Vorberatung |
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An der Beratung nahmen teil: |
Herr Jungwirth |
Gemäß Art. 46 Abs. 3 der
Landkreisordnung müssen Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst
worden sind, der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden, sobald die Gründe für
die Geheimhaltung weggefallen sind.
In der 01. Sitzung des
LSV-Ausschusses am 27.05.2014 ist folgender Beschluss gefasst worden, der nun
bekannt gegeben werden kann.
TOP 13 N Liegenschaften;
Realschule Ebersberg
Erweiterung Bauabschnitt II
Vergabe von Bauleistungen
& |
Der LSV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: einstimmig |
Nachfolgende
Firma wird mit der Ausführung von Bauleistungen für die Erweiterung der
Dr.-Wintrich-Realschule Ebersberg BA II beauftragt:
VE 3071 Schreinerarbeiten
Schäble GmbH, Goldbergstr. 24, 73469
Riesbürg
mit einer geprüften Brutto Angebotssumme von 223.147,61 €.
Dem LSV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
keiner