Sitzung: 09.07.2014 SFB-Ausschuss
Vorlage: 2014/2157
An der Beratung nahmen teil: |
Peter Selensky, Diakonie Rosenheim |
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Stefanie Geisler, Abteilungsleiterin Soziales |
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Andreas Stephan, Abteilungsleiter Zentrales und Kreisangelegenheiten |
Landrat Robert Niedergesäß rief den Tagesordnungspunkt auf und übergab das Wort an Herrn Selensky, der folgende Präsentation vorbereitet hatte:
Zentrale Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit im
Landkreis Ebersberg
Bericht 2013
Der Landkreis Ebersberg
Ø 21 Gemeinden mit rund
131.000 Einwohnern auf 549,34 km²
Fläche
Ø Vereinbarung zwischen
Diakonisches Werk Rosenheim mit Landratsamt Ebersberg
Ø Finanzierung über die
Gemeinden, Kreisumlage
Ø 2013 ist das 10.
Laufzeitjahr
Ø Beginn 2004 mit 86
Fällen – 2013 mit 356 Fällen
Ø Personal: 2
Sozialpädagogen/innen in Teilzeit
Ø Das Diakonische Werk
Rosenheim hat seit über 20 Jahren Erfahrung in der Fachstellenarbeit zur
Verhinderung von Obdachlosigkeit in der Stadt Rosenheim
Warum eine Fachstelle?
Ø
Die Fachstelle deckt den Präventionsbereich ab, der
in der Obdachlosenarbeit der Gemeinden nicht vorgesehen ist, denn durch
Prävention können
·
Obdachlosigkeit vermieden
·
und Kosten für die Kommune eingespart werden
Ø Warum FOL durch freien Träger?
Ø Hemmschwelle der Betroffenen geringer als bei Behörden
Ø Weniger Angst vor Sanktionierung, Stigmatisierung, Kontrolle, negativen Konsequenzen
Ø Geringere Befürchtung, Verhandlungen mit der Behörde intellektuell nicht gewachsen zu sein
Ø Gute Vernetzung im Hilfesystem
Situation der Betroffenen
Überwiegend Multiproblemlagen der Betroffenen:
Ø Wohnungsverlust
Ø Arbeitslosigkeit,
Trennung, Tod
Ø Psychische und
physische Krankheit
Ø Schulden, Sucht,
Migration, Gewalt
Ø Belastungs- und
Überforderungssituationen
→ KRISE
Warum sozialpädagogisches Fachpersonal für die FOL?
Betroffene:
Ø häufig Defizite im
Sozialverhalten
Ø wenig eigene Ressourcen
zur Problembewältigung
Ø meistens überfordert
durch krisenhafte Ereignisse
Ø Wohnproblem häufig nur
ein Symptom, Ursachen müssen fachlich erarbeitet werden
Ø Erarbeiten und Umsetzen
der ganzheitlichen Hilfe
Ziele der FOL-Tätigkeit
Ø Verhinderung von
aktuellen Wohnungsverlusten
Ø Nachhaltige
Sicherstellung einer Wohnung
Ø Angebot von
umfassender, konkreter Hilfestellung
Ø Unterstützung von
obdachlosen, sowie von Obdachlosigkeit bedrohten Personen im Landkreis bei der
Wohnungssuche
Ø Sensibilisierung der
Öffentlichkeit durch Aufklärung
Ø Kosteneinsparung für
die Kommunen (Auftraggeber)
Was
tun wir?
Ø Analyse der
finanziellen, sozialen und familiären Situation und Erarbeitung eines individuellen
Handlungskonzeptes
Ø Eigene Ressourcen
abklären und aktivieren; Motivation zur Eigenverantwortung
Ø Beziehung schaffen,
Schwellenängste abbauen
Ø Aufsuchende Arbeit
durch Hausbesuche
Ø Informationen zu
mietrechtlichen Problemen
...und
weiter
Ø Beratung und
Unterstützung hinsichtlich bestehender Sozialleistungsansprüche
Ø Vermittlung zwischen
MieterInnen, VermieterInnen, RechtsanwältInnen & GerichtsvollzieherInnen
Ø Vermittlung zu anderen
Beratungsstellen nach individueller Problemlage
Ø Unterstützung bei der
Wohnungssuche
Ø Nachbetreuung in
Einzelfällen
Prävention
– je früher desto besser
Wenn ein gerichtlicher Räumungstitel
vorliegt – sind nicht mehr viele Vermieter zu einer Einigung bereit.
Es gibt nur noch wenige Hilfsmöglichkeiten
und die Zeit drängt.
→ Je früher wir von einem drohenden
Wohnungsverlust erfahren, desto größer sind die Möglichkeiten der präventiven
Hilfe und des Wohnungserhaltes.
Steigerung der
Fälle von 2004 – 2013
Zugangswege zur
FOL
Auswertung
Wohnungspolitische
Probleme
Ø die meisten
Gemeinden halten keine Unterkünfte oder Wohnungen vor
Ø zu wenig Wohnungen
innerhalb der Mietpreisobergrenzen
Ø fehlende
Sozialwohnungen
Ø fehlende
Finanzierung für Nachbetreuung und unterstützende Wohnformen
Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung für das
Jahr 2013 ergibt mindestens 691.595,64 Euro Einsparung für den Landkreis
Herr Selensky
erklärte, dass diese Fachstelle sich aufgrund der Einsparung sich auf alle
Fälle für den Landkreis lohne.
Bei der Umfrage
haben sich 14 Kommunen beteiligt und 9 Gemeinden stellen Unterkünfte zur
Verfügung.
Eine Möglichkeit
wäre, dass Verwaltungsverbände geschaffen würden, die gemeinsam eine Wohnung
finanzierten.
Folgende Punkte
wurden aus dem Gremium angesprochen und geklärt:
Eine
Anfrage aus dem Gremium beantwortete Herr Selensky insofern, dass Wohnungslose
in der Baldestraße / Herberge übernachten könnten. Die Kommune sei allerdings
verpflichtet, angemeldete Bürger, die obdachlos würden, unterzubringen.
Betroffene sollten als Erstes die Gemeinde kontaktieren - sollten diese keine
Möglichkeit der Unterbringung haben, erst dann Kontakt zur Diakonie suchen.
Auf
Nachfrage erklärte Herr Selensky, dass er in der Bürgermeisterdienstversammlung
jährlich berichte.
Eine
Anfrage aus dem Gremium, ob die FOL während des Verfahrens der Räumungsklage
bereits tätig werden könne, um den Zeitfaktor der schnellen Unterbringung etwas
zu minimieren, wurde insofern beantwortet, dass aus verschiedenen Gründen, u.a.
datenschutzrechtliche, dies nicht möglich sei. Es lägen vor allem multiple
Problemlagen vor, die Wohnung sei nur ein Teil des Problems. Die Betroffenen
werden durch ein funktionierendes Netzwerk von Beginn an begleitet.
Auf
Nachfrage erklärte Herr Selensky, dass bei der FOL 356 Bedarfsgemeinschaften
gebe, davon 169 mit ALG II.
Herr
Stephan erklärte, dass das Jobcenter unbefristete Mietkosten zahle, außer bei
zu hohen Mieten würden nur 3 – 6 Monate bewilligt.
Landrat Robert
Niedergesäß bedankte sich bei Herrn Selensky für dessen Ausführungen und bat
den Ausschuss um Kenntnisnahme des Berichtes.
Der SFB-Ausschuss
nahm Kenntnis.