Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

 

Sitzungsvorlage 2025/1431

 

Vorberatung:                                        Kreistag am 25.07.2022, TOP 8Ö

Sachvortragende:                               Brigitte Keller, Finanzmanagerin und Leiterin Abteilung 1 Zentrales u. Bildung

 

Der Landrat leitet den Tagesordnungspunkt und übergibt das Wort an Brigitte Keller. Sie erläutert anhand einer Präsentation (Anlage 6 zum Protokoll) das Bauprojekt der Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU (WBE). Anschließend geht sie ausführlich auf die Anpassungen in der Gemeinschaftszweckvereinbarung ein, die der Verwaltungsrat der Wohnbaugesellschaft dem Kreistag zur Beschlussfassung empfiehlt. Die neuen Regelungen betreffen zum einen die Aufteilung der Kostenträgerschaft, zum anderen das Darlehen. Brigitte Keller weist darauf hin, dass der Zinssatz erst zum Zeitpunkt des Abrufs des Darlehens festgelegt werde. Sie hebt hervor, dass die Wohnbaugesellschaft mit dem geplanten Neubau ab 2027 über einen Bestand von über 150 Wohnungen verfüge. Sie gehe davon aus, dass daraus dann Liquiditäts- und Instandhaltungsrücklagen erwirtschaftet werden könnten.

KR Alexander Müller unterstützt die Gemeinschaftszweckvereinbarung ausdrücklich. Er geht darauf ein, dass die Anpassung der Kostenregelung aufgrund des großen Bauvolumens erfolgen musste, um die Existenz der WBE nicht zu gefährden. KR Benedikt Mayer bedankt sich für die Ausarbeitung. Er fragt, was passiere, wenn die veranschlagten Baukosten höher als 11,9 Mio. Euro wären. Brigitte Keller antwortet, dann müsse sich der Verwaltungsrat der WBE, möglicherweise nachfolgend der Kreistag damit befassen. Vorsorglich könne für diesen Fall kein Puffer eingebaut werden. Möglich, aber eher unwahrscheinlich, wäre, dass die WBE eine Kostenmehrung selber regeln könne, indem sie die Mieten nachkalkuliere und selber ein Darlehen aufnähme.

Der Landrat dankt KR Ulrich Proske in seiner Funktion als erster Bürgermeister der Stadt Ebersberg für die gute Kooperation mit der Kreisklinik. Dieser würdigt das Bauprojekt: Es sei ein Beitrag zum Fortbestand der Klinik. Als schwierig werde sich die Parkplatzsituation während und nach dem Bau darstellen. Ebenso sieht er zukünftig die Herausforderung, Betreuungsplätze für Kinder des Klinikpersonals zur Verfügung stellen zu können. Er erinnert daran, dass es in der Vergangenheit Überlegungen zu einer Betriebskindertagesstätte der Kreisklinik gab. Er wünsche sich diesbezüglich Entlastung für die Stadt Ebersberg. Der Landrat greift die angesprochenen Aspekte auf. Perspektivisch müsse man die Möglichkeit aufgreifen, ein weiteres Parkhaus zu errichten. Hinsichtlich der Betreuungsplätze habe es ehemals Gespräche über eine Kooperation von der Stadt Ebersberg und der Klinik gegeben. Der Bedarf für eine eigene Betriebskindertagesstätte habe bislang nicht vorgelegen. Dies sei regelmäßig zu prüfen.

 


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.   Der Landkreis Ebersberg nimmt ein Darlehen (Baukosten abzüglich Fördergelder) in Höhe von 6.340.550 bei der Bayern LABO über das Kommunale Wohnbauförderungsprogramm (KommWFP) auf.

2.   Dieses Darlehen wird in voller Höhe an die WBE gKU weitergeleitet. Der komplette Schuldendienst (Tilgung und Zins) wird durch die WBE gKU getragen. Dem Landkreis entstehen keine Kosten durch dieses Darlehen.

3.   Die Gemeinschaftszweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Ebersberg und der Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU wird beschlossen. Sie ist Anlage 7 zum Protokoll.

4.   Der Landrat wird ermächtigt, die Gemeinschaftszweckvereinbarung zu unterzeichnen.