Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Abstimmung: Anwesend: 14

Vorberatung:                          03. Jugendhilfeausschuss am 23.10.2014, TOP 7ö

                                   06. Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 6ö

                       08. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP 16ö

                                   11. Jugendhilfeausschuss vom 12.10.2017, TOP 7ö

                                   14. Jugendhilfeausschuss vom 11.10.2018, TOP 16ö

                                   17. Jugendhilfeausschuss vom 10.10.2019, TOP 14ö

                                   02. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2020, TOP 15ö

                                   05. Jugendhilfeausschuss vom 20.10.2021, TOP 15ö

                                   08. Jugendhilfeausschuss vom 20.10.2022, TOP 6ö

 

Jugendamtsleiter Florian Robida erläutert die Hintergründe der Beschlussvorschläge, die ausführlich in der Sitzungsvorlage dargestellt sind. Unstrittig innerhalb des Gremiums sind die Beschlussvorschläge der Ziffern 1 und 2; zu Ziffer 3 – Einstellung der Schreibabyberatung – gibt es zahlreiche Wortmeldungen, die sich eindringlich gegen den Beschlussvorvorschlag aussprechen.

Auf Nachfrage von KRin Bianka Poschenrieder erläutert Florian Robida, die nächste Schreibabyambulanz, an die sich betroffene Eltern wenden könnten, sei in München. Diese Einrichtung werde von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Andernfalls könnten Eltern alternative Leistungen des Jugendamts, z.B. Hilfe zur Erziehung, oder der Krankenkassen in Anspruch nehmen. Unversorgt bliebe in dieser Lage niemand. Margit Schubert, Leiterin Abteilung 6 Kinder, Jugend und Familie, ergänzt, die schwierige Haushaltslage des Landkreises bedinge den Einsparvorschlag. Die fachliche Notwendigkeit werde nicht in Frage gestellt.

Vor allem die beschließenden und beratenden Mitglieder des Gremiums betonen die Bedeutung der Schreibabyambulanz als wohnortnahes Angebot. Regina Brückner, die sowohl beratendes Mitglied, als auch Mitarbeiterin der betroffenen Erziehungsberatungsstelle der Caritas ist, erinnert daran, dass das Angebot der Schreibabyberatung eingeführt worden sei, um Todesfälle, Schütteltraumen und Behinderungen von Babys und Kleinkindern abzuwenden und Eltern eine psychosoziale Unterstützung zu geben. Sie erklärt, die Erziehungsberatungsstelle habe sich in fast zwei Jahrzehnten eine hohe Kompetenz auf diesem Fachgebiet erworben, die auch Kinderärzte schätzten, die Betroffene an die Einrichtung verweisen. Die Schreibabyambulanz sei eine Einrichtung des Kinderschutzes.

KR Christian Bauer erkundigt sich, ob Eltern für die Leistung etwas zahlen müssten. Dies verneint Florian Robida, da derlei Beratungsleistungen auf Geheiß des zuständigen Ministeriums kostenlos zu erbringen seien. Die Mehrzahl der Gremiumsmitglieder sieht eine etwaige Kostenbeteiligung durch die Betroffenen als zu hohe Hürde an. Manche Eltern könnten sich dies nicht leisten.

Aufgrund der vorhergehenden Diskussion zu Beschlussziffer 3 beantragt Ingrid Golanski, beschließendes Mitglied, die getrennte Abstimmung über den Beschlussvorschlag.


Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

  1. Der Finanzmittelbedarf in Höhe von 310.204,22 Euro für die Erbringung der Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII, den Gruppenangeboten gemäß § 29 SGB VIII und der Beratung für die Insoweit erfahrenen Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen nach § 8a Abs. 4 SGB VIII wird zur Kenntnis genommen.

 

Kostenbeteiligung:                           310.204,22 Euro

(Veränderung zu 2024:                   -   43.559,64 Euro = - 12,33 %)

 

  1. Der Finanzmittelbedarf in Höhe von 162.137,63 Euro für die Erbringung die gerichtsnahen Beratungen gemäß §§ 17 und 18 SGB VIII einschließlich den Aufgaben und Leistungen nach dem „Ebersberger Modell“ wird, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2025, bewilligt.

 

Kostenbeteiligung lt. Antrag:          162.137,63 Euro

(Veränderung zu 2024:                     23.115,93 Euro = 16 %)

 

3.    Die Beratung für Kinder von 0-3 Jahren (Schreibabyberatung) wird auf Grund der angespannten Haushaltslage eingestellt. Es fallen an dieser Stelle keine Kosten mehr an.

 

Kostenbeteiligung lt. Vertragsanlage:       43.902,89 Euro

Bewilligter Zuschuss                                   0.- Euro

(Veränderung zu 2024:                                 44.672,17 Euro = -100 %)

 

4.    Die genannten Beträge werden in den Haushalt 2025 eingeplant.

 

 

Vermerk:

Der Landrat erklärt, die Ziffer 4 des Beschlussvorschlags („Die genannten Beträge werden in den Haushalt 2025 eingeplant.“) ergäbe sich entsprechend der Abstimmung der Ziffern 1 bis 3.