Sitzung: 16.10.2024 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Anwesend: 14
Vorlage: 2024/1319
Vorberatung: 10. Jugendhilfeausschuss am 25.05.2023, TOP 6ö
Jugendamtsleiter Florian
Robida informiert das Gremium über die Reform des Kinder– und
Jugendhilferechts im Sozialgesetzbuch-Achtes Buch (SGB VIII). Aktuell arbeite
das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) an einem
Gesetzesentwurf, der regeln solle, wie das Kinder- und Jugendhilfe künftig
inklusiv gestaltet werden könne. Er berichtet über den aktuellen
Umsetzungsstand. Insbesondere sei die Finanzierung und damit auch die
personelle Ausstattung noch nicht geklärt. Bund, Länder und Kommunen gingen von
völlig unterschiedlichen Finanzbedarfen aus. Die kommunalen Spitzenverbände
hätten die Synopse abgelehnt. Im Mai 2025 rechne man mit Abschluss des
Gesetzgebungsverfahrens.
Als Fazit ließe sich laut Florian Robida festhalten, dass die im
Rahmen der SGB VIII-Reform vorgenommenen Anpassungen an vielen Stellen
zielführend und zeitgemäß erscheinen. Die mit der Gesetzesanpassung angestoßene
Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Richtung einer einheitlichen (inklusiven)
Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen sei für die
Betroffenen eine große Erleichterung. Eine Konkretisierung der Umsetzung wäre
nötig, damit die Planung rechtzeitig erfolgen könne. Er weist darauf hin, dass für
die Jugendhilfe im Landkreis Ebersberg zu erwarten sei, dass die
Weiterentwicklung entsprechender Ressourcen bedürfe. Dies bedeute neben hohen
Kosten, auch einen stark steigenden Bedarf an Fachkräften beim Träger der
öffentlichen Jugendhilfe, aber auch bei allen freien Trägern.
Dr. Gertrud Hanslmeier-Prockl, stellvertretendes beschließendes
Mitglied, erklärt, viele Dinge seien noch unklar. In Bayern gebe es eine
funktionsfähige Struktur. Sie befürchte, dass es nach der Synopse eine
Doppelstruktur gäbe, die vieles bürokratischer und teurer mache. Sie sehe
keinen positiven Nutzen für die Kinder.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Bericht über
die SGB VIII-Reform Kenntnis.