Beschluss: einstimmig angenommen

 

Vorberatung

FSK-Ausschuss am 21.10.2009, TOP 8ö

FSK-Ausschuss am 25.10.2010, TOP 8ö

FSK-Ausschuss am 11.10.2011, TOP 5ö

FSK-Ausschuss am 28.03.2012, TOP 5ö

FSK-Ausschuss am 10.10.2012, TOP 7ö

FSK-Ausschuss am 20.03.2013, TOP 8ö

FSK-Ausschuss am 09.10.2013, TOP 10ö

An der Beratung nahmen teil:

Hubert Schulze, Kulturförderung

 

Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt auf und berichtete von seinen Erfahrungen mit der Kulturförderung und Kreis- und Gemeindeebene. Die vorgeschlagenen Änderungen verhindern, dass nach Antragsfrist und Bewilligungssitzung kein Geld mehr für neue Initiativen da ist. Die Geschäftsordnung für den Kreistag billige dem Landrat eine höhere Entscheidungsbefugnis zu.

Herr Schulze erläuterte das bisherige und das künftig geplante Verfahren und verwies auf die Vorteile:

·        keine feste Antragsfrist (01.09.)

·        schnellere Bewilligung im Rahmen der Richtlinien

·        Synergie mit Verfügungsmitteln

·        Ausschuss erhält Bericht

·        Ausschuss muss nicht über viele kleine Beträge abstimmen.

Mit knapp der Hälfte des vorgesehenen Budgets könnten rund 87 % der Anträge durch den Landrat bewilligt werden. Dem Ausschuss wird jährlich berichtet.

In der folgenden Diskussion kamen folgende Punkte zur Sprache:

·        Man kann dem Landrat vertrauen, die Förderung im Sinne der Richtlinien fortzuführen.

·        Im jährlichen Bericht sollen auch die Ablehnungen aufgeführt werden.

·        Nach den ersten Erfahrungen könne die Förderung ggf. angepasst werden.

·        Die Förderung kann wahlweise formlos oder mittels des im Internet bereitgestellten Formulars beantragt werden.

·        Neben der Kulturförderung dürfe auch die Sportförderung nicht vergessen werden.

 


Der SFB-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

  1. Über die Bewilligung einmaliger Zuschüsse nach den Kulturförderrichtlinien entscheidet ab dem Förderjahr 2015 der Landrat im Rahmen der Haushaltsmittel. Anträge über 5.000 € werden dem SFB-Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
  2. Die Kulturförderrichtlinien werden in der vorliegenden Fassung beschlossen und sind Bestandteil des Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.
  3. Über die Kulturförderung wird jährlich im SFB-Ausschuss berichtet.