Sitzungsvorlage 2014/2115

BL/014

An der Beratung nahmen teil:

Norbert Neugebauer

Leiter Büro Landrat

Brigitte Keller

Leiterin der Stabsstelle Finanzen und Controlling

Landrat Robert Niedergesäß führte in das Thema ein. Die Mitglieder der Projektgruppe Politik und Verwaltung hätten den Entwurf der Geschäftsordnung durchgearbeitet und mit der Muster-Geschäftsordnung des Bayerischen Landkreistages verglichen. Zur Sitzung lägen noch zwei Anträge der GRÜNEN-Fraktion vor. Einer davon würde sich mit der Geschlechterneutralität bei den Personenbezeichnungen befassen. Dieser sei bereits in der Ziffer 2 des Beschlussvorschlages berücksichtgt.

Dann übergab er das Wort an Herrn Neugebauer.

Dieser trug zunächst die wesentlichen Änderungen zur Geschäftsordnung des Kreistages der 13. Wahlperiode vor, welche in der Sitzungsvorlage aufgelistet waren. Dann stellte er die Änderungsvorschläge vor, die sich nach Versand der Sitzungsvorlage noch ergeben hatten.

KR Martin Lechner wollte wissen, was mit den nichtöffentlichen Niederschriften geschehe, wenn der Grund für die Nichtöffentlichkeit weggefallen sei. Herr Neugebauer erklärte dazu, dass die Beschlüsse in der nächsten Sitzung bekannt gegeben würden. Damit würden diese in der Niederschrift dieser Sitzung veröffentlicht werden.

Landrat Robert Niedergesäß ergänzte, dass man dieses Thema differenziert sehen müsse. Gerne könne man dies in der Projektgruppe Politik und Verwaltung besprechen.

Frau Keller erläuterte die Neuregelung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben (§ 29 des Entwurfes).

KRin Waltraud Gruber stellte folgenden Antrag:

§ 31 Abs. 2 Satz 3 (Aufsichtsrat der Kreisklinik Ebersberg gGmbH) bleibt in der bisherigen Fassung, nämlich

Die Fraktionen schlagen Mitglieder in der auf sie entfallenden Anzahl vor, die sodann als Mitglieder des Aufsichtsrates zu bestellen sind.

KR Martin Wagner argumentierte dagegen. Es gebe Fälle, bei denen der Kreistag bei der Bestellung noch eingreifen können soll.

KR Dr. Wilfried Seidelmann stimmte der Antragstellerin zu. Den Fraktionen müsse das Recht zugestanden werden, Personen zu benennen. Es müsse keine Kontrolle durch den Kreistag geben.

Landrat Robert Niedergesäß ließ über den Antrag abstimmen.

&

Der Kreistag fasste folgenden Beschluss:

 

mit 15 Stimmen

gegen den Rest

§ 31 Abs. 2 Satz 3 (Aufsichtsrat der Kreisklinik Ebersberg gGmbH) bleibt in der bisherigen Fassung, nämlich

Die Fraktionen schlagen Mitglieder in der auf sie entfallenden Anzahl vor, die sodann als Mitglieder des Aufsichtsrates zu bestellen sind.

Damit war der Antrag abgelehnt. Im Entwurf der Geschäftsordnung bleibt es bei folgender Formulierung:

§ 31 Aufsichtsrat der Kreisklinik Ebersberg gGmbH

...

(2) ... Die Fraktionen schlagen Mitglieder in der auf sie entfallenden Anzahl vor.

KRin Waltraud Gruber stellte weiter folgenden Antrag:

§ 32 (Vorbereitung der Verhandlungen des Kreistags durch den Kreis- und Strategieausschuss) bleibt in Absatz 2 in der bisherigen Fassung, nämlich

(2) Die Vorbereitung erfolgt durch Vorberatung des Gegenstandes und erforderlichenfalls durch einen Beschlussvorschlag.

Der Kreis- und Strategieausschuss solle in der Beratungsreihenfolge nicht ausgespart werden können. Die Erfahrung zeige, dass zwischen der Behandlung in einem Fachausschuss und der Behandlung im Kreis- und Strategieausschuss manchmal noch Aspekte aufgetaucht seien, die es Wert gewesen seinen, berücksichtigt zu werden.

Landrat Robert Niedergesäß, KR Albert Hingerl und KR Martin Wagner schlossen sich der Argumentation an.

Landrat Robert Niedergesäß ließ über den Antrag abstimmen.

&

Der Kreistag fasste folgenden Beschluss:

 

einstimmig

 

§ 32 (Vorbereitung der Verhandlungen des Kreistags durch den Kreis- und Strategieausschuss) bleibt in Absatz 2 in der bisherigen Fassung, nämlich

(2) Die Vorbereitung erfolgt durch Vorberatung des Gegenstandes und erforderlichenfalls durch einen Beschlussvorschlag.

Damit war der Antrag angenommen. Der Entwurf der Geschäftsordnung wird geändert.

Herr Neugebauer fuhr mit der Vorstellung der wesentlichen Änderungen im Entwurf der Geschäftsordnung fort. Dann stellte Landrat Robert Niedergesäß den aktuellen Entwurf zur Abstimmung.

Nach der Abstimmung bedankte sich Landrat Robert Niedergesäß bei Herrn Neugebauer und bei Herrn Kammerl für die Erstellung des Entwurfes der Geschäftsordnung.


&

Der Kreistag fasste folgenden Beschluss:

 

einstimmig

 

1.    Der Kreistag gibt sich für die 14. Wahlperiode 2014 bis 2020 eine Geschäftsordnung. Der Text der Geschäftsordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage Nr. 1 zur Niederschrift.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Text der Geschäftsordnung vor der Bekanntmachung geschlechtergerecht zu formulieren. Zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern sollen beide Geschlechter explizit genannt oder neutralisierende Formen benutzt werden.