Landrat Robert Niedergesäß begrüßte die Mitglieder des Kreistages und stellte fest, dass der Kreistag ordnungsgemäß geladen und beschlussfähig ist.

Gegen die Niederschriften der beiden Sitzungen am 28. April 2014 und am 05. Mai 2014 gab es keine Einwände. Damit gelten sie als genehmigt.