Sitzungsvorlage 2014/2117

BL

An der Beratung nahm teil:

Norbert Neugebauer

Leiter Büro Landrat

Landrat Robert Niedergesäß rief den TOP auf und übergab das Wort an Herrn Neugebauer. Dieser trug den Sachverhalt vor.

KRin Christine Gerneth meinte, WLAN müsse im Sitzungssaal funktionieren und fragte nach, ob es eine Anleitung dazu gebe. Landrat Robert Niedergesäß verwies auf einen Beschluss aus dem Jahre 2008 und fügte hinzu, dass WLAN im Sitzungssaal noch installiert werde.

KRin Johanna Weigl-Mühlfeld kündigte an, die Änderungssatzung, in der die Entschädigungssätze erhöht werden, abzulehnen. Sie erinnerte an einen Antrag, die Ehrenamtskarte einzuführen. Dies sei nicht geschehen, dafür werde nun die Entschädigung für Kreisräte nun schon zum zweiten Mal erhöht. Landrat Robert Niedergesäß meinte, dies könne man nicht vergleichen. Das Thema Ehrenamtskarte werde nochmal auf die Tagesordnung kommen. Inzwischen gebe es Erfahrungen dazu. Zudem wurden die Entschädigungssätze letztmals im Jahr 2002 angepasst.

KRin Waltraud Gruber sprach an, dass es Personen gebe, die für den Landkreis Ebersberg ehrenamtlich tätig seien, die aber nach der der Satzung keine Entschädigung erhalten würden. Dies seien insbesondere Mitglieder verschiedener Arbeitskreise. Sie schlug vor, die Arbeitsgruppe Poltik und Verwaltung solle sich mit dem Thema beschäftigen.

Landrat Robert Niedergesäß schloss sich dem Verfahrensvorschlag an und ergänzte den Beschlussvorschlag um eine Ziffer 2. Dann ließ Landrat er über den Beschlussvorschlag abstimmen.


&

Der Kreistag fasste folgenden Beschluss:

 

gegen 3 Stimmen

 

1.    Der Landkreis Ebersberg erlässt folgende Satzung:

Sechste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Ebersberg

zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlicher Kreisräte und Kreisbürger

vom 05.05.2014

Der Landkreis Ebersberg erlässt aufgrund des Art. 17 Satz 1 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LkrO) (BayRS 2020-3-1-I) folgende:

Satzung:

§ 1 Änderungen

Die Satzung des Landkreises Ebersberg vom 23.07.1990, zuletzt geändert mit Satzung vom 25.05.2009, wird wie folgt geändert:

1.    § 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

§ 1 Sitzungsgeld, Reisekosten innerhalb des Landkreises

(1) Die Kreisräte erhalten für ihre Tätigkeit als Mitglied des Kreistages für jeden Sitzungstag eine Entschädigung (Sitzungsgeld) in Höhe von 50 € für die Teilnahme an

a)    Sitzungen des Kreistages,

b)    Sitzungen eines Ausschusses des Kreistages, soweit das Mitglied bei diesem stimmberechtigt ist,

c)    bis zu 12 Sitzungen einer Fraktion im Jahr,

d)    Besprechungen, zu denen der Landrat eingeladen hat oder in dessen Auftrag eingeladen wurde und bei denen der Landrat die Teilnahme als verpflichtend erklärt hat.

(2) Mit diesem Sitzungsgeld sind auch die Reisekosten innerhalb des Landkreises abgegolten.

2.    § 2 erhält folgende Fassung:

§ 2 Ersatzleistungen

(1) Kreisräte, die Lohn- und Gehaltsempfänger sind, erhalten für die Teilnahme an Sitzungen nach § 1 Abs. 1 Buchst. a, b und d Ersatz für entgangenen Lohn oder Gehalt in voller Höhe. Der Betrag des entgangenen Lohnes oder Gehaltes ist durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen.

(2) Kreisräte, die selbständig tätig sind, erhalten für das durch die Teilnahme an Sitzungen nach § 1 Abs. 1 Buchst. a, b und d entstandene Zeitversäumnis als Ersatz eine pauschale Verdienstausfallentschädigung. Diese beträgt für je eine Stunde Sitzungsdauer 12 €. Zur Sitzungsdauer zählen eine Stunde vor Beginn der Sitzung und eine Stunde nach Beendigung der Sitzung. Die so berechnete Gesamtzeit wird auf volle Stunden ab- oder aufgerundet.

(3) Eine pauschale Ersatzleistung erhalten neben den Leistungen nach § 1 Abs. 1 Buchst. a, b und d auf Antrag auch Kreisräte, die keine Ersatzansprüche nach Abs. 1 oder 2 haben, denen aber im beruflichen oder häuslichen Bereich durch die Teilnahme an Sitzungen ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder das Heranziehen einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann. Diese pauschale Entschädigung berechnet sich wie die Verdienstausfallentschädigung der Selbständigen.

3.    § 4 erhält folgende Fassung

§ 4 Entschädigung für Fraktionssprecher und Sprecher von Ausschussgemeinschaften

Die Sprecher der im Kreistag vertretenen Fraktionen, sowie Sprecher von Ausschussgemeinschaften erhalten eine monatliche Entschädigung in Höhe von € 30 und weitere € 5 je Fraktionsmitglied.

4.    Es wird ein neuer § 4a eingefügt:

§ 4a Technikpauschale

Kreisräte, die erklären, dass sie auf die Zusendung von Ladungsschreiben, Tagesordnung, Sitzungsvorlagen und Niederschriften in Papierform verzichten, erhalten für diesen Zeitraum eine Technikpauschale von 15 € pro Monat. Damit ist der Mehraufwand für die häusliche technische Ausstattung abgegolten.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.05.2014 in Kraft.

Ebersberg, den _______________

Landkreis Ebersberg

Robert Niedergesäß

Landrat

EAPl. 014

Beschlossen durch 01. Kreistag am 05.05.2014, TOP 15 ö

Bekanntgemacht im Amtsblatt am __________, Nr. _______

2.    Der Kreistag beauftragt die Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung, einen Vorschlag auszuarbeiten, wie die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisbürger, die nicht Mitglieder des Kreistages sind, ausgestaltet werden soll (insbesondere wenn sie in ein und demselben AK tätig sind). Außerdem soll die AG PuV eine Handhabe ausarbeiten, dass bei allen Arbeitskreisen zuverlässig auch über die Anwendung der Entschädigungssatzung entschieden wird.