfen aus. Die kommunalen Spitzenverbände hätten die Synopse abgelehnt. Im Mai 2025 rechne man mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens.

Als Fazit ließe sich laut Florian Robida festhalten, dass die im Rahmen der SGB VIII-Reform vorgenommenen Anpassungen an vielen Stellen zielführend und zeitgemäß erscheinen. Die mit der Gesetzesanpassung angestoßene Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Richtung einer einheitlichen (inklusiven) Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen sei für die Betroffenen eine große Erleichterung. Eine Konkretisierung der Umsetzung wäre nötig, damit die Planung rechtzeitig erfolgen könne. Er weist darauf hin, dass für die Jugendhilfe im Landkreis Ebersberg zu erwarten sei, dass die Weiterentwicklung entsprechender Ressourcen bedürfe. Dies bedeute neben hohen Kosten, auch einen stark steigenden Bedarf an Fachkräften beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe, aber auch bei allen freien Trägern.

Dr. Gertrud Hanslmeier-Prockl, stellvertretendes beschließendes Mitglied, erklärt, viele Dinge seien noch unklar. In Bayern gebe es eine funktionsfähige Struktur. Sie befürchte, dass es nach der Synopse eine Doppelstruktur gäbe, die vieles bürokratischer und teurer mache. Sie sehe keinen positiven Nutzen für die Kinder.


Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Bericht über die SGB VIII-Reform Kenntnis.