Vorberatung |
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An der Beratung nahmen teil: |
Herr Schmid (Mitarbeiter des Landratsamtes) Herr Hönig (Repräsentant des THW) |
Herr Landrat Robert Niedergesäß begrüßt
nochmals Herrn Hönig, der als Vertreter des THW zur Sitzung gekommen war.
Landrat Robert Niedergesäß erläutert, dass
für das THW grundsätzlich der Bund zuständig ist, es handelt sich hierbei um
die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Diese sieht in ihrer Ausstattungsnorm
jedoch keine Wechselladerfahrzeuge vor.
Die Beschaffung des jetzigen Fahrzeuges war
1989 eine freiwillige Leistung des Landkreises Ebersberg.
Der ursprüngliche Antrag des THW
Ortsverbandes Markt Schwaben auf die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs
für den Standort Markt Schwaben sah vor, dass die Kosten in Höhe von 280.000
Euro von den Landkreisen Ebersberg und Erding in gleichen Teilen getragen
werden, da beide Landkreise im Bedarfsfall Zugriff auf das Fahrzeug haben.
Bei einem Gespräch in Markt Schwaben,
machten die Vertreter des Landkreises Erding deutlich, dass aus ihrer Sicht
kein Bedarf an der Anschaffung eines Wechselladerfahrzeuges besteht. Ihrerseits
bestehen, rückblickend auf die Hochwassersituation im vergangenen Jahr, klare
Präferenzen zur Anschaffung von Hochleistungspumpen.
Nach der Erdinger Absage, hat der THW
Ortsverband Markt Schwaben mit Schreiben vom 16.06.2014 einen neuen Antrag auf
die Ersatzbeschaffung eines Wechselladerfahrzeugs mit Kranvorrüstung gestellt.
Hierbei entstehen Kosten von etwa 150.000 Euro.
Von Seiten des THW wird darauf hingewiesen,
dass das jetzige Fahrzeug (Baujahr 1990) an der Höchstnutzungsdauer von ca. 25
Jahren angekommen ist, und mit Ausfällen und wirtschaftlich unverhältnismäßigen
Kosten für Reparaturen zu rechen sein muss.
Eine Ersatzbeschaffung sollte somit
innerhalb der nächsten zwei Jahre abgeschlossen sein.
Landrat Robert Niedergesäß verliest den
Beschlussvorschlag, den Antrag des THW in die Erstellung des Feuerwehr- und
Katastrophenschutzbedarfsplanes für den Landkreis mit einfließen zu lassen und
leitet gleichzeitig auf Tagesordnungspunkt sechs über, der vorsieht der
Ausarbeitung des o.g. Planes zuzustimmen.
Bei Zustimmung wird ein Gutachter die
Sachlage prüfen und auf dessen Empfehlungen hin, kann im LSV-Ausschuss dann
eine Entscheidung herbeigeführt werden.
Ein Ausschussmitglied stellte fest, dass in
dieses Katastrophen-Konzept auch die Sicherung von Unfällen der Bahn, also
beispielsweise in Ortschaften umgekippte Wagons mit gefährlicher Güterbeladung,
miteinfließt.
Im Zuge dessen sollte frühzeitig eine
Abstimmung mit den anliegenden Landkreisen und Gemeinden stattfinden, um bei
außergewöhnlichen Ereignissen schnell Hand in Hand arbeiten zu können.
Landrat Robert Niedergesäß gab an, dass der
Gutachter diese Beteiligung Anderer mit in die Planungen einbezieht.
Weiter erläuterte Landrat Robert
Niedergesäß, dass sowohl die Ausstattung der gemeindlichen Feuerwehren mit
überörtlich erforderlichen Fahrzeugen, Geräten etc. als auch der
Katastrophenschutz eine Pflichtaufgabe des Landkreises sind.
Rückblickend auf seine Zeit als
Bürgermeister in Vaterstetten, berichtete er, dass auf Vorschlag der sechs in der
Gemeinde angesiedelten Feuerwehren ein Feuerwehrbedarfsplan erarbeitet wurde,
der mittlerweile als gute Grundlage für die Entscheidungen des Gemeinderates
dient.
Bisher werden Pläne dieser Art nicht auf
Landkreisebene eingesetzt, nachdem sich allerdings die Aufgaben in den
Bereichen Feuerwehr und Katastrophenschutz in den letzten Jahren erweitert und
spezifiziert (z.B. Einführung des Digitalfunks) haben, ist eine
landkreisumfassende Planung durchaus sinnvoll.
Landrat Robert Niedergesäß merkte an, dass
dem Landkreis Ebersberg hierbei eine Vorreiter-Funktion zukäme, dass dies aber
kein für die Entscheidung relevantes Detail sei.
Die eingeholten Angebote der Firmen IBG aus
Heilsbronn und Deschermeier aus Garching sind rein informativ, sie dienen vor
allem dazu, die Kosten, die sich auf 35.000 bis 40.000 Euro belaufen, schätzen
zu können.
Im Haushalt 2014 sind hierfür keine Mittel
veranschlagt, diese werden auch nicht benötigt werden, da eine Umsetzung in
2014 nicht schaffbar ist.
Der Beschluss einen Feuerwehr- und
Katastrophenschutzbedarfsplan einzuführen stellt eine Grundsatzentscheidung
dar, mit Zustimmung wird noch keine Firma beauftragt. Die Beauftragung erfolgt
erst nach Beschlussfassung des LSV-Ausschusses.
Ein Ausschussmitglied gab an, dass beide
Sitzungsvorlagen grundsätzlich das gleiche aussagen und dass bei der Erstellung
dieses Planes vor allem die Koordination mit Erding äußerst wichtig ist.
Landrat Robert Niedergesäß erklärte, dass
der Landkreis Erding in Bezug auf seine Präferenz zur Ausrüstung mit
Hochleistungspumpen bereits 20 Großtauchpumpen angeschafft hat.
Ein Ausschussmitglied fragte, ob diese
Pumpen nun dem Landkreis Erding gehören oder dem THW mit Standort Markt
Schwaben.
Herr Hönig (THW) antwortete, dass diese
Pumpen zum THW gehören, also von beiden Landkreisen genutzt werden können.
Ein Ausschussmitglied brachte zum Ausdruck,
dass er eine „Verzahnung“ von Landkreis und Gemeinden für sehr sinnvoll hält,
dass aber speziell beim THW kein Konkurrenzkampf zwischen den Landkreisen
Ebersberg und Erding entstehen soll. Die beiden Landkreise sind lediglich durch
den Flughafen unterscheidbar, somit können grundsätzlich die gleichen Ziele
verfolgt werden.
Ein Ausschussmitglied gab an, dass Herr
Landrat Robert Niedergesäß die Pumpenanschaffung des Landkreises Erding etwas
missverständlich dargestellt hat. Es handelt sich lediglich um die Stationierung
landkreiseigener Pumpen beim THW in Markt Schwaben.
Ein Ausschussmitglied stellte die Frage, ob
eine Beteiligung des LSV-Ausschusses mittels einer Arbeitsgruppe bei der
Erstellung des Planes nicht sinnvoll wäre.
Landrat Robert Niedergesäß hält dies
grundsätzlich für einen guten Vorschlag.
Ein Ausschussmitglied meinte, dass diese
Idee weniger sinnvoll ist, da bei einer gut aufbereiteten Planung der
Gesamtausschuss letztlich entscheiden kann.
Herr Schmid erklärte, dass es sich um rein
informelle Angebote handelt, die bei ihrer Beschreibung einen Workshop, bei
welchem die Gremien von Anfang an mit eingebunden werden, anbieten.
Landrat Robert Niedergesäß meinte, dass die
Einbeziehung der Gremiumsmitglieder, speziell bei den offenen Fragen zum Thema
Gutachten sehr wichtig ist, so dass alle Schritte vom LSV-Ausschuss abgesegnet
werden.
Ein Ausschussmitglied fragte, wie man auf
die Firmen kam und ob diese denn überhaupt Erfahrungen haben, wenn der
Landkreis bayernweit erster ist.
Herr Schmid gab an, dass die Firma Deschermeier
bereits den Feuerwehrbedarfsplan in Vaterstetten erarbeitet hat und die Firma IBG
wie die Firma Deschermeier, deshalb ausgesucht wurde, da sie bedingt durch den
Firmensitz, bayerische, lokale Begebenheiten besser einschätzen könne.
Ein Ausschussmitglied merkte an, dass er die
Beteiligung des Ausschusses mittels einer Arbeitsgruppe nicht für notwendig
hält, da die benötigte Fach- und Sachkompetenz bei den Ausschussmitgliedern
nicht in dem Umfang gegeben ist, wie bei den bereits beteiligten Mitarbeitern
des Landratsamtes.
Landrat Robert Niedergesäß erklärte, dass es
wohl die beste Lösung ist, wenn dem LSV-Ausschuss jeweils die
Zwischenergebnisse präsentiert werden.
Ein Ausschussmitglied gab an, dass auch die
Feuerwehren Zorneding und Pöring zusammen bereits einen Feuerwehrbedarfsplan
der Firma IBG haben. Bei der Erarbeitung des Gutachtens arbeiteten die Firma
und die Feuerwehren sehr eng zusammen, der LSV-Ausschuss könne bei einer
solchen Fachwissensdiskussion also gar nicht mitreden, sodass das fertige
Gutachten sehr detailliert auch einen genauen Termin für etwaige
Ersatzbeschaffungen, Umrüstungen etc. festlegt. Durch diese Genauigkeit kann
dieser Termin dann auch nicht verschoben werden.
Landrat Robert Niedergesäß gab an, dass
Vaterstetten als Ergebnis zum Beispiel am Standort Purfing ein Fahrzeug für die
Feuerwehr anschaffen wollte, da der mit der Erstellung des
Feuerwehrbedarfsplans betraute Gutachter feststellte, dass hier hinsichtlich
der Einhaltung der Höchstwartezeit nach Alarmierungen, Lücken herrschen. Somit
bietet die Einführung eines solchen Planes auch Rechtssicherheit.
Ein Ausschussmitglied fügte hinzu, dass
verschiedene Gemeinden im Landkreis, wie z.B. die VG Aßling ebenfalls einen solchen
Plan haben und diese Pläne dann als Grundlage für den landkreisumfassenden
Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplan dienen sollten.
Landrat Robert Niedergesäß stimmte dieser
Wortmeldung zu und bedankte sich für die konstruktive Beratung.
Dem LSV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Der LSV-Ausschuss fasste folgenden
Beschluss:
einstimmig
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag des THW-Ortsverbandes Markt Schwaben auf Ersatzbeschaffung des bestehenden Wechselladerfahrzeuges vom 12.06.14 in die Erstellung des Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplanes für den Landkreis Ebersberg miteinfließen zu lassen.
2. Die weitere Entscheidung über eine Ersatzbeschaffung wird dann vom LSV-Ausschuss im Rahmen der Konzeptempfehlungen des Feuerwehr- und Katastrophenschutzbedarfsplanes getroffen.