Sitzungsvorlage 2014/2117 |
BL |
An der
Beratung nahm teil:
Norbert Neugebauer |
Leiter Büro Landrat |
Landrat Robert Niedergesäß rief den TOP auf und übergab das Wort an Herrn Neugebauer. Dieser trug den Sachverhalt vor.
KRin Christine Gerneth meinte, WLAN müsse im Sitzungssaal funktionieren und fragte nach, ob es eine Anleitung dazu gebe. Landrat Robert Niedergesäß verwies auf einen Beschluss aus dem Jahre 2008 und fügte hinzu, dass WLAN im Sitzungssaal noch installiert werde.
KRin Johanna Weigl-Mühlfeld kündigte an, die Änderungssatzung, in der die Entschädigungssätze erhöht werden, abzulehnen. Sie erinnerte an einen Antrag, die Ehrenamtskarte einzuführen. Dies sei nicht geschehen, dafür werde nun die Entschädigung für Kreisräte nun schon zum zweiten Mal erhöht. Landrat Robert Niedergesäß meinte, dies könne man nicht vergleichen. Das Thema Ehrenamtskarte werde nochmal auf die Tagesordnung kommen. Inzwischen gebe es Erfahrungen dazu. Zudem wurden die Entschädigungssätze letztmals im Jahr 2002 angepasst.
KRin Waltraud Gruber sprach an, dass es Personen gebe, die für den Landkreis Ebersberg ehrenamtlich tätig seien, die aber nach der der Satzung keine Entschädigung erhalten würden. Dies seien insbesondere Mitglieder verschiedener Arbeitskreise. Sie schlug vor, die Arbeitsgruppe Poltik und Verwaltung solle sich mit dem Thema beschäftigen.
Landrat Robert Niedergesäß schloss sich dem Verfahrensvorschlag an und ergänzte den Beschlussvorschlag um eine Ziffer 2. Dann ließ Landrat er über den Beschlussvorschlag abstimmen.
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Der Kreistag fasste folgenden Beschluss: |
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gegen 3 Stimmen |
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1. Der Landkreis Ebersberg erlässt folgende Satzung:
Sechste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises
Ebersberg
zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlicher Kreisräte und
Kreisbürger
vom 05.05.2014
Der Landkreis
Ebersberg erlässt aufgrund des Art. 17 Satz 1 der Landkreisordnung für den
Freistaat Bayern (LkrO) (BayRS 2020-3-1-I) folgende:
Satzung:
§ 1
Änderungen
Die Satzung
des Landkreises Ebersberg vom 23.07.1990, zuletzt geändert mit Satzung vom
25.05.2009, wird wie folgt geändert:
1. § 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
§ 1 Sitzungsgeld, Reisekosten
innerhalb des Landkreises
(1) Die Kreisräte erhalten für ihre
Tätigkeit als Mitglied des Kreistages für jeden Sitzungstag eine Entschädigung
(Sitzungsgeld) in Höhe von 50 € für die Teilnahme an
a) Sitzungen
des Kreistages,
b) Sitzungen
eines Ausschusses des Kreistages, soweit das Mitglied bei diesem
stimmberechtigt ist,
c) bis
zu 12 Sitzungen einer Fraktion im Jahr,
d) Besprechungen,
zu denen der Landrat eingeladen hat oder in dessen Auftrag eingeladen wurde und
bei denen der Landrat die Teilnahme als verpflichtend erklärt hat.
(2) Mit diesem Sitzungsgeld sind auch
die Reisekosten innerhalb des Landkreises abgegolten.
2. § 2 erhält folgende Fassung:
§ 2 Ersatzleistungen
(1) Kreisräte, die Lohn- und
Gehaltsempfänger sind, erhalten für die Teilnahme an Sitzungen nach § 1 Abs. 1
Buchst. a, b und d Ersatz für entgangenen Lohn oder Gehalt in voller Höhe. Der
Betrag des entgangenen Lohnes oder Gehaltes ist durch eine Bescheinigung des
Arbeitgebers nachzuweisen.
(2) Kreisräte, die selbständig tätig
sind, erhalten für das durch die Teilnahme an Sitzungen nach § 1 Abs. 1
Buchst. a, b und d entstandene Zeitversäumnis als Ersatz eine pauschale Verdienstausfallentschädigung.
Diese beträgt für je eine Stunde Sitzungsdauer 12 €. Zur Sitzungsdauer zählen
eine Stunde vor Beginn der Sitzung und eine Stunde nach Beendigung der Sitzung.
Die so berechnete Gesamtzeit wird auf volle Stunden ab- oder aufgerundet.
(3) Eine pauschale Ersatzleistung
erhalten neben den Leistungen nach § 1 Abs. 1 Buchst. a, b und d auf Antrag
auch Kreisräte, die keine Ersatzansprüche nach Abs. 1 oder 2 haben, denen aber
im beruflichen oder häuslichen Bereich durch die Teilnahme an Sitzungen ein
Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit
oder das Heranziehen einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann. Diese pauschale
Entschädigung berechnet sich wie die Verdienstausfallentschädigung der
Selbständigen.
3. § 4 erhält folgende Fassung
§ 4 Entschädigung für
Fraktionssprecher und Sprecher von Ausschussgemeinschaften
Die Sprecher der im Kreistag
vertretenen Fraktionen, sowie Sprecher von Ausschussgemeinschaften erhalten
eine monatliche Entschädigung in Höhe von € 30 und weitere € 5 je
Fraktionsmitglied.
4. Es wird ein neuer § 4a eingefügt:
§ 4a Technikpauschale
Kreisräte, die erklären, dass sie auf
die Zusendung von Ladungsschreiben, Tagesordnung, Sitzungsvorlagen und
Niederschriften in Papierform verzichten, erhalten für diesen Zeitraum eine
Technikpauschale von 15 € pro Monat. Damit ist der Mehraufwand für die
häusliche technische Ausstattung abgegolten.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung
tritt am 01.05.2014 in Kraft.
Ebersberg, den _______________
Landkreis Ebersberg
Robert Niedergesäß
Landrat
EAPl. 014
Beschlossen durch 01. Kreistag am
05.05.2014, TOP 15 ö
Bekanntgemacht im Amtsblatt am
__________, Nr. _______
2. Der Kreistag beauftragt die Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung, einen Vorschlag auszuarbeiten, wie die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisbürger, die nicht Mitglieder des Kreistages sind, ausgestaltet werden soll (insbesondere wenn sie in ein und demselben AK tätig sind). Außerdem soll die AG PuV eine Handhabe ausarbeiten, dass bei allen Arbeitskreisen zuverlässig auch über die Anwendung der Entschädigungssatzung entschieden wird.