Beschluss: einstimmig angenommen

 

Vorberatung

 

An der Beratung nahmen teil:

Herr Schmid (Mitarbeiter des Landratsamtes)

Herr Hönig (Repräsentant des THW)

 

Herr Landrat Robert Niedergesäß begrüßt nochmals Herrn Hönig, der als Vertreter des THW zur Sitzung gekommen war.

 

Landrat Robert Niedergesäß erläutert, dass für das THW grundsätzlich der Bund zuständig ist, es handelt sich hierbei um die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Diese sieht in ihrer Ausstattungsnorm jedoch keine Wechselladerfahrzeuge vor.

Die Beschaffung des jetzigen Fahrzeuges war 1989 eine freiwillige Leistung des Landkreises Ebersberg.

 

Der ursprüngliche Antrag des THW Ortsverbandes Markt Schwaben auf die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs für den Standort Markt Schwaben sah vor, dass die Kosten in Höhe von 280.000 Euro von den Landkreisen Ebersberg und Erding in gleichen Teilen getragen werden, da beide Landkreise im Bedarfsfall Zugriff auf das Fahrzeug haben.

 

Bei einem Gespräch in Markt Schwaben, machten die Vertreter des Landkreises Erding deutlich, dass aus ihrer Sicht kein Bedarf an der Anschaffung eines Wechselladerfahrzeuges besteht. Ihrerseits bestehen, rückblickend auf die Hochwassersituation im vergangenen Jahr, klare Präferenzen zur Anschaffung von Hochleistungspumpen.

 

Nach der Erdinger Absage, hat der THW Ortsverband Markt Schwaben mit Schreiben vom 16.06.2014 einen neuen Antrag auf die Ersatzbeschaffung eines Wechselladerfahrzeugs mit Kranvorrüstung gestellt. Hierbei entstehen Kosten von etwa 150.000 Euro.

 

Von Seiten des THW wird darauf hingewiesen, dass das jetzige Fahrzeug (Baujahr 1990) an der Höchstnutzungsdauer von ca. 25 Jahren angekommen ist, und mit Ausfällen und wirtschaftlich unverhältnismäßigen Kosten für Reparaturen zu rechen sein muss.

Eine Ersatzbeschaffung sollte somit innerhalb der nächsten zwei Jahre abgeschlossen sein.

 

Landrat Robert Niedergesäß verliest den Beschlussvorschlag, den Antrag des THW in die Erstellung des Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplanes für den Landkreis mit einfließen zu lassen und leitet gleichzeitig auf Tagesordnungspunkt sechs über, der vorsieht der Ausarbeitung des o.g. Planes zuzustimmen.

Bei Zustimmung wird ein Gutachter die Sachlage prüfen und auf dessen Empfehlungen hin, kann im LSV-Ausschuss dann eine Entscheidung herbeigeführt werden.

 

Ein Ausschussmitglied stellte fest, dass in dieses Katastrophen-Konzept auch die Sicherung von Unfällen der Bahn, also beispielsweise in Ortschaften umgekippte Wagons mit gefährlicher Güterbeladung, miteinfließt.

Im Zuge dessen sollte frühzeitig eine Abstimmung mit den anliegenden Landkreisen und Gemeinden stattfinden, um bei außergewöhnlichen Ereignissen schnell Hand in Hand arbeiten zu können.

 

Landrat Robert Niedergesäß gab an, dass der Gutachter diese Beteiligung Anderer mit in die Planungen einbezieht.

 

Weiter erläuterte Landrat Robert Niedergesäß, dass sowohl die Ausstattung der gemeindlichen Feuerwehren mit überörtlich erforderlichen Fahrzeugen, Geräten etc. als auch der Katastrophenschutz eine Pflichtaufgabe des Landkreises sind.

 

Rückblickend auf seine Zeit als Bürgermeister in Vaterstetten, berichtete er, dass auf Vorschlag der sechs in der Gemeinde angesiedelten Feuerwehren ein Feuerwehrbedarfsplan erarbeitet wurde, der mittlerweile als gute Grundlage für die Entscheidungen des Gemeinderates dient.

 

Bisher werden Pläne dieser Art nicht auf Landkreisebene eingesetzt, nachdem sich allerdings die Aufgaben in den Bereichen Feuerwehr und Katastrophenschutz in den letzten Jahren erweitert und spezifiziert (z.B. Einführung des Digitalfunks) haben, ist eine landkreisumfassende Planung durchaus sinnvoll.

Landrat Robert Niedergesäß merkte an, dass dem Landkreis Ebersberg hierbei eine Vorreiter-Funktion zukäme, dass dies aber kein für die Entscheidung relevantes Detail sei.

 

Die eingeholten Angebote der Firmen IBG aus Heilsbronn und Deschermeier aus Garching sind rein informativ, sie dienen vor allem dazu, die Kosten, die sich auf 35.000 bis 40.000 Euro belaufen, schätzen zu können.

Im Haushalt 2014 sind hierfür keine Mittel veranschlagt, diese werden auch nicht benötigt werden, da eine Umsetzung in 2014 nicht schaffbar ist.

 

Der Beschluss einen Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplan einzuführen stellt eine Grundsatzentscheidung dar, mit Zustimmung wird noch keine Firma beauftragt. Die Beauftragung erfolgt erst nach Beschlussfassung des LSV-Ausschusses.

 

Ein Ausschussmitglied gab an, dass beide Sitzungsvorlagen grundsätzlich das gleiche aussagen und dass bei der Erstellung dieses Planes vor allem die Koordination mit Erding äußerst wichtig ist.

 

Landrat Robert Niedergesäß erklärte, dass der Landkreis Erding in Bezug auf seine Präferenz zur Ausrüstung mit Hochleistungspumpen bereits 20 Großtauchpumpen angeschafft hat.

 

Ein Ausschussmitglied fragte, ob diese Pumpen nun dem Landkreis Erding gehören oder dem THW mit Standort Markt Schwaben.

 

Herr Hönig (THW) antwortete, dass diese Pumpen zum THW gehören, also von beiden Landkreisen genutzt werden können.

 

Ein Ausschussmitglied brachte zum Ausdruck, dass er eine „Verzahnung“ von Landkreis und Gemeinden für sehr sinnvoll hält, dass aber speziell beim THW kein Konkurrenzkampf zwischen den Landkreisen Ebersberg und Erding entstehen soll. Die beiden Landkreise sind lediglich durch den Flughafen unterscheidbar, somit können grundsätzlich die gleichen Ziele verfolgt werden.

 

Ein Ausschussmitglied gab an, dass Herr Landrat Robert Niedergesäß die Pumpenanschaffung des Landkreises Erding etwas missverständlich dargestellt hat. Es handelt sich lediglich um die Stationierung landkreiseigener Pumpen beim THW in Markt Schwaben.

 

Ein Ausschussmitglied stellte die Frage, ob eine Beteiligung des LSV-Ausschusses mittels einer Arbeitsgruppe bei der Erstellung des Planes nicht sinnvoll wäre.

 

Landrat Robert Niedergesäß hält dies grundsätzlich für einen guten Vorschlag.

 

Ein Ausschussmitglied meinte, dass diese Idee weniger sinnvoll ist, da bei einer gut aufbereiteten Planung der Gesamtausschuss letztlich entscheiden kann.

 

Herr Schmid erklärte, dass es sich um rein informelle Angebote handelt, die bei ihrer Beschreibung einen Workshop, bei welchem die Gremien von Anfang an mit eingebunden werden, anbieten.

 

Landrat Robert Niedergesäß meinte, dass die Einbeziehung der Gremiumsmitglieder, speziell bei den offenen Fragen zum Thema Gutachten sehr wichtig ist, so dass alle Schritte vom LSV-Ausschuss abgesegnet werden.

 

Ein Ausschussmitglied fragte, wie man auf die Firmen kam und ob diese denn überhaupt Erfahrungen haben, wenn der Landkreis bayernweit erster ist.

 

Herr Schmid gab an, dass die Firma Deschermeier bereits den Feuerwehrbedarfsplan in Vaterstetten erarbeitet hat und die Firma IBG wie die Firma Deschermeier, deshalb ausgesucht wurde, da sie bedingt durch den Firmensitz, bayerische, lokale Begebenheiten besser einschätzen könne.

 

Ein Ausschussmitglied merkte an, dass er die Beteiligung des Ausschusses mittels einer Arbeitsgruppe nicht für notwendig hält, da die benötigte Fach- und Sachkompetenz bei den Ausschussmitgliedern nicht in dem Umfang gegeben ist, wie bei den bereits beteiligten Mitarbeitern des Landratsamtes.

 

Landrat Robert Niedergesäß erklärte, dass es wohl die beste Lösung ist, wenn dem LSV-Ausschuss jeweils die Zwischenergebnisse präsentiert werden.

 

Ein Ausschussmitglied gab an, dass auch die Feuerwehren Zorneding und Pöring zusammen bereits einen Feuerwehrbedarfsplan der Firma IBG haben. Bei der Erarbeitung des Gutachtens arbeiteten die Firma und die Feuerwehren sehr eng zusammen, der LSV-Ausschuss könne bei einer solchen Fachwissensdiskussion also gar nicht mitreden, sodass das fertige Gutachten sehr detailliert auch einen genauen Termin für etwaige Ersatzbeschaffungen, Umrüstungen etc. festlegt. Durch diese Genauigkeit kann dieser Termin dann auch nicht verschoben werden.

 

Landrat Robert Niedergesäß gab an, dass Vaterstetten als Ergebnis zum Beispiel am Standort Purfing ein Fahrzeug für die Feuerwehr anschaffen wollte, da der mit der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans betraute Gutachter feststellte, dass hier hinsichtlich der Einhaltung der Höchstwartezeit nach Alarmierungen, Lücken herrschen. Somit bietet die Einführung eines solchen Planes auch Rechtssicherheit.

 

Ein Ausschussmitglied fügte hinzu, dass verschiedene Gemeinden im Landkreis, wie z.B. die VG Aßling ebenfalls einen solchen Plan haben und diese Pläne dann als Grundlage für den landkreisumfassenden Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplan dienen sollten.

 

Landrat Robert Niedergesäß stimmte dieser Wortmeldung zu und bedankte sich für die konstruktive Beratung.

 


Dem LSV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

    Der LSV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

            einstimmig

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag des THW-Ortsverbandes Markt Schwaben auf Ersatzbeschaffung des bestehenden Wechselladerfahrzeuges vom 12.06.14 in die Erstellung des Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplanes für den Landkreis Ebersberg miteinfließen zu lassen.

2.    Die weitere Entscheidung über eine Ersatzbeschaffung wird dann vom LSV-Ausschuss im Rahmen der Konzeptempfehlungen des Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplanes getroffen.