Sitzung: 16.10.2024 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Mehrere Beschlüsse
Abstimmung: Anwesend: 14
Vorlage: 2024/1321
Vorberatung: 03. Jugendhilfeausschuss am 23.10.2014, TOP
7ö
06.
Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 6ö
08.
Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP 16ö
11.
Jugendhilfeausschuss vom 12.10.2017, TOP 7ö
14.
Jugendhilfeausschuss vom 11.10.2018, TOP 16ö
17.
Jugendhilfeausschuss vom 10.10.2019, TOP 14ö
02.
Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2020, TOP 15ö
05.
Jugendhilfeausschuss vom 20.10.2021, TOP 15ö
08.
Jugendhilfeausschuss vom 20.10.2022, TOP 6ö
Jugendamtsleiter
Florian Robida erläutert die Hintergründe der Beschlussvorschläge, die
ausführlich in der Sitzungsvorlage dargestellt sind. Unstrittig innerhalb des
Gremiums sind die Beschlussvorschläge der Ziffern 1 und 2; zu Ziffer 3 –
Einstellung der Schreibabyberatung – gibt es zahlreiche Wortmeldungen, die sich
eindringlich gegen den Beschlussvorvorschlag aussprechen.
Auf
Nachfrage von KRin Bianka Poschenrieder erläutert Florian Robida, die nächste
Schreibabyambulanz, an die sich betroffene Eltern wenden könnten, sei in
München. Diese Einrichtung werde von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert.
Andernfalls könnten Eltern alternative Leistungen des Jugendamts, z.B. Hilfe
zur Erziehung, oder der Krankenkassen in Anspruch nehmen. Unversorgt bliebe in
dieser Lage niemand. Margit Schubert, Leiterin Abteilung 6 Kinder, Jugend und
Familie, ergänzt, die schwierige Haushaltslage des Landkreises bedinge den
Einsparvorschlag. Die fachliche Notwendigkeit werde nicht in Frage gestellt.
Vor
allem die beschließenden und beratenden Mitglieder des Gremiums betonen die
Bedeutung der Schreibabyambulanz als wohnortnahes Angebot. Regina Brückner, die
sowohl beratendes Mitglied, als auch Mitarbeiterin der betroffenen
Erziehungsberatungsstelle der Caritas ist, erinnert daran, dass das Angebot der
Schreibabyberatung eingeführt worden sei, um Todesfälle, Schütteltraumen und
Behinderungen von Babys und Kleinkindern abzuwenden und Eltern eine
psychosoziale Unterstützung zu geben. Sie erklärt, die
Erziehungsberatungsstelle habe sich in fast zwei Jahrzehnten eine hohe
Kompetenz auf diesem Fachgebiet erworben, die auch Kinderärzte schätzten, die
Betroffene an die Einrichtung verweisen. Die Schreibabyambulanz sei eine
Einrichtung des Kinderschutzes.
KR
Christian Bauer erkundigt sich, ob Eltern für die Leistung etwas zahlen
müssten. Dies verneint Florian Robida, da derlei Beratungsleistungen auf Geheiß
des zuständigen Ministeriums kostenlos zu erbringen seien. Die Mehrzahl der
Gremiumsmitglieder sieht eine etwaige Kostenbeteiligung durch die Betroffenen
als zu hohe Hürde an. Manche Eltern könnten sich dies nicht leisten.
Aufgrund
der vorhergehenden Diskussion zu Beschlussziffer 3 beantragt Ingrid Golanski,
beschließendes Mitglied, die getrennte Abstimmung über den Beschlussvorschlag.
Dem
Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
- Der Finanzmittelbedarf in
Höhe von 310.204,22 Euro für die Erbringung der Erziehungsberatung gemäß §
28 SGB VIII, den
Gruppenangeboten gemäß § 29 SGB VIII und der Beratung für die Insoweit erfahrenen
Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen nach § 8a Abs. 4 SGB VIII wird zur
Kenntnis genommen.
Kostenbeteiligung: 310.204,22
Euro
(Veränderung zu 2024: -
43.559,64 Euro = - 12,33 %)
- Der Finanzmittelbedarf in
Höhe von 162.137,63 Euro für die Erbringung die gerichtsnahen Beratungen
gemäß §§ 17 und 18 SGB VIII einschließlich den Aufgaben und Leistungen
nach dem „Ebersberger Modell“ wird, vorbehaltlich der Genehmigung des
Haushaltes 2025, bewilligt.
Kostenbeteiligung lt. Antrag: 162.137,63 Euro
(Veränderung zu 2024:
23.115,93 Euro = 16 %)
3. Die Beratung für Kinder von 0-3
Jahren (Schreibabyberatung) wird auf Grund der angespannten Haushaltslage
eingestellt. Es fallen an dieser Stelle keine Kosten mehr an.
Kostenbeteiligung
lt. Vertragsanlage: 43.902,89 Euro
Bewilligter
Zuschuss 0.- Euro
(Veränderung zu
2024: 44.672,17 Euro = -100 %)
4.
Die genannten
Beträge werden in den Haushalt 2025 eingeplant.
Vermerk:
Der Landrat erklärt, die Ziffer 4 des Beschlussvorschlags („Die genannten Beträge werden in den Haushalt 2025 eingeplant.“) ergäbe sich entsprechend der Abstimmung der Ziffern 1 bis 3.