Sitzung: 10.03.2025 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Vorlage: 2025/1431
Sitzungsvorlage 2025/1431 |
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Vorberatung: Kreistag am 25.07.2022, TOP 8Ö
Sachvortragende: Brigitte Keller, Finanzmanagerin und
Leiterin Abteilung 1 Zentrales u. Bildung
Der Landrat leitet den Tagesordnungspunkt und übergibt das Wort an
Brigitte Keller. Sie erläutert anhand einer Präsentation (Anlage 6 zum
Protokoll) das Bauprojekt der Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU (WBE).
Anschließend geht sie ausführlich auf die Anpassungen in der
Gemeinschaftszweckvereinbarung ein, die der Verwaltungsrat der
Wohnbaugesellschaft dem Kreistag zur Beschlussfassung empfiehlt. Die neuen
Regelungen betreffen zum einen die Aufteilung der Kostenträgerschaft, zum
anderen das Darlehen. Brigitte Keller weist darauf hin, dass der Zinssatz erst
zum Zeitpunkt des Abrufs des Darlehens festgelegt werde. Sie hebt hervor, dass
die Wohnbaugesellschaft mit dem geplanten Neubau ab 2027 über einen Bestand von
über 150 Wohnungen verfüge. Sie gehe davon aus, dass daraus dann Liquiditäts-
und Instandhaltungsrücklagen erwirtschaftet werden könnten.
KR Alexander Müller unterstützt die Gemeinschaftszweckvereinbarung
ausdrücklich. Er geht darauf ein, dass die Anpassung der Kostenregelung
aufgrund des großen Bauvolumens erfolgen musste, um die Existenz der WBE nicht
zu gefährden. KR Benedikt Mayer bedankt sich für die Ausarbeitung. Er fragt,
was passiere, wenn die veranschlagten Baukosten höher als 11,9 Mio. Euro wären.
Brigitte Keller antwortet, dann müsse sich der Verwaltungsrat der WBE,
möglicherweise nachfolgend der Kreistag damit befassen. Vorsorglich könne für
diesen Fall kein Puffer eingebaut werden. Möglich, aber eher unwahrscheinlich,
wäre, dass die WBE eine Kostenmehrung selber regeln könne, indem sie die Mieten
nachkalkuliere und selber ein Darlehen aufnähme.
Der Landrat dankt KR Ulrich Proske in seiner Funktion als erster
Bürgermeister der Stadt Ebersberg für die gute Kooperation mit der Kreisklinik.
Dieser würdigt das Bauprojekt: Es sei ein Beitrag zum Fortbestand der Klinik.
Als schwierig werde sich die Parkplatzsituation während und nach dem Bau
darstellen. Ebenso sieht er zukünftig die Herausforderung, Betreuungsplätze für
Kinder des Klinikpersonals zur Verfügung stellen zu können. Er erinnert daran,
dass es in der Vergangenheit Überlegungen zu einer Betriebskindertagesstätte
der Kreisklinik gab. Er wünsche sich diesbezüglich Entlastung für die Stadt
Ebersberg. Der Landrat greift die angesprochenen Aspekte auf. Perspektivisch
müsse man die Möglichkeit aufgreifen, ein weiteres Parkhaus zu errichten.
Hinsichtlich der Betreuungsplätze habe es ehemals Gespräche über eine
Kooperation von der Stadt Ebersberg und der Klinik gegeben. Der Bedarf für eine
eigene Betriebskindertagesstätte habe bislang nicht vorgelegen. Dies sei
regelmäßig zu prüfen.
Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden
Beschluss:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1.
Der
Landkreis Ebersberg nimmt ein Darlehen (Baukosten abzüglich Fördergelder) in
Höhe von 6.340.550 € bei der Bayern LABO über das Kommunale Wohnbauförderungsprogramm
(KommWFP) auf.
2.
Dieses
Darlehen wird in voller Höhe an die WBE gKU weitergeleitet. Der komplette
Schuldendienst (Tilgung und Zins) wird durch die WBE gKU getragen. Dem
Landkreis entstehen keine Kosten durch dieses Darlehen.
3. Die Gemeinschaftszweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Ebersberg und der Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU wird beschlossen. Sie ist Anlage 7 zum Protokoll.
4. Der Landrat wird ermächtigt, die Gemeinschaftszweckvereinbarung zu unterzeichnen.