Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Anwesend: 14

Vorberatung:                          18. Sitzung des JHA am 20.06.2013 Top 7ö

                                               08. Sitzung des JHA am 13.10.2016 Top 21ö

                                               12. Sitzung des JHA am 15.03.2018 Top 7ö

                                               15. Sitzung des JHA am 04.04.2019 Top 8.1ö

                                               2. Sitzung des JHA am 13.10.2020, Top 7ö

                                               7. Sitzung des JHA am 30.06.2024, Top 6ö

Jugendamtsleiter Floria Robida berichtet, die Verwaltung habe den im Jugendhilfeausschuss am 27.06.2024 gefassten Beschluss umgesetzt und weitere Vertragsanpassungen geprüft, die nun nach Abstimmung in einer Bürgermeisterdienstbesprechung und in Rücksprache mit den Tagespflegepersonen in die „Richtlinien über die Förderung der qualifizierten Kindertagespflege im Landkreis Ebersberg nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)“ eingeflossen seien. Die Änderung beträfe die so genannten betreuungsfreien Tage sowie Erstattungen von Qualifizierungskosten. Die Regelungen sollen am 01.09.2024 in Kraft treten. Florian Robida weist darauf hin, dass diese zusätzlichen Ausgaben noch nicht im Teilbudget des Jugendhilfeausschusses enthalten seien. Der Beschlussvorschlag wird deshalb durch die Ziffer 2 ergänzt: „Der Teilhaushalt 2025 des Jugendhilfeausschusses erhöht sich von 19 Mio. Euro auf 19.050.000 €“.

Die KRinnen Bianka Poschenrieder und Ottilie Eberl loben die Neufassung der Richtlinie. Sie trage der Wertschätzung der Tagespflegepersonen Rechnung. Sie fordern, das Angebot der Kindertagespflege solle stärker beworben werden.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.    Der Jugendhilfeausschuss stimmt den Änderungen der Richtlinien in der Kindertagespflege zu und genehmigt den beigefügten Entwurf für Richtlinien über die Förderung der qualifizierten Kindertagespflege im Landkreis Ebersberg nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG).

2.    Der Teilhaushalt 2025 des Jugendhilfeausschusses erhöht sich von 19 Mio. Euro auf 19.050.000 Euro.