An der Beratung nahmen teil:

Peter Selensky, Diakonie Rosenheim

 

Stefanie Geisler, Abteilungsleiterin Soziales

 

Andreas Stephan, Abteilungsleiter Zentrales und Kreisangelegenheiten

Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt auf und übergab das Wort an Herrn Selensky, der folgende Präsentation vorbereitet hatte:

Zentrale Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit im Landkreis Ebersberg

Bericht 2013

Der Landkreis Ebersberg

Ø 21 Gemeinden mit rund 131.000 Einwohnern auf 549,34  km² Fläche    

Ø Vereinbarung zwischen Diakonisches Werk Rosenheim mit Landratsamt Ebersberg

Ø Finanzierung über die Gemeinden, Kreisumlage

Ø 2013 ist das 10. Laufzeitjahr

Ø Beginn 2004 mit 86 Fällen – 2013 mit 356 Fällen

Ø Personal: 2 Sozialpädagogen/innen in Teilzeit

Ø Das Diakonische Werk Rosenheim hat seit über 20 Jahren Erfahrung in der Fachstellenarbeit zur Verhinderung von Obdachlosigkeit in der Stadt Rosenheim

Warum eine Fachstelle?

Ø Die Fachstelle deckt den Präventionsbereich ab, der in der Obdachlosenarbeit der Gemeinden nicht vorgesehen ist, denn durch Prävention können

·      Obdachlosigkeit vermieden

·      und Kosten für die Kommune eingespart werden

Ø Warum FOL durch freien Träger?

Ø Hemmschwelle der Betroffenen  geringer als bei Behörden

Ø Weniger Angst vor Sanktionierung, Stigmatisierung, Kontrolle, negativen Konsequenzen

Ø Geringere Befürchtung, Verhandlungen mit der Behörde intellektuell nicht gewachsen zu sein

Ø Gute Vernetzung im Hilfesystem

 

Situation der Betroffenen

Überwiegend Multiproblemlagen der Betroffenen:

Ø Wohnungsverlust

Ø Arbeitslosigkeit, Trennung, Tod

Ø Psychische und physische Krankheit

Ø Schulden, Sucht, Migration, Gewalt

Ø Belastungs- und Überforderungssituationen

  KRISE

 

Warum sozialpädagogisches Fachpersonal für die FOL?

Betroffene:

Ø häufig Defizite im Sozialverhalten

Ø wenig eigene Ressourcen zur Problembewältigung

Ø meistens überfordert durch krisenhafte Ereignisse 

Ø Wohnproblem häufig nur ein Symptom, Ursachen müssen fachlich erarbeitet werden

Ø Erarbeiten und Umsetzen der ganzheitlichen Hilfe

 

Ziele der FOL-Tätigkeit

Ø Verhinderung von aktuellen Wohnungsverlusten

Ø Nachhaltige Sicherstellung einer Wohnung

Ø Angebot von umfassender, konkreter Hilfestellung

Ø Unterstützung von obdachlosen, sowie von Obdachlosigkeit bedrohten Personen im Landkreis bei der Wohnungssuche

Ø Sensibilisierung der Öffentlichkeit durch Aufklärung

Ø Kosteneinsparung für die Kommunen (Auftraggeber)

 

Was tun wir?

Ø  Analyse der finanziellen, sozialen und familiären Situation und Erarbeitung eines individuellen Handlungskonzeptes

Ø  Eigene Ressourcen abklären und aktivieren; Motivation zur Eigenverantwortung

Ø  Beziehung schaffen, Schwellenängste abbauen

Ø  Aufsuchende Arbeit durch Hausbesuche

Ø  Informationen zu mietrechtlichen Problemen

 

...und weiter

Ø  Beratung und Unterstützung hinsichtlich bestehender Sozialleistungsansprüche

Ø  Vermittlung zwischen MieterInnen, VermieterInnen, RechtsanwältInnen & GerichtsvollzieherInnen

Ø  Vermittlung zu anderen Beratungsstellen nach individueller Problemlage

Ø  Unterstützung bei der Wohnungssuche

Ø  Nachbetreuung in Einzelfällen

 

 

Prävention – je früher desto besser

Wenn ein gerichtlicher Räumungstitel vorliegt – sind nicht mehr viele Vermieter zu einer Einigung bereit.

                                              

Es gibt nur noch wenige Hilfsmöglichkeiten und die Zeit drängt.

 

   Je früher wir von einem drohenden Wohnungsverlust erfahren, desto größer sind die Möglichkeiten der präventiven Hilfe und des Wohnungserhaltes.

 

Steigerung der Fälle von 2004 – 2013

 

 

Zugangswege zur FOL

Auswertung

 

Wohnungspolitische Probleme

Ø  die meisten Gemeinden halten keine Unterkünfte oder Wohnungen vor

Ø  zu wenig Wohnungen innerhalb der Mietpreisobergrenzen

Ø  fehlende Sozialwohnungen

Ø  fehlende Finanzierung für Nachbetreuung und unterstützende Wohnformen

 

Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Jahr 2013 ergibt mindestens 691.595,64 Euro Einsparung für den Landkreis

 

Herr Selensky erklärte, dass diese Fachstelle sich aufgrund der Einsparung sich auf alle Fälle für den Landkreis lohne.

Bei der Umfrage haben sich 14 Kommunen beteiligt und 9 Gemeinden stellen Unterkünfte zur Verfügung.

Eine Möglichkeit wäre, dass Verwaltungsverbände geschaffen würden, die gemeinsam eine Wohnung finanzierten.

 

Folgende Punkte wurden aus dem Gremium angesprochen und geklärt:

Eine Anfrage aus dem Gremium beantwortete Herr Selensky insofern, dass Wohnungslose in der Baldestraße / Herberge übernachten könnten. Die Kommune sei allerdings verpflichtet, angemeldete Bürger, die obdachlos würden, unterzubringen. Betroffene sollten als Erstes die Gemeinde kontaktieren - sollten diese keine Möglichkeit der Unterbringung haben, erst dann Kontakt zur Diakonie suchen.

Auf Nachfrage erklärte Herr Selensky, dass er in der Bürgermeisterdienstversammlung jährlich berichte.

Eine Anfrage aus dem Gremium, ob die FOL während des Verfahrens der Räumungsklage bereits tätig werden könne, um den Zeitfaktor der schnellen Unterbringung etwas zu minimieren, wurde insofern beantwortet, dass aus verschiedenen Gründen, u.a. datenschutzrechtliche, dies nicht möglich sei. Es lägen vor allem multiple Problemlagen vor, die Wohnung sei nur ein Teil des Problems. Die Betroffenen werden durch ein funktionierendes Netzwerk von Beginn an begleitet.

Auf Nachfrage erklärte Herr Selensky, dass bei der FOL 356 Bedarfsgemeinschaften gebe, davon 169 mit ALG II.

Herr Stephan erklärte, dass das Jobcenter unbefristete Mietkosten zahle, außer bei zu hohen Mieten würden nur 3 – 6 Monate bewilligt.

 

Landrat Robert Niedergesäß bedankte sich bei Herrn Selensky für dessen Ausführungen und bat den Ausschuss um Kenntnisnahme des Berichtes.


Der SFB-Ausschuss nahm Kenntnis.