Beschluss: angenommen

 

Sitzungsvorlage 2014/2106

BL/014

An der Beratung nahm teil:

Norbert Neugebauer

Leiter Büro Landrat

Landrat Robert Niedergesäß übergab das Wort an Herrn Neugebauer, der die Sitzungsvorlage vorstellte, die an alle Mitglieder des Kreistages versandt worden war.

Landrats-Stellvertreter Walter Brilmayer verließ den Sitzungssaal zu Beginn der Beratung. Er war persönlich beteiligt im Sinne des Art. 43 LKrO und hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Landrat Robert Niedergesäß ließ über den Beschlussvorschlag aus der Sitzungsvorlage abstimmen.


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Der Kreistag fasste folgenden Beschluss:

 

einstimmig

 

1.    Der gewählte Stellvertreter des Landrats erhält für die besondere Inanspruchnahme als kommunaler Wahlbeamter eine Entschädigung. Sie wird auf den jeweiligen Höchstbetrag, der in § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV als Geringfügigkeitsgrenze festgelegt ist, festgelegt (derzeit monatlich 450 €).

2.    Neben der Grund-Entschädigung nach Nr. 1 erhält der gewählte Stellvertreter für jeden Vertretungstag 1/30 (= Tagessatz) des Grundgehaltes des Landrats; angerechnet werden die tatsächlich geleisteten Vertretungszeiten, wobei pro Stunde 1/8 des Tagessatzes vergütet wird. Bei Vertretung während des regulären Urlaubs des Landrats wird 1 Tag des Vertretungszeitraums pauschal mit 4 Stunden berücksichtigt. Die Entschädigung wird monatlich abgerechnet.

3.    Reisekosten werden gesondert nach § 5 der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlicher Kreisräte und Kreisbürger vom 23.07.1990 nach Art. 56 KWBG abgerechnet.

KR Walter Brilmayer war persönlich beteiligt im Sinne des Art. 43 LKrO und hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.